Hallo zusammen,
ich habe vor 9 Monaten eine sehr teure Brotdose für meine Tochter gekauft, die nun bereits kaputt ist und sich wegen abgebrochenen Teilen nicht mehr schließen lässt. Also habe ich beim Hersteller reklamiert.
Seine Aussage: Da es schon länger als 6 Monate her ist, ist er nicht mehr zu einer Gewährleistung verpflichtet.
Was ist denn aus den 12 oder 24 Monaten geworden? Ist das richtig so?
Er bietet mir zwar aus Kulanz eine andere Box an, aber die ist viel größer und noch schwerer und nicht für den Kindergarten geeignet.
Artikel defekt nach 9 Monaten - keine Reklamation
3. Juni 2019
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Frage vom 3. Juni 2019 | 09:38
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Juni 2019 | 12:52
Von
Status: Weiser (17399 Beiträge, 5951x hilfreich)
Was hat der Hersteller damit zu tun? Hast du direkt beim Hersteller gekauft? Dein Ansprechpartner wäre der Verkäufer. Oder gibt der Hersteller freiwillig eine Garantie? Evtl. für den Zeitraum von 6 Monaten? Was steht dazu in dessen Garantiebedingungen?ZitatAlso habe ich beim Hersteller reklamiert. :
ZitatWas ist denn aus den 12 oder 24 Monaten geworden? Ist das richtig so? :
Meinst du die Sachmängelhaftung oder was sonst???
Die Sachmängelhaftung existiert nach wie vor. Bringt dir aber nichts, denn nach Ablauf von 6 Monaten musst DU beweisen, dass die Brotdose bereits beim Kauf defekt war. Kannst du das? Ausserdem ist dazu der Verkäufer der Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
#2
Antwort vom 3. Juni 2019 | 12:58
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Was hat der Hersteller damit zu tun? Hast du direkt beim Hersteller gekauft? Dein Ansprechpartner wäre der Verkäufer. Oder gibt der Hersteller freiwillig eine Garantie? Evtl. für den Zeitraum von 6 Monaten? Was steht dazu in dessen Garantiebedingungen?ZitatAlso habe ich beim Hersteller reklamiert. :
ZitatWas ist denn aus den 12 oder 24 Monaten geworden? Ist das richtig so? :
Meinst du die Sachmängelhaftung oder was sonst???
Die Sachmängelhaftung existiert nach wie vor. Bringt dir aber nichts, denn nach Ablauf von 6 Monaten musst DU beweisen, dass die Brotdose bereits beim Kauf defekt war. Kannst du das? Ausserdem ist dazu der Verkäufer der Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
Habe beim Verkäufer reklamiert, der hat mich an den Hersteller verwiesen - "um den Aufwand gering zu halten, hat der Hersteller dies angeboten."
Also habe ich jetzt quasi Pech gehabt?
Natürlich war sie nicht defekt als ich sie bekommen habe, aber die Halterung der Verschlüsse ist porös geworden, eine inzwischen komplett weggebrochen, die zweite folgt bald.
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#3
Antwort vom 3. Juni 2019 | 13:27
Von
Status: Weiser (17399 Beiträge, 5951x hilfreich)
Es KANN ein Sachmangel sein, dass nicht geeignete Materialien verwendet wurden, aber das musst DU beweisen. Kannst du das nicht, dann hast du Pech gehabt.ZitatNatürlich war sie nicht defekt als ich sie bekommen habe, aber die Halterung der Verschlüsse ist porös geworden, :
#4
Antwort vom 3. Juni 2019 | 14:36
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Quasi. Also nicht ganz: Man kann immer noch den Nachweis antreten, dass der Fehler bereits bei Übergabe der Ware vorlag.ZitatAlso habe ich jetzt quasi Pech gehabt? :
Das könnte ein Ansatzpunkt sein. Ist der Prozess soweit nachweisbar? Damit wäre der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Händlers geworden. Was hat der Hersteller genau geschrieben? War es eine gänzliche Verweigerung?ZitatHabe beim Verkäufer reklamiert, der hat mich an den Hersteller verwiesen :
#5
Antwort vom 4. Juni 2019 | 09:22
Von
Status: Weiser (17399 Beiträge, 5951x hilfreich)
Ähm, nein.ZitatDas könnte ein Ansatzpunkt sein. Ist der Prozess soweit nachweisbar? Damit wäre der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Händlers geworden. :
#6
Antwort vom 4. Juni 2019 | 09:52
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:Ähm, nein.ZitatDas könnte ein Ansatzpunkt sein. Ist der Prozess soweit nachweisbar? Damit wäre der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Händlers geworden. :
Komisch, denn §278 BGB lässt diese Option durchaus offen. Die Bedeutung des Konjunktiv ist soweit bekannt?
#7
Antwort vom 4. Juni 2019 | 10:17
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 3004x hilfreich)
ZitatKomisch, denn :§278 BGB lässt diese Option durchaus offen.
Der Händler ist aber weder Schuldner noch gesetzlicher Vertreter. Allein aus der Tatsache, dass er sich der Sache aus Kulanz annimmt würde ich das nicht ableiten wollen.
@ Grinsekatze:
Sachmängelhaftung bedeutet das die Ware bei Übergabe frei von Sachmängeln ist.
Eine Verschlechterung im Laufe der Zeit ist davon nicht erfasst (Ausnahme: der Grund für diese Verschlechterung lag bereits bei Übergabe vor (schlechtes Material)).
Berry
#8
Antwort vom 4. Juni 2019 | 12:40
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Der Händler schuldet grundsätzlich die Übernahme der Haftung für Sachmängel. Mindestens noch 3 Monate, vermutlich sogar noch 15. Dass die Beweislast beim Kunden liegt, ist ein anderes Thema.ZitatDer Händler ist aber weder Schuldner noch gesetzlicher Vertreter. Allein aus der Tatsache, dass er sich der Sache aus Kulanz annimmt würde ich das nicht ableiten wollen. :
Mit der Kulanz bin ich sogar d´accord. Darum schrieb ich, wie sich die Kommunikation exakt darstellte. Handelt es sich um Kulanz, Garantie oder eben die Sachmangelhaftung? Ist letzteres der Fall, hätte der Händler in meinen Augen das Anliegen mit einem: "Bitte treten Sie die Beweisführung an, ..." abfangen müssen.
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