Anwalt des Käufers fordert Herausgabe

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
wernerj
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt des Käufers fordert Herausgabe


Hallo,


ein ehemaliger Freund und ich einigten uns, dass er von mir zwei Plattenspieler kauft. Für einen abgemachten Preis. Das Geld habe ich von ihm erhalten.

Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht im Besitz von den Plattenspielern. Die befanden sich noch in der Lieferung aus dem Ausland.

Zwischenzeitlich haben wir uns gestritten und ich habe den Verkauf widerrufen. Und die Plattenspieler anderweitig verkauft.

Er bestand jedoch auf die Herausgabe der Plattenspieler.
Ich teilte ihm mit, dass ich diese ihm nicht herausgeben werde bzw. nicht kann - weil ich diese nicht besitze. Ebenso teilte ich ihm mit, dass ich die entstandenen Kosten für alles übernehmen werde. Natürlich habe ich ihm mitgeteilt, dass ich ihm den Kaufbetrag umgehend erstatte.

Er lehnte dies ab und bestand trotzdem auf die Herausgabe - welche mir nicht möglich war und davon wusste er.

Daraufhin hat er einen Anwalt eingeschaltet der die Herausgabe der Geräte von mir gefordert hat.

Ich teilte dem Anwalt mit, dass die Herausgabe nicht möglich sei, weil ich die Geräte nicht besitze. Aber alle entstandenen Kosten trage.

Dementsprechend habe ich eine Rechnung von dem Anwalt erhalten der folgendes mir in Rechnung stelle:
vereinbarter Kaufpreis
Kosten des Anwalts (Dokumentenpauschale, Aufwand etc.) beläuft sich auf ca. 160€

Nun ist meine Frage, wieso soll ich die Kosten für den Anwalt tragen? Ich habe meinem ehemaligen Freund nicht geraten den Anwalt einzuschalten. Ebenso war ihm klar, dass ich die Geräte nicht besitze und somit die Herausgabe unmöglich sei.
Denn ich habe von Anfang angesagt, dass ich alle Entstandenen Kosten trage.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
ein ehemaliger Freund und ich einigten uns, dass er von mir zwei Plattenspieler kauft. Für einen abgemachten Preis. Das Geld habe ich von ihm erhalten
Und somit eine rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.

quote:
Zwischenzeitlich haben wir uns gestritten und ich habe den Verkauf widerrufen
Was dir nichts bringt, denn du kannst nicht wiederrufen, ist nicht möglich.

quote:
Und die Plattenspieler anderweitig verkauft.
Ganz schlechte Idee, den du musst immer noch liefern, kannst du das nicht bist du Schadenersatzpflichtig!

quote:
Er bestand jedoch auf die Herausgabe der Plattenspieler.
Was auch sein gutes Recht ist!

quote:
Ebenso teilte ich ihm mit, dass ich die entstandenen Kosten für alles übernehmen werde
Was natürlich auch die Kosten beiinhalten würde, wenn er diese Teile auch anderwo kaufen müsste? Denn diese Mehrkosten müsstest du natürlich auch übernehmen, wenn nicht, abslut inkorrekt von dir!

quote:
Er lehnte dies ab und bestand trotzdem auf die Herausgabe - welche mir nicht möglich war und davon wusste er
Warum sollte er auch nicht ablehnen? Du hast dir damit ein grosses Eigentor geschossen! Ob du liefern kannst oder nicht ist dein Problem, hättest du halt nicht an Jemand anderen verkauft!

quote:
Ich teilte dem Anwalt mit, dass die Herausgabe nicht möglich sei, weil ich die Geräte nicht besitze. Aber alle entstandenen Kosten trage
Hast du dem anwalt uach gesagt, dass du die Geräte anderweitig verkauft hast? Hast du ebenso auch dem Anwalt mitgeteilt, dass du NATÜRLICH auch Mehrkosten für gleichwertige Geräte SELBSTVERSTÄNDLICH auch mit übernimmst und nicht einfach nur lapidar den Betrag zurückzahlst, den du bekommen hast?

quote:
Nun ist meine Frage, wieso soll ich die Kosten für den Anwalt tragen?
Weil du die Lieferung der gekauften Geräte versagst, oder kannst du liefern?

quote:
Ich habe meinem ehemaligen Freund nicht geraten den Anwalt einzuschalten
Hättest du lieber mal einen Anwalt selber zu Rate gezogen, der hätte dir dann gesagt, du solltest die Geräte nicht anderweitig verkaufen, sondern dem rechtsmässigen Empfänger übergeben!

quote:
Ich habe meinem ehemaligen Freund nicht geraten den Anwalt einzuschalten
Was egal ist, dir hat auch keiner geraten die Geräte anderweitig zui verkaufen, hast es aber trotzdem gemacht.

quote:
Ebenso war ihm klar, dass ich die Geräte nicht besitze und somit die Herausgabe unmöglich sei.
Nur weil du die Geräte rechtswiedrig anderweitig verkauft hast, soll er jetzt deswegen sagen ist ok? Sorry, aber wenn sich eiener unre3chtsmässig verhalten hat, dann du, nicht aber dein ehemaliger Kumpel, auch wenn dir das jetzt nicht gefällt.

