Angeblicher "Displayschaden" an Monitor

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Angeblicher "Displayschaden" an Monitor

Hallo zusammen,

ich bin gerade ziemlich stark verärgert und brauche euren Rat.
Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mir von Samsung einen 144Hz Gaming Monitor (Modell C24FG73) bestellt. Direkt nach der Lieferung habe ich den Bildschirm ausgepackt, aufgestellt und hatte seitdem über ein Jahr keine Probleme damit. Vor einigen Wochen ging es dann schließlich mit den Problemen los. Beim Einschalten des Bildschirms sah ich plötzlich diverse Linien und andere Artefakte quer über den Bildschirm verteilt.
Hier ein Beispiel:
https://i.imgur.com/IQtOmAj.jpg

Das Eigenartige dabei: Das Problem bestand jedesmal nur für einige Minuten. Nach kurzer Zeit verschwanden die Linien vom Bildschirm und erschienen auch nicht mehr. Erst wenn man den Bildschirm ausgeschaltet und nach einiger Zeit wieder eingeschaltet hat, trat das Problem wieder auf. Das Problem erweckte den Eindruck, als müsse sich der Bildschirm erst einmal "aufwärmen", damit die Linien verschwinden.
Unglücklicherweise wurde die Zeitspanne immer länger die es dauerte, bis die Linien vom Bildschirm verschwinden, woraufhin ich mich dazu entschloss, das Gerät zur Reparatur einzuschicken.
Zwar gab es vom Händler nur eine 1-jährige Garantie, dafür gewährt Samsung allerdings eine 2-3 jährige Herstellergarantie (abhängig von der Serie des Geräts) auf das Gerät (siehe https://www.samsung.com/de/support/warranty/). Da ich das Gerät erst zum Händler geschickt hatte, hat dieser es wiederum an den Hersteller weitergeleitet.

Nach ca. 1,5 Wochen Wartezeit erhielt ich nun endlich eine Rückmeldung vom Händler mit folgendem Inhalt:
"Der Hersteller konnte einen Displaybruch feststellen. Auf Grund dessen ist eine Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung nicht möglich.".
Ich soll nun mehr als 250€ für die Reparatur zahlen (das ist mehr, als der komplette Bildschirm neu kosten würde) oder alternativ knapp 40€ für die Überprüfung + Rücksendung des Geräts.

Wie kann das sein? Es hat nie irgendeine Gewalteinwirkung auf den Bildschirm stattgefunden und ich habe den original-Karton mit dem original-Styropor zum Schutz vor Transportschäden für die Rücksendung verwendet.
Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr. Was kann ich hier tun?

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 16:39

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 16:40

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Was kann ich hier tun?

250€ für die Reparatur zahlen oder das Gerät verschrotten lassen.
Allerdings lässt die Fehlerbeschreibung nicht auf einen Displaybruch schließen.
Solch eine Diagnose hätte ich nicht erwartet. Ich würde dieser Sache nicht trauen.
War ein Diagnoseentgelt, bei nicht durchgeführter Reparatur, im Vorfeld vereinbart?
Wobei 40€ jetzt nicht wirklich dramatisch sind und im üblichen Rahmen für die Fehlersuche liegen.

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#2
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Chris42):
Was kann ich hier tun?

250€ für die Reparatur zahlen oder das Gerät verschrotten lassen.
Allerdings lässt die Fehlerbeschreibung nicht auf einen Displaybruch schließen.
Solch eine Diagnose hätte ich nicht erwartet. Ich würde dieser Sache nicht trauen.
War ein Diagnoseentgelt, bei nicht durchgeführter Reparatur, im Vorfeld vereinbart?
Wobei 40€ jetzt nicht wirklich dramatisch sind und im üblichen Rahmen für die Fehlersuche liegen.

