Hallo,
vor zwei Wochen habe in einem Brautmodengeschäft mehrere Brautkleider anprobiert und dabei auch mein "Traumkleid" gefunden.
Dabei wurde mir während der Anprobe gesagt, dass das Brautkleid für das ich mich letztendlich entscheiden werde, noch bestellt werden muss. Dabei kann die Lieferzeit gut und gerne 4 bis 6 Wochen betragen. Nachdem die geforderte Anzahlung in Höhe von 200 Euro für mein "Traumkleid" geleistet wurde, musste ich erfahren, dass dieses nicht wie zuvor versichert neu bestellt wird sondern direkt das "Anprobekleid" gekauft wurde. Von einer Neubestellung wollte die Verkäuferin nichts mehr wissen. Auf meine Frage, ob denn wenigstens das "Anprobekleid" gereinigt wird, da es ja mit Sicherheit bereits von mehreren Personen anprobiert wurde, entgegnete die Verkäuferin nur, dass maximal zwei Damen bisher dieses Brautkleid anprobiert hätten und sie sowieso nur saubere Brautkleider verkaufen würden.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf ein wirklich neues Brautkleid habe oder mit dem "Anprobekleid" bei gleichem Kaufpreis( 850 Euro) Vorlieb nehmen muss. Außerdem: Habe ich im Falle eines Kaufes des "Anprobekleides" einen Anspruch auf Reinigung?
Vorab herzichen Dank für die Antworten!
Gruß
F.
Anspruch auf "neues" Brautkleid
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrte Frau Fahrenhorst,
(1) Können Sie nachweisen, dass der Kaufvertrag den Inhalt eines neuen Kleides zum Inhalt hatte?
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet die Kaufsache frei von Rechts- und Sachmängeln zu liefern. Sofern das Kleid keine Sachmängel aufweist (zB Verschmutzungen, Beschädigungen usw.) oder Rechtsmängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Dass das Kleid vermutlich schon von anderen anprobiert wurde, heißt ja nicht, dass es "gebraucht" ist. Ich würde davon ausgehen, dass man bei jeder Kleidung, die man "von der Stange" kauft, damit rechnen muss, dass diese vorher bereits von anderen anprobiert wurde. Daraus eine Preisminderung oder das Recht auf eine kostenlose Reinigung abzuleiten, halte ich für nicht gerechtfertigt. Anders läge der Fall, wenn das Kleid durch die Anproben angeschmutzt sein sollte, dann könnte man berechtigterweise Ansprüche geltend machen.
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