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#2
 Von 
roudeleiw29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So leid es mir für dich tut, wo er recht hat, hat er recht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wernerj
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,


ja, ich habe meinem ehemaligen Freund gesagt, dass ich ihm den kaufbetrag sowie einen schadensersatz leiste.

ich teilte ihm auch mit, dass die herausgabe nicht möglich ist.

er sagte darauf nur, ich höre von seinem anwalten.


also war ihm bewusst, dass ich nicht mehr möglich bin die geräte herauszugeben, jedoch bereit war den kaufpreis sowie einen schadensersatz zu leisten.


von seinem anwalten bekam ich einige briefe, der die herausgabe bewerkstelligen sollte.

ich teilte ihm mit, dass ich die geräte NICHT herausgeben kann, weil ich diese nicht besitze. dies aber seinem mandenten klar war - von anfang an.

nachdem mir sein anwalt die rechnung gestellt hat,
kaufpreis + anwaltskosten habe ich den kaufpreis erstattet, die anwaltskosten jedoch nicht.

denn meinem ehemaligen freund war die ganze zeit über bewusst, dass ich die geräte nicht besitze und das teilte ich ihm auch etliche male mit.

daher sehe verstehe ich das nicht so.

er weißt, dass ich die geräte nicht herausgeben kann, weil ich diese nicht besitze. schaltet aber einen anwalt ein, der die herausgabe ermöglichen soll... wie denn? durch zauberei?



wie sieht es denn mit dem schadensersatz aus, wie wird dieser berechnet?

kaufpreis war 1000eu.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
ja, ich habe meinem ehemaligen Freund gesagt, dass ich ihm den kaufbetrag sowie einen schadensersatz leiste.

ich teilte ihm auch mit, dass die herausgabe nicht möglich ist.

Gerichtsfest nachweisbar oder nur mündlich ohne Zeugen?



quote:
weil ich diese nicht besitze. schaltet aber einen anwalt ein, der die herausgabe ermöglichen soll... wie denn? durch zauberei?

Logischerweise durch nochmal kaufen?
Oder waren es unwiderbringliche Einzelstücke?



quote:
Ich teilte dem Anwalt mit, dass die Herausgabe nicht möglich sei, weil ich die Geräte nicht besitze. Aber alle entstandenen Kosten trage.

Kannst du irgenwie logisch erläutern weshalb die Formulieurng alle entstandenen Kosten trage gerade die Anwaltskosten NICHT enthalten soll?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder waren es unwiederbringliche Einzelstücke? <hr size=1 noshade>


:) - Selbst wenn es unwiederbringliche Einzelstücke waren wäre der Verkäufer zumindest zum Versuch eines Rückkaufes verpflichtet gewesen. Erst dann steht ihm die Einrede des §275 II BGB zu.

Nimmt man die übrigen Probleme hinzu (Nachweis des "habe ich ihm gesagt" nicht möglich, Kostentragung nachweislich zugesagt) wird Ihnen hier wohl nur die Zahlung bleiben. Alles andere wird noch teurer.

Wie lesen-denken-handeln schon feststellte: persönlicher Ärger ist kein Grund eingegangene Verpflichtungen zu ignorieren.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

-- Editiert am 10.04.2011 00:25

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#6
 Von 
wernerj
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Gerichtsfest nachweisbar oder nur mündlich ohne Zeugen?



Alles geschieh mündlich ohne Zeugen.
Ich sagte ihm, dass ich alle entstandenen kosten trage und ihm erstatte.


quote:
Logischerweise durch nochmal kaufen?
Oder waren es unwiderbringliche Einzelstücke?


Nein, die geräte kann man bestellen in den entsprechenden läden, auch online.
ich habe ihm auch gesagt, dass er die sich nun selbst bestellen kann und den entsprechenden link übersandt, damit er die bestellung selbst tätigt.


quote:
Kannst du irgenwie logisch erläutern weshalb die Formulieurng alle entstandenen Kosten trage gerade die Anwaltskosten NICHT enthalten soll?


Das er den Anwalt eingeschaltet hat, hatte doch in dieser Situation keinen Sinn bzw. Zweck.
Er wusste, dass ich nicht im Besitz der Geräte bin.

Andererseits muss ich auch erwähnen, dass er mir Schaden will. Also damit es für mich so teuer wie möglich wird.. weil er eben ein Ar*** ist!


Ich seh das einfach nicht ein, dass ich den Anwalt bezahlen soll... für was? Für die paar Schreiben, die ich erhalten habe. Die auch nichts an der Situation geändert haben.