Nein, im Vorfeld war nichts vereinbart worden. Und dramatisch sind 40€ zwar jetzt nicht, aber wenn man eine Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie erwartet und stattdessen eine Rechnung von wahlweise 250€ für die Reparatur oder 40€ für praktisch nichts bekommt dann drückt das schon ein Wenig auf die Stimmung. Der Händler klärt jetzt aktuell noch einmal mit dem Hersteller, ob der Schaden nicht ggf. während des Transports entstanden sein könnte und meldet sich dann wieder. Ich traue der Sache auch absolut nicht und wenn es da wirklich einen Displayschaden geben sollte, habe ich den defintiv nicht verursacht.

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 17:20

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Nein, im Vorfeld war nichts vereinbart worden.
Steht dazu was in den Garantiebedingungen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
habe ich den defintiv nicht verursacht.
Und das könntest du beweisen?
Zitat (von Chris42):
Der Händler klärt jetzt aktuell noch einmal mit dem Hersteller, ob der Schaden nicht ggf. während des Transports entstanden sein könnte und meldet sich dann wieder
Da kannst du nur auf den oberkulanten und netten und mitdenkenden Händler hoffen--- Transportschaden---seine Versicherung zahlt.

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#5
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Chris42):
habe ich den defintiv nicht verursacht.
Und das könntest du beweisen?
Zitat (von Chris42):
Der Händler klärt jetzt aktuell noch einmal mit dem Hersteller, ob der Schaden nicht ggf. während des Transports entstanden sein könnte und meldet sich dann wieder
Da kannst du nur auf den oberkulanten und netten und mitdenkenden Händler hoffen--- Transportschaden---seine Versicherung zahlt.

Wie soll irgendjemand sowas beweisen? Habe ich eine Zeitmaschine oder Kristallkugel, mit der ich in die Vergangenheit schauen kann? Muss ich vor jedem Verschicken von irgendwas erst Fotos mit mehreren Zeugen machen, damit hinterher keiner behaupten kann ich hätte beschädigte Ware verschickt? Und der Versanddienst kann das Paket dann durch die Gegend schmeißen, treten oder sonst was damit machen und ist dann fein raus oder was?
Warum ist man bei sowas am Ende immer selber der Dumme bzw. wieso muss ich hier jetzt plötzlich auf den "oberkulanten und netten und mitdenkenden Händler hoffen", obwohl mir vom ursprünglich festgestellten Mangel ausgehend eigentlich eine Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie zugestanden hätte?

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 18:57

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 19:16

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#6
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Chris42):
Nein, im Vorfeld war nichts vereinbart worden.
Steht dazu was in den Garantiebedingungen?

Dort steht "Schäden durch unsachgemäße Handhabung (wie z.B. verschüttete Flüssigkeit) sind NICHT durch die Garantie abgedeckt; Ersatzleistung/Reparaturen sind in diesem Fall ein kostenpflichtiger Service. Mechanische Schäden (z.B. Gehäuse- oder Displaybrüche) oder Kratzer sind NICHT in der Garantie eingeschlossen; Ersatzleistung/Reparaturen sind in diesem Fall ein kostenpflichtiger Service. Fehler von Software und Peripheriegeräten anderer Hersteller sind NICHT in der Garantie eingeschlossen. Bei Fragen zur Bedienung oder Monitorkonfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Samsung Händler.".
Dass die Fehlerdiagnose hier ebenfalls kostenpflichtig wird, steht dort so wie ich das sehen kann allerdings nicht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Muss ich vor jedem Verschicken von irgendwas erst Fotos mit mehreren Zeugen machen, damit hinterher keiner behaupten kann ich hätte beschädigte Ware verschickt?

Nein.

Aber dann kann es halt passieren, das man dann im Falle des Falles keine Beweise für seine Ausführungen hat.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Schöner wäre, wenn man von Anfang an ausdrücklich Gewährleistung geltend gemacht hätte. Jetzt kann man nur noch spekulieren, wie biegsam die vergangenen Worte sind; immerhin schreiben die ja auch selbst, dass auch Gewährleistung nicht möglich sei.

