Hallo,
wenn ich nach Fernabsatzgesetz etwas zurückgeben möchte kann ich das durch durch die Verweigerung der Anahme tun? Danke schonmal.
Gruß knaurleser
Annahmeverw. = Rückgabe?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
Obwohl ich durch den Kaufvertrag zur Abnahme verpflichtet bin und die Ware gar nicht geprüft habe?
Habe eine Weile gegoogelt und wiedersprüchliche Meinungen gefunden
Besten Dank
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Die Ausübung des Widerrufsrechts setzt keine Warenprüfung voraus.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Irgendwie raff ich das nicht??? Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und dem Textform-Mist. So, aber in anderen Threads heißt es, dass auch vor dem Wareneingang widerrufen werden kann. Also könnte der Käufer auch mit der Annahmeverweigerung widerrufen. Es ist kostengünstiger, wenn man die Annahme verweigert.
@keinname
Natürlich darf der Käufer vor dem Wareneingang widerrufen. Er muß seinen Willen aber irgendwie kundtun. In der Regel geschieht dies per Mail oder Rücksendung.
Es ist jetzt aber die Frage, ob einen Nichtannahme der Ware rechtlich wasserdicht als Widerruf zu interpretieren ist. Und hierzu sagt Mirk nein, Powerseller dagegen ja.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich würde eine Annahmeverweigerung schon als konkludente Widerrufserklärung sehen. Der Empfänger macht deutlich, dass er die ware nicht möchte.
Sofern wirklich anstelle des Kunstrasens eine Eiche geliefert wird, kann der Käufer ja parallel zur Annahmeverweigerung nochmal kärenden Kontakt aufnehmen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
Wobei hier wieder die Frage wäre, wie sich der Erhalt der Ware juristisch definiert.
Paketdienst stellt Paket ab, will die Unterschrift, Kunde sagt: Will ich nicht haben, Paketdienst nimmt Ware wieder mit.
Nachdem die Ware somit eigentlich schon beim Kunden war, ist die Frage, inweifern die Annahmeverweigerung auch für das Rückgaberecht ausreichend ist...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
*Interessant wird es, wenn sich die Textform der Einräumung des Rückgaberechtes im Paket befindet.*
Müßte aber ein Rückgaberecht nicht schon beim Vertragsschluß dem Verbraucher vorgelegt werden, um wirksam das Widerrufsrecht zu ersetzen?
quote:
§ 356
Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
...beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
Nun, damit kann die Textform nicht erst im Paket beiliegen. Damit das Rückgaberecht wirksam das Widerrufsrecht ersetzen kann, muß es bereits bei Vertragsschluß in Textform vorliegen.
--- editiert vom Admin
Aber Du stimmst grundsätzlich der konkludenten Widerrufserklärung durch Annahmeverweigerung zu?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
quote:
Nein.
Schade.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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