Anwaltsrechnung Hausverkauf

16. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsrechnung Hausverkauf

mein Vater wurde anwaltlich gezwungen zur Teilungsversteigerung.
Dies war nun schon der dritte Anwaltsfall den Mutter gegen Vater ausrichtet.
Vater nahm sich ein Anwalt, ihm wurde geraten dem Hausverkauf zuzustimmen.
Und nun will die Anwältin eine Anzahlung für 75.000 Euro Des Streitwerts in Höhe von >1700 Euro.
Angeblicher Streitwert: Wert der Immobilie.
Nun ist die Frage, wer trägt diese Kosten des Anwalts?
Vater hätte ja nicht verkaufen müssen, nur Mutter hatte kein Geld.
Kann er die Rechnung ablehnen und sagen Sie sollen sich an Mutter wenden?

Hätte es unter Umständen die Möglichkeit des Kredits gegeben und könnte Falschberatung diesen Anwälten in Rechnung gestellt werden und im Gegenzug den Verlust seines Eigentums (Negativzinsen, "Notverkauf", d.h. geringerer Wert der Immobilie durch schnelles Verkaufen?
Schließlich ist ja in den heutigen Zeiten das Geld auf dem Girokonto zu bunkern nur Verlustgeschäft.

Ich denke es war ein übes Mittel dieser Anwältin über 80 Jährige so auszubeuten, ein Schreiben aufzusetzen und dann die Rechnung zu servieren.
Kann vor die Anwaltskammer gegangen werden?


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das dürfte falsch sein. Streitwert für die Anwalts- (nicht die Gerichtsgebühren!) ist bei einer Teilungsversteigerung nach § 26 Nr. 2 RVG nicht der Wert des Grundstücks sondern der Wert des Miteigentumsanteils.

Allerdings sollten Sie hier noch einmal genau nachschauen, ob die gesamte Immobilie tatsächlich nur € 75.000,00 wert ist.

Die Kosten trägt ihr Vater. Der wollte sich schließlich beraten lassen. Er hätte ja auch einfach zustimmen können.

Für eine Falschberatung ist nichts ersichtlich. Eine Teilungsversteigerung lässt sich im Scheidungsfall (anders als im Erbfall) nicht durch ein Vorkaufsrecht verhindern. Daher hätte ein Kredit auch nicht geholfen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
Nein und gar nicht,

Das ist schlicht falsch



Zitat (von Black Widow):
da die Anwältin hat hier kein Fehler gemacht

Auch das wohl falsch, sollte die Anwältin tatsächlich den Gesamtwert der Immobilie angesetzt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
Doch das ist so.

Nö. MAn kann sich jederzeit an die RAK wenden.

Du solltest mal dringend lernen zu verstehen was Du schreibst und was Du liest ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
Zitat (von marianne 12):
Kann vor die Anwaltskammer gegangen werden?


Nein und gar nicht, da die Anwältin hat hier kein Fehler gemacht die der RAK interessiert.

Hat sich das Problem mit der Mutter endgültig gelöst? Da sonst werden mehr Kosten zukünftig fallen.


nein, sie verfügt bald über Barmittel. In der Immobilie wäre das Geld gebunden gewesen.
Sie braucht immer mehr häusliche Pflege (Stufe 4). Eine 24h Pflege mit 40 Stunden reicht schon nicht mehr aus.
Die Barmittel sind in kürzester Zeit sicher weg (in drei Monaten waren 12.000 Euro dieses Jahr weg- per Briefcouvert an Kirchliche Organisationen versandt ). Die Familie hat keine Handhabe, ist nicht für dement erklärt. Sie weigert sich getrennte Konten zu führen (Verwaltung von allem rund um die Pflege durch Familie und eines für Sie als Taschengeld. Sie lebt in keinem Heim und hat ihre "Nachbarschaftshelfer" von der Kirche die alles für Sie tun.
Vater wurde zum Verkauf von der Gegnerseite mit dem Wort Teilungsversteigerung "gezwungen und mit einer kurzen Frist des Anwalts unter Druck gesetzt" und soll nun auch noch dafür zahlen dass er sich beraten ließ, indem er dem Verkauf zustimmte und versuchte ohne Makler an Familienangehörige 10% der Immobilie zu verkaufen. Von Mutter kam ja keine Frage ob man ihr aus der Klemme hilft. Der Wunsch des Vaters ist gescheitert, da die Helfer meiner Mutter mich zwangen ein Gutachten einzuschalten und die Angehörigen 50% kaufen sollten.

Und dass wo erst vor drei Jahren ein Gerichtsbeschluss über Anwaltliche Vereinbarung gefallen ist (Miete der Immobilie auf Reparaturkonto) die erst dazu führte dass nun erst recht kein Geld mehr da war (12.000 Euro waren es damals die Anwälte und Gerichte verlangten). Tja, und nun werden alte Menschen ausgenutzt indem Anwälte am meisten verdienen indem Sie vor drei Jahren falsche Weichen stellten und nun zum Immobilienverkauf raten.
Negativzinsen auf der Bank. Nächstes Jahr Inflation. Das heisst auf dem Konto nächstes Jahr voraussichtlich 3,5% Verlust. Geschweige von einem "Notverkauf" des Hauses mit entsprechenden Verlusten.


