Hallo,
Ich habe bei eBay einen Laptop ersteigert. In der Produktbeschreibung ist von einem neuwertigen, voll funktionsfähigen Laptop mit 15 Zoll TFT Display die Rede.
Als das Gerät ankam mussten wir feststellen, dass der Laptop nur ein 14 Zoll Display hat. Der Akku funktioniert fast garnicht (unter 2 minuten). Um weitere Leistungsmerkmale zu kontrollieren haben wir den Laptop angemacht, nach 5 Minuten ist er abgestürzt, nun reagiert er auf nicht mehr, d.h. er geht noch nichtmal an.
Es handelte sich um einen Privatverkauf mit dem üblichen Zusatz (Dennoch weise ich gemäß EU-Richtlinie ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine private Auktion handelt und schließe daher jegliche Garantie oder Gewährleistung aus).
Ich habe den Laptop (auf meine Kosten) wieder zurück geschickt und verlange nun mein Geld zurück.
Den einizigen Fehler den ich gemacht habe ist, dass ich als das Päckchen ankam zufällig bei ebay eingeloggt war und dann direkt positiv bewertet habe, weil ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht hatte und auch mit der Verkäuferin schon telefoniert hatte die einen absolut vertrauenswürdigen Einruck machte.
Ich gehe trotzdem davon aus, dass es mein Recht ist den Laptop bei so einer krassen Falschbeschreibung zurück zugeben.
Wäre nett wenn ihr mir das nochmal bestätigen könntet
lg
-- Editiert von Henscheid am 29.12.2004 20:34:25
Angeblich neuwertiger,voll funktionsfähiger 15´´Laptop-gekommen ist ein defekter 14´´
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wird hiermit bestätigt ...
Abgesehen davon ist entspricht nicht alles , was sich nach außen den Anschein des Nichtgewerblichen gibt auch der Realität .
15 Zoll verkaufen und 14 Zoll auch noch defekt liefern , läßt bei mir die Glocken ... läuten.
Der Anspruch auf Erfüllung besteht aber völlig unabhängig davon .
Auch kann sich dieses zu einem Fall für den Käuferschutz entwickeln , also nicht zu lange warten und hinhalten lassen.
also eine privatperson ist es auf jeden Fall. Eine sehr nette liebe 80 jährige dame, deren 18jähriger enkel den Laptop reingestellt hat und wohl etwas zu unvorsichtig mit den worten: neuwertig und voll funktionsfähig war. Ausserdem hat er wohl nicht wirklich ahnung und aus irgendeinem Handbuch das mit den 15 zoll abgeschrieben.
Mir wäre auch lieber wenn das dingen noch laufen würde, aber wir haben nichts mit dem Gerät gemacht was erklären würde das es auf nichts mehr reagiert. (Mein Freund ist Systemadministrator bei einer EDV-Firma und hat entsprechend Ahnung).
Ich glaube aus dem Käuferschutzprogramm wird eher nichts. Ich war wesentlich zu nett (denk ich mir im nachhinein). Die alte Dame hat mir am telefon gesagt, dass sie nicht in der Lage ist das gerät zur post zu bringen und sie deswegen warten müsste bis ihr enkel irgendwann zeit hat. Da ein bekannter von mir in der Nähe des wohnorts arbeitet hat er das gerät bei ihr abholt und den versand abgewickelt. Er hat den laptop dort kurz angemacht, da lief er. Dann hat er das gerät extrem sicher verpack (verpackung wiegt mehr als der laptop ) und es hierhin geschickt. Dann lief er nochmal für 5 minuten - und das war es dann.
Ich glaube in den ebay AGBs steht, das das Käuferschutzprogramm nicht bei selbstabholung einspringt.....man man man das mach ich auch nicht nochmal.
naja an der rechtlichen Lage gegenüber der Verkäuferin ändert das ja auch nichts.
mfg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mal ehrlich :
Wenn Sie Ihre Geschichte an anderer Stelle selber lesen würden -
käme Ihnen da nicht auch der Gedanke , daß da jemand sich hinter dem Rücken einer "80jährigen freundlichen alten Dame" duckt .
wahrscheinlich ein Schüler der sein Taschengeld aufbessern wollte. Nur für den Mülleimer war das Laptop zu schade bzw. um es reparieren lassen zu wollen. Da stellt man es einfach bei ebay rein. Einen dummen findet man immer...
Rechtschutzversichert? Dann Anwalt.
Also eine Absicht möchte ich da wirklich nicht unterstellen. Glaube nicht, dass das irgendwie geplant war.
Naja, solange ich mein Geld wiederbekomme lass ich die Sache auf sich beruhen.
Morgen müsste das Paket bei der Frau ankommen. Mal schauen was sie dazu sagt.
Vielen Dank für eure Antworten, beruhigt mich dass ich zumindestens mehr als im Recht bin wenn ich nur das Geld zurück fordere
mfg
--- editiert vom Admin
Also billig war der nicht, sondern für einen defekten 14" extrem überteuert und für einen 15" auch nur ein angemessener Preis
440€ für ein 2,5 jahre altes Laptop ist nicht billig
nunja...da das Ansichtssache ist.
Trotzdem habe ich einen neuwertigen, vollfunktionstüchtigen 15" ersteigert aber einen 2,5 jahre
regelmäßig gebrauchten, defekten 14" bekommen
bisher hat sich die Verkäuferin noch nicht gemeldet, wahrscheinlich kommt Paket aber auch erst heute an.
mfg
die dame hat bis heute noch nicht zurück-überwiesen und sich auch ansonsten nicht gemeldet. Ich hatte eine Frist von 2 wochen gesetzt die nun um sind.
wie muss ich nun vorgehen?
--- editiert vom Admin
oh 440,00 €,weißte wieviel Mörchen das sind,damit hätteste den selber auf 15 Zoll füttern können,mei liebber
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten