Anzahlung = Kaufvertrag! BITTE UM HILFE!

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)
Anzahlung = Kaufvertrag! BITTE UM HILFE!

Hallo zusammen,
habe bei Mediamarkt einen TV angezahlt; um Ihn eine Woche später zu kaufen; da Mediamarkt keinen mehr da hatte.

Ein Aussteller war verfügbar doch der Markt wollte diesen nicht verkaufen.
Nach einer Woche wollte ich mich erkundigen was mit dem TV ist; und musste feststellen das der Aussteller verkauft wurde und mir gesagt wurde, dass ich evt. keinen TV erhalte; da Mediamarkt keinen zu dem Preis bekommen würde.

Meine Frage; habe ich nicht einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit dem Markt abgeschlossen und diese müssen mir den Fernseher für den Angebotspreis organisieren?

Hoffe auf schnelle Antwort:D





7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AnReRa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

hast Du einen Kaufvertrag unterschrieben ?
Wenn ja, was steht da drin ?

Falls es dem Markt tatsächlich unmöglich ist das Gerät zu beschaffen (z.B. weil es nicht mehr produziert wird) muß er nicht liefern. In diesem Fall hast Du aber - zumindest grundsätzlich - Schadenersatzansprüche bzw. das Recht auf ein Ersatzgerät. Dieses Gerät muß aber mindestens gleichwertig sein, ansonsten ist ein Wertausgleich zu schaffen.

Mein Tip: Versuche das nicht mit dem MA am Tresen, sondern direkt beim Abteilungs- oder Marktleiter zu verhandeln.

quote:
da Mediamarkt keinen zu dem Preis bekommen würde.

Das ist sicher kein Argument die Leistung zu verweigern.

Gruß,
AnReRa

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Anzahlung gilt als Vertragsschluß, § 336 BGB . <hr size=1 noshade>



???

Draufgabe (Arrha)

Der Käufer bezahlt die von ihm gewünschten Güter und erhält zusätzliche Güter kostenlos. Die Draufgabe wird auch als Naturalrabatt exklusive bezeichnet und bedeutet, dass zusätzlich zur Bestellung für eine bestimmte Menge von Gütern Naturalrabatt gewährt wird. Es werden also mehr Güter geliefert als bestellt wurden und die Mehrlieferung wird nicht berechnet. Die Draufgabe muss nicht mit dem verkauften Produkt übereinstimmen (Beispiel: Um den Absatz seines ersten Buches zu fördern, eröffnete Kurt Tucholsky 1912 auf dem Berliner Kurfürstendamm eine Bücherbar. Dort bekam jeder Käufer des Buches als Draufgabe einen Schnaps eingeschenkt).[1]


http://de.wikipedia.org/wiki/Naturalrabatt#Draufgabe_.28Arrha.29

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten:

Nun habe ich heute erfahren, dass in einem anderen Mediamarkt...noch Geräte verfügbar sind; zu dem Preis von 999 Euro...ich verfüge über einen "Kaufvertrag" von 799 Euro

Meine Frage: Auch wenn Mediamarkt eine GmbH ist; müsste doch eine Lieferung aus dem anderen Markt erfolgen!



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Auch wenn Mediamarkt eine GmbH ist; müsste doch eine Lieferung aus dem anderen Markt erfolgen!



Wenn schon ein KV zustande gekommen war.

Das kommt jetzt darauf an. Die Zahlung muss dir ja quittiert worden sein. Was seht da als Zweck genau drauf?

Eine "echte" Anzahlung ist nicht blosses Indiz für einen KV, sondern Teilzahlung auf den Kaufpreis und soll die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages sichern.

Ich rate mal, dass MM einwenden wird, nein, nein, das war keine Anzahlung sondern die Sicherung einer Kaufoption, falls wir wieder Geräte zu dem Preis hereinbekommen, haben wir aber leider nicht.

Was steht also genau auf dem Beleg?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Auch wenn Mediamarkt eine GmbH ist; müsste doch eine Lieferung aus dem anderen Markt erfolgen!


Wenn du einen Kaufvertrag über eine Ware hast, deren Lieferung nicht absolut unmöglich ist, ist irrelevant, ob der Laden nun noch weitere Filialen hat oder nicht; auch in letzterem Fall würde er dir die Ware schulden (notfalls durch Einkauf bei der Konkurrenz).

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