Antrag auf Wandlung abgelehnt, obwohl Gerät 2-mal repariert wurde

22. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Harper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf Wandlung abgelehnt, obwohl Gerät 2-mal repariert wurde

Guten Tag,


Anfang November habe ich auf der Internetseite preis24.de (gehört zu einsamobile) ein Samsung Galaxy S6 Edge mit einem Vodafone Vertrag gekauft.

Kurz nach Erhalt des Gerätes traten sporadische Probleme mit dem Display auf, welche ich zunächst nicht als solche wahrgenommen habe. Ich habe mich daraufhin an preis24.de gewendet, welche mich an den Hersteller weitergeleitet haben. Unter Anleitung des Herstellers (Samsung) gab ich das Gerät bei einer Vertragswerkstatt zur Reparatur ab und erhielt es als repariert zurück. Die Vertragswerkstatt hatte ein Software Update durchgeführt. Nachdem ich das Gerät jedoch wieder erhalten habe trat der Fehler erneut auf. Also habe ich mich wieder an Samsung gemeldet und es daraufhin an eine andere Vertragswerkstatt geschickt. Dort wurde der Display ausgetauscht und ich erhielt es repariert zurück, jedoch funktionierte der Kopfhörer-Ausgang nicht mehr.


Ich wendete mich dann an preis24.de um das Gerät im Rahmen der Gewährleistung gegen eine Neues umtauschen zu lassen. Nachdem das Gerät eine Woche da war, erhielt ich von preis24 bzw einsamobile die Nachricht, dass meine Antrag auf Wandlung nicht greift, da das Gerät nicht 2-mal repariert worden wäre.Habe darauf geantwortet, dass es sehr wohl 2-mal repariert worden ist und das ich auf ein neues Gerät bestehe. Als Antwort erhielt ich nur einen Versandbestätigung an eine Samsung-Vertragswerkstatt.

Was kann ich also dagegen machen?

Habe mich auch schon mit der Verbraucherzentrale in Kontakt gesetzt, aber vielleicht kann mir hier jemand auch helfen.


Mit freundlichen Grüßen,
Mr.Harper




-- Editier von Mr.Harper am 22.12.2015 11:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Habe darauf geantwortet, dass es sehr wohl 2-mal repariert worden ist

Im Rahmen der Garantie, nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Damit hatte der Vertragspartner exakt 0 Nacherfüllungsversuche unternommen.

Zitat:
Ich wendete mich dann an preis24.de um das Gerät im Rahmen der Gewährleistung gegen eine Neues umtauschen zu lassen.

Das war dann die erste Nacherfüllung des Vertragspartners, wenn - falls ich das richtig herauslese - dann auch ein neues Gerät kam.

Zitat:
Was kann ich also dagegen machen?

Nichts, da schlichtweg kein rechtswidriges Verhalten Deines Vertragspartners vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Harper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

preis24 hat mich ja an Samsung weitergeleitet, weil mir am Telefon gesagt wurde, dass sie für Reparaturen nicht zuständig sind. Also wurde ich ja auf Anweisung des Händlers an Samsung weitergeleitet. Und die Reparatur von Samsung fällt dann doch unter gesetzliche Gewährleistung oder nicht?

preis24 hat das Gerät übrigens an die selbe Werkstatt (w-support) geschickt wie ich. Die reparieren die Geräte nicht selber.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mr.Harper):
Und die Reparatur von Samsung fällt dann doch unter gesetzliche Gewährleistung oder nicht?

Nein, Samsung ist nicht dein Gewährleistungsgeber. Hier hat man dich erfolgreich abgewimmelt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Harper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok. Danke für die Aufklärung.

Das fällt dann wohl unter die Kategorie "Eigene Dummheit".

Danke für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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