Annahmeverzug - Nachbar; Haftung Lieferdienst

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Florent1988
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Annahmeverzug - Nachbar; Haftung Lieferdienst

Hallo Ihr Lieben,

ich dreht gerade etwas durch. Ich suche im Internt schon seit Tagen vergebens nach einer Lösung.

Folgender Fall:
Ich kauf mir eine Kamera über AMAZON. Die Ware wird natürlich über einen Lieferdienst versendet. Nun bin ich leider nicht da um die Kamera anzunehmen. Auch die anderen Voraussetzungen vom Annahmeverzug gemäß §§ 293 BGB sind erfüllt.

Jetzt meine Fragen dazu:
1. Liegt ein Annahmeverzug vor, wenn mein Nachbar die Kamera annimmt, oder zählt das als zugestellt?

2. Der Lieferdienst fährt mit der Kamera wieder zurück ins Auslieferungslager. Ein PKW nimmt ihnen die Vorfahrt, es kommt zum Unfall, die Kamera erleidet erhebliche Mängel. Wer haftet jetzt? Ich? der Lieferdient? der Verkäufer?

Ich hoffe so sehr Ihr könnt mir helfen.

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Als Verbraucher oder als Unternehmer / Freiberufler?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Florent1988
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer ist Verbraucher!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Dann muss er sich keine großen Gedanken machen, der Unternehmer haftet, bis die Ware beim Verbraucher ist.

Ausnahme: man hätte etwas anderes wirksam vertraglich vereinbart.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Florent1988
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann muss er sich keine großen Gedanken machen, der Unternehmer haftet, bis die Ware beim Verbraucher ist.

Ausnahme: man hätte etwas anderes wirksam vertraglich vereinbart.


Vielen Dank für die Antwort Harry!!

Also auch in dem Fall, dass der Käufer die Ware nicht annimmt und folglich im Annahmeverzug ist. Also sprich, der Lieferant baut nach dem erfolglosen Versuch die Ware zuzustellen einen Unfall

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Dann ist, im Endeffekt, derjenige, der den Unfall verursacht hat, haftbar dem Verkäufer gegenüber. Auf keinen Fall aber der Käufer, der die Annahme verweigert hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Also auch in dem Fall, dass der Käufer die Ware nicht annimmt und folglich im Annahmeverzug ist.


Ein "nicht da sein" (so dein Einstiegsposting) genügt erst mal nicht für Annahmeverzug, außer es wäre ein besonderer Liefertermin einvernehmlich vereinbart und grundlos nicht eingehalten worden.

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#7
 Von 
Florent1988
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Antworten!!

Und wie sieht das mit dem Nachbarn aus?! Also wenn er das Paket annimmt und ich habe ihn NICHT dazu beauftragt! Liegt dann eine Nichtannahme vor?

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Florent1988):
Also wenn er das Paket annimmt und ich habe ihn NICHT dazu beauftragt! Liegt dann eine Nichtannahme vor?


Nein, nur eine fehlende Annahme. D.h. der VK ist seiner Lieferpflicht damit nicht nachgekommen. Es liegt aber kein Annahmeverzug (= Verschulden des Empfängers) vor.

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