Ankauf von Gebrauchtwagen -2. Radsatz

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Ankauf von Gebrauchtwagen -2. Radsatz

Hallo ich habe gestern meinen Gebrauchtwagen beim Händler, (von dem ich ihn auch vor 7 Monaten gekauft habe) bei Verkäufer B verkauft.
Eine Woche vorher wurde er vom Händler und Verkäufer B + Dekra vor Ort begutachtet, woraus sich Summe X als Anzahlkaufpreis ergab.

Vorab hatte ich mit meinem Verkäufer A bereits geschrieben, da ich von ihm einem groben Richtpreis haben wollte + zusätzlich geschrieben habe, dass das Auto auch 8-fach bereift ist.
Worauf er mir die gleiche Summe nannte, die das Auto jetzt erzielte, aber mit der Bemerkung (vor Dekra Gutachten).

Heute rief mit der Verkäufer B an, er hätte ja nochmal mit Verkäufer A gesprochen und das Auto wäre ja 8-fach bereift und wo denn die Sommerreifen wären, die beim Kauf den Fahrzeuges vor 7 Monaten vom Händler dabei gewesen waren.

Darauf habe ich ihm mitgeteilt, dass ich ihn ja nur mit den neuen Winterreifen vorgeführt habe und sich das Gutachten + Ankaufspreis auf den IST Zustand bezogen hatte. Die Sommerräder sind bereits veräußert. Aber ich hatte ja explizit nachgefragt, was ich alles zur Übergabe mitbringen müsste und von Sommerrädern wäre da nie die Rede gewesen.

Der Verkäufer meinte, dass das ja jetzt blöd sei, denn auch er habe darauf nicht geachtet und müsste das intern jetzt klären und er würde sich bei mir melden.

Habe jetzt mir den Ankaufvertrag auch durchgelesen und da steht explizit nur Winterreifen drin + 2. Radsatz: Keine Angabe.

Jetzt möchte ich wissen, hat der Händler ein Recht darauf die Sommerreifen einzuforden? Bzw einen Betrag vom Kaufpreis in Abzug zu bringen?

Vielen Dank

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