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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

@marianne12

Zitat (von Ebenezer):
Allerdings sollten Sie hier noch einmal genau nachschauen, ob die gesamte Immobilie tatsächlich nur € 75.000,00 wert ist.
Das ist die einzig wichtige Frage. Bitte diese beantworten.
Zitat (von marianne 12):
Angeblicher Streitwert: Wert der Immobilie.
Was also ist das ganze Haus wert?

Alles andere hat absolut nichts mit deiner Frage zu tun.
Und der Jammer-Austausch hat nichts mit *Kaufrecht* zu tun.
Gehört eher in die *Plauderecke*... dort gern endlos weiter.
---------------------------------------
Zitat (von Black Widow):
wenn dein Vater Beratung vom Rechtsanwalt ...
Schon wieder solchen Unsinn?Bitte LESEN.
Zitat (von marianne 12):
Vater nahm sich ein Anwalt, ihm wurde geraten dem Hausverkauf zuzustimmen.
Und nun will die Anwältin eine Anzahlung für 75.000 Euro Des Streitwerts in Höhe von >1700 Euro.

Hey, die Rechnung ist schon da. Alles korrekt, wenn die Hälfte des Hauswertes angesetzt wurde.
Zitat (von Black Widow):
Wer ist die Gegenseite hier,
LESEN. Der Vater soll zahlen. Die Gegenseite ist die Mutter.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
TS muss erst auf Korrektur bitten.

und wann ist es falsche Beratung?
Erst zum Reparaturkonto gerichtlich raten. Und drei Jahre später wenn alles Geld weg ist dann kommt die Gegnrseite mit Teilungsversteigerung und es kommt zum Hausverkauf!? Und so darf man doppelt zahlen!
War das nicht absehbar!? Also gewissermassen Falschberatung. Dazu in der heutigen Situation bei Inflation und Minuszinsen zum Verkauf des Mandanten zu raten, wenn Teilungsversteigerung des gegnerischen Anwalts gefordert wird. Hätte es nicht andere Mittel gegeben? Kredit und Aufnahme Grundschuld der Gegnerseite vorschlagen, anstatt die Altersvorsorge also die Mieterträge zu kappen und das Geld wertlos zu machen!? Hauptsache der Anwalt hat das maximale Verdient. D.h. Hausverkauf mit Teilungsversteigerung. Gemacht hat er nichts ausser 2 Schreiben und dafür dann am Ende 5500 Euro kassiert!?
Toller Stundenlohn dieser Streitwert. Und der Mandant hat nur Verluste mit Negativzinsen etc. Die Anwälte haben scheinbar 0 Ahnung ausser Schreiben aufzusetzen und andere in angst zu versetzen. Denen interessiert nur Kohle zu schöpfen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Eigentlich kann man dir hier nur sagen, ob die Forderung über 1.700,- bzw. 5.500,- (was denn nun?) richtig ist, wenn du mal beantwortest, welchen Gesamtwert das Haus hat.

Alles andere ist albernes Lamento.

Du hattest schon im August hier gefragt
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Kaufrecht-__f577010.html

Zitat (von marianne 12):
da es finanziell brennt ist, ist der Hausverkauf nötig
Na also.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
auch ich verweise auf § 675 (2) BGB.


es handelt sich um eine aconto Zahlung von 70.000 Euro mit ca. 1700 Euro Kosten.
Die Anwältin wurde nur in Form zweier Anschreiben aktiv. (Hausverkauf einverstanden und der Wunsch nicht über Makler zu gehen.).
Mehr im Hausverkauf nicht.
Ob ein Streitwert vereinbart war entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls war es nicht bekannt.
Es wurde mal wegen einem anderen Sachverhalt ein Mandat erteilt ob das noch gilt?
Jedenfalls ist hier die Frage, muss er nach Streitwert zahlen, also Hausverkauf, das er ja eigentlich nie wollte!?
Wer verkauft schon bei Negativzinsen und Inflation!?
Ist es denn Falschberatung wofür man auch noch zahlen muss, nur weil hier das Maximal an Verdienst beim Anwalt lockt!? War hier wirklilch geprüft ob die Gegnerseite die Teilungsversteigerung forderte nicht hätte die Mittel über Kredit bekommen können sodass eine Teilungsversteigerung bzw. Hausverkauf unabwendbar war. Sind hier nicht beide Anwälte "Betrüger" die nur alte Menschen abzocken wollen!?

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Jedenfalls ist hier die Frage, muss er nach Streitwert zahlen, also Hausverkauf, das er ja eigentlich nie wollte!?
Ja. Nach Streitwert. Scheinbar ist der Streitwert richtig. Dann ist auch die Rechnung richtig. Der Vater hat die Anwältin beauftragt. Demzufolge steht ihr das Honorar zu. Es ist egal, ob sie viel oder wenig dafür getan hat. Es geht nach Streitwert. Ein Gesetz regelt, wie viel Honorar es dann gibt. --- RVG.

Das ändert sich auch nicht, wenn die Zinsen wieder im + sind. Hat alles gar nichts damit zu tun.
Der Hausverkauf war eilig, weil Geld nötig ist. Na also. Alles andere--- gehört hier nicht hin.
Zitat (von marianne 12):
Ob ein Streitwert vereinbart war
Hallo. :augenroll: Die Frage war nur: Welchen Gesamtwert hat das Haus.
75.000 oder 150.000

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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