Hallo,
ich habe bei ebay ein mainboard ersteigert das sich als defekt erwiesen hat. In der auktion (330099246998) steht das das bord nicht eingebaut wurde. Der verkäufer hatte das bord ebenfalls bei ebay ersteigert und hat sich gegenüber seinem verkäufer darüber geäußert das das bord keine grafiksignale aussendet, er wusste also das das bord defekt ist und muss es somit auch in betrieb genommen haben. Ich gehe deshalb von einer arglistigen täuschung aus. Die mailkorespondenz zwischen meinem und seinem verkäufer liegt mir vor.
Ich habe dem verkäufer eine rücknahme des bordes angeboten was er jedoch zurückwies. Was kann ich tun?
Arglistige täuschung.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Komisch, dass es immer dich trifft....
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2
8 negative Bewertungen bei 107...
katsail2005 ( 107)
Was hat meine bewertung mit dem fall zu tun?
Und wenn wir schon bei dem thema sind, hast du schon mal eine negative bewertung vergeben? Mit 80% sicherheit bekommst du negativ zurück. Wenn ich im oben liegenden fall negativ bewerte (was ich nach stand der dinge wohl tun werde) wird das wohl meine 9 negative gegenbewertung.
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1. Du muß einen Mangel nachweisen.
2. Du mußt nachweisen, daß dieser bereits bei Gefahrübergabe bestand.
Bereits Punkt 1 sehe ich aber nicht als erfüllt an. Das Board besitzt kein VGA onboard. Warum du also kein Grafik-Signal erhältst, kann unterschiedlichste Gründe haben (CPU, Grafikkarte, Speicher, falsche Konfiguration, etc...)
Der verkäufer hatte folgenden text an seinen verkäufer gesendet:
"Hallo,
> >
> > es sind marken DDR2 ram speicher die im dual arbeiten 2mal 1Gb
> > es wurde getestet und es liegt nicht am speicher sondern das Board sendet kein signal
> > an die Grafikkarte.
> >
> > Im Handbuch steht das er auch DDR2 -800 unterstützt
> > MfG Blackh037
Ich lese aus diesem text das er wusste das das bord nicht funktioniert, aus welchen gründen auch immer. Wenn er also annimmt das das bord keine grafiksignale weiterleitet dann würde ich doch davon ausgehen das er das hätte schreiben müssen. Abgesehen davon, wie kann er schreiben das er das bord nicht in funktion hatte wenn er sich bei bei seinem käufer über etweilige mängel auslässt?
Was soll ich tun?
*Was soll ich tun?*
Muß man dich wie ein kleines Kind an die Hand nehmen?
Na, deinem VK die Korrespondenz unter die Nase halten und auf Rückabwicklung bestehen, was sonst?
Warum nimmst du nicht die 2-jährige Herstellergarantie in Anspruch, die im Angebotstext steht?
Probier mal eine PCI-Grafikkarte aus
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