Anzahlungsvertrag Welpenkauf

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Epicea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlungsvertrag Welpenkauf

Person A fährt zu einem Hundezüchter X und schaut sich Welpen an. Ohne sich vorher über Züchter schlau zu machen unterschreibt A einen Anzahlungsvertrag, bezahlt aber vereinbarte Anzahlung noch nicht, da sie nicht genügend Bargeld dabei hat.
X und A. einigen sich mündlich, dass der Betrag im Laufe der Woche bei einem weiteren Besuch beglichen wird. Es wurde nichts schriftlich festgehalten das die Anzahlung noch nicht erfolgt ist und erst im Laufe der Woche beglichen wird...
Nun wurde A von mehrern Seiten dauauf hingewiesen KEINEN Welpen von Züchter X zu kaufen.
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Epicea):
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?

Keine Ahnung, woher sollen wir wissen, was da so zu dem Thema "Widerruf/Rüchtritt" in Deinen vertraglichen Vereinbarungen steht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Epicea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Epicea):
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?

Keine Ahnung, woher sollen wir wissen, was da so zu dem Thema "Widerruf/Rüchtritt" in Deinen vertraglichen Vereinbarungen steht?


Da steht ja nichts... als Abschluss ganz unten steht nur "Die Anzahlung verfällt bei Nichtabholung des unten angegebenen Hundes." Aber es wurde noch keine richtige Anzahlung gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Epicea):
Aber es wurde noch keine richtige Anzahlung gemacht.


Der Vertrag ist auch ohne sofortige Anzahlung wirksam. Die Anzahlung ist, wenn nichts anders vereinbart wurde, sofort fällig.

Wenn man jetzt noch den Kauf stornieren will, geht das nur in Absprache mit dem Verkäufer im Sinne eines Aufhebungsvertrages.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Nun wurde A von mehrern Seiten dauauf hingewiesen KEINEN Welpen von Züchter X zu kaufen.
Da noch keine richtige Anzahlung erfolgt ist, kann A den Vertrag einfach widerrufen?


Weder das eine noch das andere hat auf die Wirksamkeit des Vertrages Einfluss. Die Anzahlung wirst du mindestens mal zahlen müssen, da wirst du nicht drum herum kommen. Danach hast du folgende Möglichkeiten:
- den Welpen abnehmen und den Restbetrag begleichen
- den Welpen nicht abnehmen und die Anzahlung als Lehrgeld abschreiben
- dich mit dem Züchter versuchen gütlich zu einigen

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten.

Wenn es also keine vertagliche Vereinbarung gibt, die einen Rücktritt gestattet und auch kein gesetzlicher Grund vorliegt, dann hat man Pech gehabt.



Wenn das so ein Hinterhof-"Hobby"-Züchter ist, der die Tätigkeit weder Gewerbe- noch Finanzamt gemeldet hat, wäre jedoch fraglich, ob er die Anzahlung je vor Gericht durchsetzen würde.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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