Aquarium Privatverkauf - Käufer möchte Geld zurück

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Shimami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Aquarium Privatverkauf - Käufer möchte Geld zurück

Hallo,
mir geht´s gerade recht mies. Ich habe vor 2 Tagen ein gebrauchtes Komplett-Aquarium über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat es sich angesehen und alles und es dann ohne Schutz mit allem Zubehör und dem riesigen Unterschrank in einen Transporter geladen. Heute meldet sich der Käufer und möchte sein Geld zurück weil das Becken undicht wäre.
Ich weiß jetzt echt nicht weiter, weil es bei mir 100%ig dicht war und ich mir gut vorstellen kann es dass das Becken beim Transport etwas abbekommen hat.
Wie soll ich nun reagieren? :(

Liebe Grüße
Shimami

Probleme nach Kauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Gar nicht!
Der Käufer müsste dir nachweisen dass der Mangel bereits bei dir bestanden hat bzw. dass du diesen Mangel arglistig verschwiegen hast, je nachdem ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast oder nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shimami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!
Leider habe ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Ich weiß, das war echt dumm.
Der Käufer hatte es ziemlich eilig und das nunmal leicht zerbrechliche Becken ohne Sicherung in den Transporter geladen. Bis jetzt warte ich noch auf eine Angabe vom Käufer wo bzw. wie undicht das Becken ist. Sollten Schäden direkt am Glas sein, würden mir als Beweis die Fotos aus der Kleinanzeige und die 3 Zeugen (die beim Verkauf dabei waren) reichen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Haben die Zeugen auch gesehen, wie das Becken in den Transporter verladen wurde?

Dann würde ich mich an deiner Stelle relativ entspannt zurücklehnen. Er muss beweisen, dass das Becken bei dir schon undicht war, und das wird ihm nicht gelingen, weil du dich immer auf den unsachgemäßen Transport berufen kannst.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Und ganz wichtig: Kommunikation mit dem Käufer einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shimami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja die Zeugen waren die ganze Zeit über von der Ankunft des Käufers bis zum Wegfahren mit dabei. Wir haben noch darüber gerätselt ob es gut ist das Becken so zu transportieren.

Ich möchte mich schonmal vielmals über eure Antworten bedanken! Jetzt geht es mir schon ein klein wenig besser, für die Zukunft weiß ich: immer ohne Gewährleistung !!

Zitat (von Harry van Sell):
Und ganz wichtig: Kommunikation mit dem Käufer einstellen.

Also soll ich auf seine Nachricht und Anrufe nicht mehr reagieren? Er hat heute morgen angerufen, wegen der Arbeit konnte ich natürlich nicht rangehen. Danach hat er mir dann eine SMS geschrieben, mit der Aussage das er sein Geld zurück will weil das Becken undicht ist.
Ich habe bammel das wenn ich nicht reagiere, ich noch Post von einem Anwalt bekomme :(

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bammel das wenn ich nicht reagiere, ich noch Post von einem Anwalt bekomme


Und? Der kann weder an der Sach- noch an der Rechtslage etwas ändern.
Anwälte werden gerne dafür bezahlt, die Gegenseite mit großen Worten (wie sehr man im Recht sei) und juristischen Drohungen (wie teuer ein verlorener Prozeß werde) einzuschüchtern. Zaubern können sie nicht.

-- Editiert von JenAn am 13.05.2015 16:23

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shimami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Käufer hat nun mehrmals in Abwesenheit angerufen. Ich werde ihm gleich eine E-Mail schreiben, das er mir doch bitte schreiben soll wo sich genau die undichte Stelle befindet. Ich möchte das ja schon irgendwie mit ihm klären. Aber schriftlich ist wohl die bessere Wahl, als per Telefon. Was meint ihr dazu?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Waren unsere Hinweise zu undeutlich?

"Kommunikation mit dem Käufer einstellen!!"

Alles, was du jetzt noch schreibst, kann doch nur so unglücklich formuliert werden, dass es nachher gegen dich verwendet wird.
Mir ist völlig unverständlich, was du mit dem Käufer noch klären willst.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Was meint ihr dazu?

Schlechte Idee. Ganz schlechte Idee



Zitat:
Ich werde ihm gleich eine E-Mail schreiben, das er mir doch bitte schreiben soll wo sich genau die undichte Stelle befindet.

Darauf wartet man doch schon, warum nochmal widerholen?




Aber wenn Du meinst, dann sollte man es telefonisch machen. Dann hat die Gegenseite wenigstesn keine Beweise wie Du dir den Strick um den Hals gelegt hast ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shimami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok ich habe mich noch nicht gemeldet. Eben kam eine bitterböse SMS das er am Folgetag eine Anzeige erstatten wird, wenn ich mich nicht melde.

5x Hilfreiche Antwort

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