Im Rahmen der Gewährleistung wären Überprüfungskosten uä deutlich schwerer bis hin zu kaum durchsetzbar.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Im Rahmen der Gewährleistung wären Überprüfungskosten uä deutlich schwerer bis hin zu kaum durchsetzbar.

Ich sehe hier nicht wirklich eine Durchsetzbarkeit unangekündigter Überprüfungskosten o.ä.?


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#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich sehe die auch mindestens sehr skeptisch, will aber nicht ganz ausschließen, dass einem das untergejubelt wird/in den Bedingungen wurde, wenn man nach Garantieleistungen durch den Hersteller verlangt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich sehe die auch mindestens sehr skeptisch,

Dann bin ich beruhigt ... :)


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Schöner wäre, wenn man von Anfang an ausdrücklich Gewährleistung geltend gemacht hätte. Jetzt kann man nur noch spekulieren, wie biegsam die vergangenen Worte sind; immerhin schreiben die ja auch selbst, dass auch Gewährleistung nicht möglich sei.

Im Rahmen der Gewährleistung wären Überprüfungskosten uä deutlich schwerer bis hin zu kaum durchsetzbar.

Am Anfang dieser ganzen Reklamation war noch nicht einmal klar, dass der Händler das Gerät bloß zum Hersteller weiterleiten wird. Das Ganze fing mit einer Anfrage beim Händler an, auf die per Mail folgende Antwort kam:
Zitat:
Mit Bedauern haben wir Ihre Reklamation zur Kenntnis genommen.
Damit wir Ihre Reklamation bearbeiten können, bitten wir Sie, uns die reklamierte Ware zu übersenden.


Alles Weitere, was schließlich zu der oben geschilderte Situation führte, wurde im weiteren Verlauf durch den Händler durchgeführt.
Dieser sagte auch per Mail, ich zitiere:
Zitat:
Wir sind auf Grund Ihrer Fehlerbeschreibung auch von einem Gewährleistungsfall ausgegangen.

Was genau soll das also heißen: "wenn man von Anfang an ausdrücklich Gewährleistung geltend gemacht hätte".

Sowohl ich als auch der Händler sind von Anfang an von einem Gewährleistungsfall ausgegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Sowohl ich als auch der Händler sind von Anfang an von einem Gewährleistungsfall ausgegangen.

Und warum scheibt man dann das:
Zitat (von Chris42):
Zwar gab es vom Händler nur eine 1-jährige Garantie, dafür gewährt Samsung allerdings eine 2-3 jährige Herstellergarantie (abhängig von der Serie des Geräts) auf das Gerät (siehe https://www.samsung.com/de/support/warranty/).



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Chris42):
Sowohl ich als auch der Händler sind von Anfang an von einem Gewährleistungsfall ausgegangen.

Und warum scheibt man dann das:
Zitat (von Chris42):
Zwar gab es vom Händler nur eine 1-jährige Garantie, dafür gewährt Samsung allerdings eine 2-3 jährige Herstellergarantie (abhängig von der Serie des Geräts) auf das Gerät (siehe https://www.samsung.com/de/support/warranty/).

Ich verstehe die Frage nicht. Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

-- Editiert von Chris42 am 22.10.2019 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

Eben, nichts.

Deshalb ist es widersprüchlich im Eingangspost von Garantie zu schreiben und dann zu schreiben das man selbst als auch der Händler von Anfang an von einem Gewährleistungsfall ausgegangen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Chris42):
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

Eben, nichts.

Deshalb ist es widersprüchlich im Eingangspost von Garantie zu schreiben und dann zu schreiben das man selbst als auch der Händler von Anfang an von einem Gewährleistungsfall ausgegangen sind.

Dann würde ich mal sagen, dass die beiden Begriffe hier wohl mangels besseren wissens mehrfach durcheinandergeworfen wurden, was nach einer kurzen Recherche von mir wohl nicht wirklich ungewöhnlich sein soll. Tut mir Leid, aber ich bin leider kein Anwalt und dies ist mein erster Garantiefall seit sehr vielen Jahren.

