Hallo,
A bekam heute von einem Versandhaus einen Brief mit der bitte um Überweisung (10 Euro), weil dieser Betrag noch offen steht. Keine Angaben was und wann dort überhaupt gekauft wurde und warum die 10 Euro noch offen stehen, auch auf dem Zahlungsbeleg steht nichts.
A kann sich erinnern das er einmalig dort eine Jacke bestellte und auch bezahlte
(war ein höherer Betrag). Das war im Jahr 2008, Ansonsten keine Bestellung bei der Firma mehr machte.
Nun hat A diesen Zahlschein bekommen und weiß nicht worum es geht.
A könnte natürlich anrufen (nicht gerade preiswert die Servicenummer), A würde sich jedoch gerne vorab mal informieren, was da zu machen ist.
Vielen Dank September1
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-- Editiert am 08.06.2010 14:08
-- Editiert am 08.06.2010 14:10
Anscheinend nicht alles bezahlt 10 Euro nach 2 Jah
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
*Wenn* der Anspruch besteht, ist er jedenfalls noch nicht verjährt.
Für eine vollständige Bezahlung wäre im Streitfall der K beweispflichtig.
Allerdings sollte die Gegenseite erst mal substantiieren, worum es überhaupt geht. Einfach ein "ey Alder, krisch noch 10 Ocken von disch" geht natürlich nicht.
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Eben, A bekommt den Zahlschein, weiß aber nicht warum er die 10 Euro zahlen muß. A hat seine Kontoauszüge durchgesehen und den Betrag (fiktiver 68 Euro) gefunden, den er überwiesen hat. Angegeben ist noch ein Gutschein von 10 Euro. (A glaubt, da liegt das Problem).
Wie kann es sein, das man A nur einen Zahlschein schickt, ohne Angaben ??
Wenn A den Kontoauszug nicht gefunden hätte, hätte er das mit dem Gutschein nicht mehr gewußt.
A schreibt die Firma per Mail mal an, und fordert eine genaue Abrechnung.
Die Jacke von der Rechnung hat A nicht mehr, nur die Überweisung vom Konto.
Daraus ersieht man nicht, wie teuer die Jacke war. A weiß das auch nicht mehr. Nach fast zwei Jahren sich zu melden und sagen, 10 Euro sind offen, findet A schon sehr merkwürdig.
Danke für die Antwort
Gruß
September1
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quote:
Wie kann es sein, das man A nur einen Zahlschein schickt, ohne Angaben ?
Dummheit, Unorganisiertheit oder Boshaftigkeit. Kommt aber für A aufs selbe raus.
Wenn wir mal weiterspinnen, daß die Firma nun gerne kostenpflichtig mahnen möchte: dafür müßte sie schon nachweisen, daß sie eine substantiierte Forderung erhoben hat. Für eine Klage erst recht.
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A hat die Firma angeschrieben, mal sehen was sie schreibt.
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Wollte nur mal Bescheid geben. Firma hat sich gemeldet, der 10 Euro Gutschein wurde wohl nicht abgezogen. (und das nach 2 Jahren).
Unbedingt alle Rechnungen 3 Jahre aufbewahren
Hätte A das nicht gemacht, wäre es wohl komplizierter geworden.
Gruß
September1
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Danke für die Rückmeldung!
Kommt leider viel zu selten vor.
Gruß
Shihaya
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