Anzahlungsrechnung - Corona - Wirtschaftskrise

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzahlungsrechnung - Corona - Wirtschaftskrise

Hallo,

nehmen wir an jemand bestellt für seinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbeitrieb (optierend) eine neue Maschine und möchte diese bereits vor Lieferung - und sogar vor Produktionsbeginn der Maschine - bezahlen, welche Probleme könnten dadurch entstehen.

Was müsste man beachten, damit man in der aktuellen Krise (bzw. die aus der aktuellen Situation evtl. entsteht) mit dieser Anzahlungsrechnung keine Probleme bekommt. Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120126 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von sunshineh2022):
welche Probleme könnten dadurch entstehen.

Hersteller / Lieferant pleite = keine Maschine und Geld weg



Zitat (von sunshineh2022):
Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Keine Maschine und Geld weg, Betrieb / Landwirt muss Insolvenz anmelden, man gerät in eine soziale Abstiegspirale und endet als drogenabhängiger Obdachloser ohne Hoffnung und Zukunft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn der Lieferant als Sicherheit eine entsprechende Ersatzmaschine zur Abholung bereitstellt (samt Fahrzeugbrief), wäre das dann in Ordnung?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120126 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von sunshineh2022):
Wenn der Lieferant als Sicherheit eine entsprechende Ersatzmaschine zur Abholung bereitstellt (samt Fahrzeugbrief), wäre das dann in Ordnung?

Absolut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Absolut.


Im Falle einer Insolvenz absolut nicht, denn die Maschine holt sich der Insolvenzverwalter ganz simpel zurück.

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#5
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

D.h. man bräuchte eine entsprechende Bestätigung? Wie genau müsste die aussehen?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
D.h. man bräuchte eine entsprechende Bestätigung?


Eine Bankbürgschaft des Lieferanten könnte das Problem lösen.

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