Guten Tag!
Ich habe mir über die online Filiale von Media Markt (mediaonline.de) einen Apple iPod 30 gigabyte bestellt.
Nun ist es meiner Meinung nach zu einem Garantiefall gekommen. Ich wollte meinem iPod bei Mediaonline einschicken, bei näheren Recherchen erfuhr ich jedoch, dass Apple eine Garantiezeit von nur einem Jahr gewährleistet!
Da ich meinem iPod schon länger als 1 Jahr habe nun meine Frage: Gilt in diesem Falle die Garantiezeit von Apple (1 Jahr) oder die gesetzlich festgelegte Zweijährige, die ja eigentlich auch für meinen Zwischenhändler Mediaonline gelten sollte?
Ich hoffe, jemand hat auf diesem Gebiet Erfahrung,
mit freundlichen Grüßen
Tyrael
Apple iPod über Zwischenhändler - Wie lange Garantiezeit?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Die gesetzliche Sachmaengelhaftung des Haendlers (Gewaehrleistung) laeuft 2 Jahre ab Kaufdatum. Sie deckt solche Maengel ab, die bereits beim Kauf vorgelegen haben oder ursaechlich angelegt waren. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ab Kauf muss der Kaeufer beweisen, dass das Ding schon von Anfang an kaputt war oder ne Macke hatte, die letztendlich dazu gefuehrt hat, dass es jetzt kaputt gegangen ist.
Gruss
CAM
Nunja...
Also, mein Problem ist: Die Kopfhörerbuchse hat einen Wackelkontakt... Gibt es hier Chancen, dies über die Händlergarantie kostenlos reparieren bzw. ersetzen zu lassen? (Bitte sagt mir bescheid, wenn ich zu speziell werden, habe wenig Erfahrungen mit diesem Forum).
Mit freundlichen Grüßen,
Tyrael
-- Editiert von Tyrael am 01.09.2007 11:02:14
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn du beweisen kannst, dass da schon beim Kauf irgendwas kaputt war und dies dann letztendlich zum Wackelkontakt gefuehrt hat, dann ja.
Ohne Gutachter wird das aber kaum gelingen. Und ob der dann wirklich auch zu einem eindeutigen Ergebnis in deinem Sinne kommt?
Gruss
CAM
*Gibt es hier Chancen, dies über die Händlergarantie kostenlos reparieren bzw. ersetzen zu lassen?*
Eine Händlergarantie gibt es (in der Regel) nicht uns schon gar nicht eine gesetzlich festgeschriebene wie du oben schreibst. Wie CAM richtig schreibt, ist es die Gewährleistung, die hier greift. Dabei kehrt sich aber nun mal nach 6 Monaten die Beweislast zu Ungunsten des Verbrauchers um. Du müßtest also nachweisen, daß der Defekt ursächlich beim Kauf vorlag, was in der Regel kaum möglich ist.
-- Editiert von normi am 01.09.2007 11:33:27
Nunja, da ich den iPod sehr vorsichtig und ausschließlich für die dafür vorhergesehenen Zwecke verwendet habe, ist es doch eigentlich nicht meine Schuld, was hieße, dass es ein Fabrikationsfehler wäre, oder?
Ich bin ein absoluter Laie auf dem Rechtsgebiet, meine Argumente beruhen ausschließlich auf meinem Verstand und meiner Intuition dafür, was richtig und was falsch ist, ich bitte deswegen falsche oder nicht zutreffende Ausdrücke zu entschuldigen.
Im übrigem finde ich dieses Forum super und bedanke mich herzlichst bei denen, die schon geantwortet haben, und denen, die es hoffentlich noch tun werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tyrael
*Nunja, da ich den iPod sehr vorsichtig und ausschließlich für die dafür vorhergesehenen Zwecke verwendet habe, ist es doch eigentlich nicht meine Schuld, was hieße, dass es ein Fabrikationsfehler wäre, oder?*
Du verwechselst deine Aussage mit einem Beweis!
Mediamarkt hat geantwortet
"Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben von unserer zuständigen Stelle die Information erhalten, dass die Garantie von 12 Monaten bei Ihrem Gerät bereits abgelaufen ist. Hier kann eine Reparatur nur noch kostenpflichtig durchgeführt werden.
Wir würden Sie bitten, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Die Hotlinenummer lautet: xxx"
Will Mediamarkt sich vor der Garantie drücken, die jetzt auf sie zurückfällt, da Apples Garantie abgelaufen ist, oder habe ich tatsächlich keine Garantie mehr?
