Angebot per Mail Zur Schadensregulierung binden?

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530322-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot per Mail Zur Schadensregulierung binden?



Hallo ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an das Forum.

Ich habe zwei schränke bei einem online Anbieter gekauft die sind deutlich beschädigt bei mir angekommen. Ich habe dem Anbieter darüber in Kenntnis gesetzt und ihn um eine Regulierung gebeten.

Als Antwort habe ich eine Mail erhalten in der steht das sie mir einen Gutschein über den Kaufpreis Geben werden und einen 30€ Entschädigungsgutschein. Von einer Rücksendung der Ware war nicht die Rede.

Nachdem ich den Gutschein erst nicht erhalten habe habe ich nachgefragt was mit den Gutscheinen is und als Antwort er halten dass ich zuerst die Ware zurückschicken muss. Nun meine Frage. Kann ich die Firma auf ihre erste Mail festnageln und ihnen sagen dass ich das Angebot das sie mir dort unterbreitet haben angenommen habe dass ich deswegen ein Gutschein erwarte über den Kaufpreis plus die 30 € Entschädigung.?

Ich hoffe mir kann jemand helfen vielen Dank schon mal dafür

-- Editiert von fb530322-90 am 07.11.2019 20:21

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich stelle mir gerade vor, wie man versuchen würde einem Richter zu erklären, dass man zum einen den Kaufpreis zurück bekommen möchte, eine 30Euro Entschädigung und dann noch versucht zu erklären, man kann davon ausgehen auch noch die Ware an sich zu behalten.

Das Angebot, Gutschein über den Warenpreis und zzgl 30€ Entschädigung ist schon sehr gut, da würde ich mir doch sehr überlegen, ob man da weiter was machen will...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Angebot, Gutschein über den Warenpreis und zzgl 30€ Entschädigung ist schon sehr gut,



Vielleicht solltest du deine Antwort nochmal überdenken!? ;)

gruß charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Wieso? Ich finde das Angebot gut.

Klar es ist ein Gutschein und keine Kaufpreiserstattung. Allerdings Kaufpreis (auch als Gutschein) und dann noch 30Euro mit obendrauf, dass halte ich nunmal für Gut, sorry.

Aber wenn du Kaufpreis zurück und keine extra 30Euro besser findest. Kann ja jeder gerne auch anders sehen...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 07.11.2019 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fb530322-90):
Als Antwort habe ich eine Mail erhalten in der steht

Wortlaut der E-Mail?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Aber wenn du Kaufpreis zurück und keine extra 30Euro besser findest. Kann ja jeder gerne auch anders sehen...


Sorry l-d-h, habe überlesen dass man offensichtlich der Meinung ist, die Ware zusätzlich behalten
zu können.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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