Käufer wusste, dass ich nicht Liefern kann - Bereit war die Kosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.
Ich wollte ihm dann den Kaufpreis sowie andere angefallene Kosten erstatten - Er widerrum schaltete den Anwalt ein, der die Herausgabe erzielen sollte..


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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Ich seh das einfach nicht ein, dass ich den Anwalt bezahlen soll... für was? <hr size=1 noshade>



Jetzt musst du aber acht gben, daß du dich nicht verennst.

Du hast einen KV geschlossen, dich verpflichtet die Ware zu liefern. Das hast du nicht gemacht, du bist in Verzug geraten (Gattungsschuld!, "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen").
Nach §§ 280 II, 286 BGB bist du schadensersatzpflichtig. Das schliesst die RA-Kosten ein.

Wenn du auch mit der Zahlung der Kostennote in Verzug gerätst, wird mit 100%iger Sicherheit auch noch eine Klage folgen. Davon leben Anwälte. Die weiteren Kosten würden auch auf deine Kappe gehen.

Macht das Sinn?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Ich seh das einfach nicht ein, dass ich den Anwalt bezahlen soll... für was?

Weil du selbst es dem Anwalt mitgeteilt hast, das du ALLE Kosten übernimmst. Und ALLE beinhaltet denknotwendigerwesie natürlich auch die Anwaltskosten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
wernerj
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, das ist falsch.


Ich habe meinem ehemaligen Freund gesagt, dass ich die entstandenen Kosten übernehme. Da hat er den Anwalt noch nicht eingeschaltet gehabt.

Zum Anwalt habe ich nicht gesagt, dass ich seine Kosten tragen werde.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zum Anwalt habe ich nicht gesagt, dass ich seine Kosten tragen werde. <hr size=1 noshade>

Warum erzählst du dann hier so einen Blödsinn?

quote:<hr size=1 noshade>Ich teilte dem Anwalt mit, dass die Herausgabe nicht möglich sei, weil ich die Geräte nicht besitze. Aber alle entstandenen Kosten trage.

von wernerj am 08.04.2011 21:21 <hr size=1 noshade>


Noch irgend etwas an deiner Schilderung unwahr/falsch erzählt?
Das ist nämlich nicht ganz unwesentlich, da wir unsere Antworten daran ausrichten.



Aber im Bezug auf die Anwaltskosten ist das egal, das sind Kosten der Rechtsverfolgung die man laut Gesetz (§ 280 BGB , § 286 BGB ) schuldet.
Egal was man sagte oder auch nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wernerj
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry,

also ich teilte meinem ehemaligen freund mit, dass ich ihm die geräte nicht aushändigen kann.

dann teilte ich ihm mit, dass ich ihm den kaufpreis, sowie schadenersatz leiste.

er lehnte das aber ab und schaltete seinen anwalt ein der die herausgabe der geräte von mir fordern sollte.

d.h. der ehemalige freund wollte das geld sowie den schadensersatz erst nicht von mir annehmen und bestand auf die herausgabe und schaltete seinen anwalt ein.

nachdem der anwalt einige schreiben mir zu kommen lies, teilte ich ihm das selbe wie meinem ehemaligen freund mit.
ich kann die geräte nicht herausgeben, bot aber dem freund die erstattung des kaufpreises sowie schadensersatz an.

somit ist meines erachtens nach der anwalt vollkommen überflüssig gewesen.
wenn mein ehemaliger freund sich mit den problem nicht selbst beschäftigen möchte und einen anwalt einschaltet der die arbeit für ihn übernimmt, soll er ihn doch auch bezahlen.

denn meiner kooperation nach, war der anwalt vollkommen überflüssig.

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#12
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Das Einschalten des Anwaltes ist nicht überflüssig gewesen, sondern war das gute Recht deines ehem. Freundes! Du hattest kein Recht, den KV zu widerrufen - der Streit hat dich dazu jedenfalls nicht berechtigt. Nach meinem Verständnis kannst Du froh sein, nicht noch wegen Betrugs angezeigt worden zu sein! Du hast absichtlich, vorsätzlich ware anderweitig verkauft, die gar nicht dir gehörte!!!

Der K hingegen hat das Recht vom Kauf zurück zu treten. Er darf entscheiden, wenn die Ware a) mangelhaft ist/nicht die versprochenen Merkmale aufweist, b) der VK die lieferfrist nicht einhält und in Verzug gesetzt wurde oder c)der Verk. ihn bittet, den Vertrag zu stornieren.
Müssen muss der Käufer jedoch nicht.

Er hat es dir gegenüber abgelehnt zurück zu treten, somit warst du weiter in der Pflicht zu liefern. Du hast dich geweigert und der K. hat von seinem Recht gebrauch gemacht, sich rechtsbeistand zu holen. Den wieder hast du, als schuldner zu zahlen, denn DU hast das verbockt - vorsätzlich!



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Nach meinem Verständnis kannst Du froh sein, nicht noch wegen Betrugs angezeigt worden zu sein!


Gut, daß die Rechtslage das ein wenig anders sieht. ;)



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