MfG
Tyrael
Die Garantiezeit beträgt doch nur 12 Monate, wie Du geschrieben hast. Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung!
Gewährleistung läuft zwei Jahre, nur wird das nichts bringen, da Du nicht beweisen können wirst, dass das Teil schon von Anfang an defekt war.
--- editiert vom Admin
Nunja, ich habe den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, so leid es mir tut, immernoch nicht richtig verstanden...
Ich möchte nochmals zu bedenken geben: ich bin ein 100 prozentiger LAIE!
Wieso sollte sich das nicht beweisen lassen? Wenn Mediamarkt sagt, es wäre nichts, wofür sie "haften", gibt es keine Möglichkeit der Revision?
Oh je...
Um es Dir klar zu machen. Du wirst nichts machen können. Bei Garantie steht der VK für die Mängel ein, welche den Garantiebedingunen unterliegen und JEDER Zeit auftreten.
Gewährleistung besteht nur für Mängel, welche schon beim Kauf vorlagen. Sind seit dem Kauf sechs Monate vergangen, musst Du wie gesagt, den Beweis erbringen, da der VK die Mangelhaftigkeit sicher abstreiten wird. Und rein praktisch ist dies kaum möglich.
Revision?
@ Pawel
Haben wir nichts besseres zu tun, als rumzupöbeln?
Danke, dass war eine klare, wenn auch nicht wirklich zufriedenstellende Antwort.
Nunja, dass ist ja jetzt mein Problem...
Nur noch eine letzte Sache...
Was ist, wenn der Fehler durch etwas aufgetreten ist, was von anfang an mangelhaft war? Also sozusagen als Folge anfänglicher Mangelhaftigkeiten?
Das kann durchaus sein. Nur der Beweis dahingehend liegt nach Ablauf von sechs Monaten seit Kauf bei Dir.
Haben Sie dem Händler geschrieben, daß Sie eine Reparatur auf Garantie möchten? Vielleicht hängt sich Media Online daran auf.
Schreiben Sie, daß es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Manche Krämer stellen sich absichtlich dumm. Formal ist die Antwort mit der Garantie zwar richtig, aber die Gewährleistung läuft gesetzlich zwei Jahre und vielleicht ist das das Zauberwort. Das mit der Beweislastumkehr stimmt zwar, aber nach meiner Erfahrung läßt es kaum ein Händler deswegen auf eine Auseinandersetzung ankommen.
"Haben Sie dem Händler geschrieben, daß Sie eine Reparatur auf Garantie möchten? Vielleicht hängt sich Media Online daran auf."
Nein, nichts dergleichen... Es war folgendermaßen:
Ich wollte das Gerät einschicken, in den Unterlagen stand, dass es schneller ginge, wenn ich vorher per Mail eine Retourennummer bei Mediaonline anfordere, angeben sollte ich hierzu nur ein Fehlerbeschreibung und die Rechnungsnummer...
Das habe ich getan, ich habe Mediaonline nichts von Garantie- oder Gewährleistungsfällen erzählt...
/Edit
Also, ich muss nun MO davon überzeugen, dass der Fehler von Anfang an Vorlag... Aber das kann doch ausschließlich auf meiner Aussage beruhen, oder? Also, wenn ich behaupte, von anfang an ser der Köpfhörereingang lose gewesen, wie könnte MO das widerlegen? ... Bzw. wenn sie sagen, es sei nicht so, steht doch Aussage gegen Aussage... Wer hat zu entscheiden, wer im Recht ist? Eigentlich kann das doch keiner entscheiden, oder?...
/Edit-Ende
Vielen lieben dank an alle, die hier "ihren Senf dazu geben "
-- Editiert von Tyrael am 09.09.2007 15:56:20
@ Tyrael
Zum Thema...wer kann das entscheiden.
Die Frage wurde Dir schon beantwortet. Wenn Du den Beweis ergbringen musst, dann aber eine Bahuptung aufstellst und 'Aussage gegen Aussage' steht, konntest du den Beweis (!) eben nicht erbringen.
--- editiert vom Admin
Zitat:
'Also, wenn ich behaupte, von anfang an ser der Köpfhörereingang lose gewesen, wie könnte MO das widerlegen?'
MO muß das nicht widerlegen. Du hast es immer noch nicht verstanden, DU mußt dies beweisen und nicht einfach nur behaupten.
Viele Grüße, Michael
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