-- Editiert von Chris42 am 23.10.2019 00:49

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Warum ist man bei sowas am Ende immer selber der Dumme
Du bist derjenige, der etwas fordert, also liegt es auch an dir zu beweisen, dass deine Ansprüche gerechtfertigt sind. Ganz einfach.

Zitat (von Chris42):
wieso muss ich hier jetzt plötzlich auf den "oberkulanten und netten und mitdenkenden Händler hoffen", obwohl mir vom ursprünglich festgestellten Mangel ausgehend eigentlich eine Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie zugestanden hätte?
Weil der Händler rein gar nichts mit der Herstellergarantie zu tun hat! Wenn der Händler sich um die Abwicklung deines Garantiefalls kümmert, dann ist das sehr kulant von diesem!

Zitat (von Chris42):
Dass die Fehlerdiagnose hier ebenfalls kostenpflichtig wird, steht dort so wie ich das sehen kann allerdings nicht.
Da sich die Kosten im Rahmen des dafür üblichen bewegen muss man einfach damit rechnen, wenn sich herausstellt, dass es doch kein Garantiefall ist.

Zitat (von Chris42):
Was genau soll das also heißen:
DAs soll heißen, dass obwohl du nicht bewiesen hast, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, der Händler damit gerechnet hat, dass bei der Überprüfung beim Hersteller herauskäme, dass es einen Gewährleistungsfall geben würde. Das ist nicht eingetreten. Der Händler ist somit raus aus dem Spiel. Er hat in keinem Wort einen Gewährleistungsfall anerkannt.
Das gute für dich: Der Händler hat also überprüfen lassen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Das ist für dich kostenfrei! Du kannst also dein Gerät ohne Kosten zu haben, zurückfordern!

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Chris42):
Warum ist man bei sowas am Ende immer selber der Dumme
Du bist derjenige, der etwas fordert, also liegt es auch an dir zu beweisen, dass deine Ansprüche gerechtfertigt sind. Ganz einfach.

Klingt ja in der Theorie super, aber was soll das in der Praxis bedeuten? Ich habe nicht das technische Verständnis um festzustellen, was an dem Gerät defekt ist. Theoretisch kann der Hersteller behaupten, was er will. Ich kann doch sowieso nicht das Gegenteil beweisen. Er könnte z.B. Wasser über das Gerät schütten und behaupten, ich hätte den Schaden verursacht. Wie soll ich mich dagegen wehren? Soll ich das Gerät vorher aufschrauben (wodurch die Garantie vermutlich erlischt) und das Mainboard fotografieren, um beweisen zu können, dass beim Abschicken noch kein Wasserschaden vorhanden war? Hieran ist absolut nichts "ganz einfach"!

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Chris42):
Was genau soll das also heißen:
DAs soll heißen, dass obwohl du nicht bewiesen hast, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, der Händler damit gerechnet hat, dass bei der Überprüfung beim Hersteller herauskäme, dass es einen Gewährleistungsfall geben würde. Das ist nicht eingetreten. Der Händler ist somit raus aus dem Spiel. Er hat in keinem Wort einen Gewährleistungsfall anerkannt.
Das gute für dich: Der Händler hat also überprüfen lassen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Das ist für dich kostenfrei! Du kannst also dein Gerät ohne Kosten zu haben, zurückfordern!

Was genau ist daran für mich kostenfrei? Mir werden 40€ für die Überprüfung + Rücksendung des Geräts in Rechnung gestellt!

