Ich gruesse euch liebe Community,
Person A hat vor einem halben Jahr einen Artikel auf eBay erworben, eine Festplatte mit 500GB Speicherplatz (SSD) im Wert von 500 Euro.
Der Haendler A hat dann jedoch den Kauf abgebrochen nachdem Person A schon gezahlt hat, mit der Begruendung dass Haendler A sich bei der Beschreibung vertan habe, und es sich um Festplatten mit 128GB Speicherplatz handelt mit einem Wert von 80 Euro.
Ist Person A in diesem Fall dazu berechtigt Schadensersatz zu fordern vom HaendlerA?
MfG
-- Editier von Knogle am 14.04.2017 15:34
Artikel erworben, Haendler macht Kauf jedoch rueckgaengig.
14. April 2017
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Frage vom 14. April 2017 | 15:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel erworben, Haendler macht Kauf jedoch rueckgaengig.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. April 2017 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatIst Person A in diesem Fall dazu berechtigt Schadensersatz zu fordern vom HaendlerA? :
Berechtigt wäre man dazu immer.
Die interessantere Frage wäre, wie erfolgreich das ganze wäre.
Da käme es nun entscheidend darauf an, wie das Angebot gestaltet war und ob man das hätte erkenne können.
Wenn die 500 GB SSD also nur 80 EUR gekostent hätte, wäre das wohl recht gut erkennbar gewesen.
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