Person A fährt zu einem Hundezüchter X und schaut sich Welpen an. Ohne sich vorher über Züchter schlau zu machen unterschreibt A einen Anzahlungsvertrag, bezahlt aber vereinbarte Anzahlung noch nicht, da sie nicht genügend Bargeld dabei hat.
X und A. einigen sich mündlich, dass der Betrag im Laufe der Woche bei einem weiteren Besuch beglichen wird. Es wurde nichts schriftlich festgehalten das die Anzahlung noch nicht erfolgt ist und erst im Laufe der Woche beglichen wird...
Nun wurde A von mehrern Seiten dauauf hingewiesen KEINEN Welpen von Züchter X zu kaufen.
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?
Anzahlungsvertrag Welpenkauf
1. Januar 2017
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Frage vom 1. Januar 2017 | 23:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlungsvertrag Welpenkauf
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#1
Antwort vom 2. Januar 2017 | 01:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDa noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen? :
Keine Ahnung, woher sollen wir wissen, was da so zu dem Thema "Widerruf/Rüchtritt" in Deinen vertraglichen Vereinbarungen steht?
#2
Antwort vom 2. Januar 2017 | 09:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen? :
Keine Ahnung, woher sollen wir wissen, was da so zu dem Thema "Widerruf/Rüchtritt" in Deinen vertraglichen Vereinbarungen steht?
Da steht ja nichts... als Abschluss ganz unten steht nur "Die Anzahlung verfällt bei Nichtabholung des unten angegebenen Hundes." Aber es wurde noch keine richtige Anzahlung gemacht.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2017 | 10:16
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAber es wurde noch keine richtige Anzahlung gemacht. :
Der Vertrag ist auch ohne sofortige Anzahlung wirksam. Die Anzahlung ist, wenn nichts anders vereinbart wurde, sofort fällig.
Wenn man jetzt noch den Kauf stornieren will, geht das nur in Absprache mit dem Verkäufer im Sinne eines Aufhebungsvertrages.
Berry
#4
Antwort vom 2. Januar 2017 | 10:30
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Nun wurde A von mehrern Seiten dauauf hingewiesen KEINEN Welpen von Züchter X zu kaufen.
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?
Weder das eine noch das andere hat auf die Wirksamkeit des Vertrages Einfluss. Die Anzahlung wirst du mindestens mal zahlen müssen, da wirst du nicht drum herum kommen. Danach hast du folgende Möglichkeiten:
- den Welpen abnehmen und den Restbetrag begleichen
- den Welpen nicht abnehmen und die Anzahlung als Lehrgeld abschreiben
- dich mit dem Züchter versuchen gütlich zu einigen
#5
Antwort vom 2. Januar 2017 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
Verträge sind einzuhalten.
Wenn es also keine vertagliche Vereinbarung gibt, die einen Rücktritt gestattet und auch kein gesetzlicher Grund vorliegt, dann hat man Pech gehabt.
Wenn das so ein Hinterhof-"Hobby"-Züchter ist, der die Tätigkeit weder Gewerbe- noch Finanzamt gemeldet hat, wäre jedoch fraglich, ob er die Anzahlung je vor Gericht durchsetzen würde.
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