Ich würde aus dieser ganzen Geschichte gerne irgendwas für die Zukunft mitnehmen, um Ärger wie diesen bei zukünftigen Garantiefällen zu vermeiden. Mein Problem dabei ist: Was hätte hier besser laufen können? Ich fühle mich alles in allem ziemlich verarscht und hilflos. Wie kann ich mein Recht hier besser durchsetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Klingt ja in der Theorie super, aber was soll das in der Praxis bedeuten?
Das bedeutet in der Praxis, dass du die Gewährleistung, gerechnet ab dem Kaufdatum, nach 6 Monaten eigentlich vergessen kannst, da dann die Beweispflicht bei dir liegt und du nicht beweisen kannst, dass der MAngel bereits beim KAuf bestanden hat.
!!! Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist einzig und alleine für Mängel zuständig, die bereits beim Kauf vorhanden waren!!! Eine Gewährleistung ist, entgegen zu einer Garantie, kein Haltbarkeitsversprechen!!!



Zitat (von Chris42):
Was genau ist daran für mich kostenfrei? Mir werden 40€ für die Überprüfung + Rücksendung des Geräts in Rechnung gestellt!
Die brauchst du dem Händler aber nicht zu bezahlen. Eine Überprüfung, ob eine Gewährleistungsfall vorliegt, muss für den Kunden kostenfrei sein. Der Händler darf dafür nichts in Rechnung stellen. Deiner eigenen Aussage nach hat der Händler ja überprüfen lassen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt => Keine Kosten für dich

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Wie soll irgendjemand sowas beweisen?
Eben.
Zitat (von Chris42):
Der Händler klärt jetzt aktuell noch einmal mit dem Hersteller, ob der Schaden nicht ggf. während des Transports entstanden sein könnte und meldet sich dann wieder.
Noch immer meine Empfehlung: Warte diese Meldung ab.

:pc:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Noch immer meine Empfehlung: Warte diese Meldung ab.


Durchaus möglich, dass ein Transportschaden vorliegt, denn die Verpackung war schlicht und ergreifend mangelhaft.

Zitat (von Chris42):
ich habe den original-Karton mit dem original-Styropor zum Schutz vor Transportschäden für die Rücksendung verwendet.


Diese Verpackungen sind für den Palettenversand gedacht und konzipiert (also 30 Monitore gebündelt zu einem Paket auf einer Palette), aber für den Einzelversand vollkommen ungeeignet.

Es ist also fraglich, ob einem ein nachgewiesener, oder auch nur angenommener Transportschaden in diesem Falle weiterhelfen wird....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ist also fraglich, ob einem ein nachgewiesener, oder auch nur angenommener Transportschaden in diesem Falle weiterhelfen wird....
Doch, der würde weiterhelfen, denn es kann dem Kunden egal sein, wie der Verkäufer die Ware versendet. Wenn die Verpackung unzureichend war, dann ist sowieso der Händler in der Haftung, denn er hat gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Doch, der würde weiterhelfen, denn es kann dem Kunden egal sein, wie der Verkäufer die Ware versendet.

Du hast das was überlesen:
Zitat (von Chris42):
Da ich das Gerät erst zum Händler geschickt hatte,



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb529612-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Chris42 Beim Lesen deines Betrags entgeistert sich gerade mein Blick, denn ich habe exakt das gleiche Szenario vorliegen!

Ich habe ebenfalls einen Monitor gekauft und wegen Anzeigefehlern eingeschickt. Der Händler hat mir versprochen den Monitor an sein Service Center weiterzuleiten und dort wurde ebenfalls ein Displaybruch festgestellt, welcher beim Einschicken definitiv nicht vorhanden war!

Handelt es sich bei deinem Händler zufällig um NBB?

Ich bin mittlerweile soweit, dass mir im Rahmen der Kundenzufriedenheit, Kulanz und aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Reparatur ein Warengutschein im Wert von 50 Euro angeboten wird, sofern ich mit diesem "Kulanzangebot" innerhalb von 7 Tagen einverstanden bin. Allerdings möchte ich mich damit nicht zufrieden geben, da ich mir sicher bin, dass ich den Monitor sorgfältig verpackt eingeschickt habe.

