Artikel defekt->Garantieumtausch: Händler reagiert nicht

29. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel defekt->Garantieumtausch: Händler reagiert nicht

Hallo!
Ich habe einen Artikel bei ebay gekauft. Bereits nach drei Tagen war er defekt. Ich schrieb dem Verkäufer eine EMail und bereits am übernächsten Tag wurde der Artikel abgeholt. Es passierte nicht. Ich meldete mich wieder beim Verkäufer, er sagte sie seien in neue Geschäftsräume umgezogen und die Reklamationen noch nicht bearbeitet. Zudem entschuldigte er sich und fragte ob ich den Artikel wieder bekommen möchte oder mein Geld. Ich antwortete das Geld und schickte meine Bankverbindung. Es passierte wieder nichts. Ich habe bereits dreimal per mail geschrieben doch es gab keine Reaktion seiner seits. (Keine Antwort und kein Geld!)

Jetzt steht ich da und weiß nicht wie ich an meine 150 euro komme... Bitte helft mir.

-- Editiert von Magaritta am 29.05.2006 19:50:22

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sie können das Mahn- und Vollstreckungsverfahren nutzen, um Ihre Forderung durchzusetzen, sofern diese berechtigt ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Vorher kann man aber eine Mahnung schreiben, was den Verzug nach 286 (1) verursacht.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Natürlich kann man mit einer "albernen" Mahnung die Frist verkürzen.

Nach 30 Tagen kommt man auch OHNE Mahnung in Verzug.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Da kann man Stefan nur zustimmen. Man kann mit einer Mahnung auch vor Ablauf der 30 Tage den Schuldner in Verzug setzen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Powerseller,

quote:
Sie können die Frist nicht durch ne alberne Mahnung verringern.
Ich muss mich über Ihre Ausdrucksweise schon sehr wundern.

Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Auffassung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Lieber Herr Rönner

ich glaube nicht, daß sie auf Ihre Anfrage eine vernünftige Antwort erhalten werden. Unser Powerseller pflegt es ab und zu, solche unsinnigen Impulse zu versprühen um sich danach entweder in Schweigen zu hüllen oder gegen alle anderen Forumsmitglider im Thread zu wettern.

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo normi,

ich hoffe dennoch, dass sich der User Powerseller in sachlicher Weise auf die Frage einlässt.


Beste Grüße,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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