Wie ist die Situation momentan bei dir? Ich bin kein Anwalt aber ich würde denken, dass man bei Annahme eines Pakets auch eine gewisse Haftung übernimmt. In meinem Fall bin ich der Meinung, dass NBB den angeblichen Displaybruch hätte bemerken müssen, bevor sie das Gerät an den Service Partner weitergeleitet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du hast das was überlesen:
Stimmt, denn der Defekt kann dann ja auch auf dem Weg zum Händler passiert sein. Habe ich nicht bedacht.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb529612-10):
da ich mir sicher bin, dass ich den Monitor sorgfältig verpackt eingeschickt habe.

Wie hat man den denn im Detail verpackt?


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb529612-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat man den denn im Detail verpackt?


Der Monitor wurde von mir per DHL gepolstert in einem Pappkarton verschickt.

Ist der Händler, zu welchem die Retoure mitsamt Fehlerbeschreibung geschickt wurde, denn nicht dazu verpflichtet, die Retoure bei Warenannahme zu prüfen?

In meinem Fall habe ich eine Email bekommen, die eine Sichtprüfung bestätigt. Der Händler hat den Monitor also aus dem Karton genommen, die Seriennummer protokolliert und den Monitor dann ans Service Center weitergeleitet. Liegt in diesem Fall der Gefahrenübergang dann nicht beim Händler?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb529612-10):
@Chris42 Beim Lesen deines Betrags entgeistert sich gerade mein Blick, denn ich habe exakt das gleiche Szenario vorliegen!

Ich habe ebenfalls einen Monitor gekauft und wegen Anzeigefehlern eingeschickt. Der Händler hat mir versprochen den Monitor an sein Service Center weiterzuleiten und dort wurde ebenfalls ein Displaybruch festgestellt, welcher beim Einschicken definitiv nicht vorhanden war!

Handelt es sich bei deinem Händler zufällig um NBB?

Ich bin mittlerweile soweit, dass mir im Rahmen der Kundenzufriedenheit, Kulanz und aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Reparatur ein Warengutschein im Wert von 50 Euro angeboten wird, sofern ich mit diesem "Kulanzangebot" innerhalb von 7 Tagen einverstanden bin. Allerdings möchte ich mich damit nicht zufrieden geben, da ich mir sicher bin, dass ich den Monitor sorgfältig verpackt eingeschickt habe.

Wie ist die Situation momentan bei dir? Ich bin kein Anwalt aber ich würde denken, dass man bei Annahme eines Pakets auch eine gewisse Haftung übernimmt. In meinem Fall bin ich der Meinung, dass NBB den angeblichen Displaybruch hätte bemerken müssen, bevor sie das Gerät an den Service Partner weitergeleitet haben.

Nein, in meinem Fall ist der Händler MF.
Die Situation ist unverändert. Ich habe bisher absolut keinerlei Rückmeldung mehr erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Chris42
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Harry van Sell):
Du hast das was überlesen:
Stimmt, denn der Defekt kann dann ja auch auf dem Weg zum Händler passiert sein. Habe ich nicht bedacht.

Und was soll das für mich letztlich für einen Unterschied machen? Ich habe den Monitor überhaupt nur aus dem Grund zum Händler geschickt, weil dieser explizit darum gebeten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Chris42):
Und was soll das für mich letztlich für einen Unterschied machen?


Der Unterschied kann in Anspruch auf Geld / Ersatz oder eben auf mit "nichts in der Hand dastehen" liegen.

Die Verpackung war für den Paketversand unzureichend, ein Schaden, der auf dem Weg zum Händler passiert wäre, würde voll zu Deinen Lasten gehen.

Wenn der Händler das Paket und den Monitor allerdings unbeschädigt erhalten hätte und dieser den Monitor in der gleichen Verpackung weiter an den Hersteller gesandt hat, würde eine Beschädigung auf diesem Transportweg zu Lasten des Händlers gehen.

Die für Dich entscheidende Frage wird sein, ob der Händler den Monitor unbeschädigt erhalten hat,
ob Du allerdings auf diese Frage jemals eine Antwort bekommen wirst, wage ich zu bezweifeln.

-- Editiert von spatenklopper am 05.11.2019 12:28

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