Artikel in Kleinanzeigen gekauft und bezahlt aber von jemand anderen verwschickt mit rechnung

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
hellmut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel in Kleinanzeigen gekauft und bezahlt aber von jemand anderen verwschickt mit rechnung

Guten Tag, ich würde mich freuen, wenn jemand das ganze einmal durchsehen und bewerten könnte.

Person A hat Anfang 2019 in den Ebay Kleinanzeigen eine Kommode gekauft für seine neue Wohnung. Heisst A hat sich mit einem privat gemeldetem Verkäufer über Preis und Versand geeinigt und ihm den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 120€ auf ein Postbankkonto überwiesen. Einige Zeit später erhielt A besagte Kommode per Spedition geliefert. A hat die Lieferung angenommen und das mit seiner Unterschrift bestätigt.
Beim auspacken fand A die Rechnung eines Onlineversandhauses in Höhe von 399€, zahlbar in 14 Tagen, ausgestellt auf Name und Anschrift von A.

A kontaktierte den Versandhändler und machte ihn darauf aufmerksam das er dort gar nichts bestellt hätte und wollte wissen was das soll. Der Händler beharrte darauf das A die Ware bestellt und angenommen hätte und demnach auch zahlen muss. Anschliessend forderte A den Herren am Telefon auf ihm die Bestellung nachzuweisen. Zur Abholung der Kommode wurde der Händler nicht aufgefordert, weil A ja 120€ für die Kommode aus den Kleinanzeigen bezahlt hat.
Das wurde damit abgetan das ja ausser A sonst wohl keiner etwas an seine Anschrift bestellen würde. Auf Grund dieser "Begründung" wurde dann behauptet das A die Bestellung dort aufgegeben habe und sich nur rausreden wolle um die Zahlung zu verweigern. A wurde am Telefon also Betrug vorgeworfen.

A nahm das erstmal so hin und teilte dem Händler schriftlich mit, er möge ihm bitte nachweisen das er diese Bestellung getätigt habe. Daraufhin erhielt A ein Schreiben mit Datum und Uhrzeit, sowie einer IP und der verwendeten Mailadresse unter welcher die Bestellung aufgegeben wurde. Zeitgleich erhielt A eine weitere Zahlungsaufforderung.

Datum und Uhrzeit der Bestellung sind kurz nach seinem "Kauf" über die Ebay Kleinanzeigen, die IP kommt aus einem anderen Bundesland und von einem weit verbreiteten Anbieter, bei welchem A das letzte Mal vor über 10 Jahren Kunde war. Die Emailadresse lautet nicht auf seinen oder einen anderen Namen sondern auf sowas wie "buntergegenstand@anbieter.de".

A hat daraufhin erneut darauf hingewiesen das er in diesem Versandhaus keine Bestellung getätigt hat und zusätzlich noch einmal auf den Handel von Privat unter den Kleinanzeigen hingewiesen sowie den Händler aufgefordet davon abzusehen ihm weitere Forderungen zu schicken.

Mittlerweile bekommt A alle paar Wochen Post eines Inkassounternehmens deswegen. Auch diesem Unternehmen gegenüber hat A die Forderung bestritten, offensichtlich erfolglos.

Aktuell wartet A auf einen mehrfach angekündigten Mahnbescheid, welchem A beabsichtigt zu widersprechen um das ganze dann ggf. gerichtlich klären zu lassen. Der Händler verweigert mittlerweile jegliche Kommunikation mit dem Verweis darauf das ganze an ein Inkasso abgegeben zu haben und das Inkasso sieht sich mit der Forderung unabweichlich im Recht.

Zwischenzeitliche Recherchen haben ergeben das das ganze augenscheinlich ein sogenannter Dreicksbetrug sein dürfte, bei dem jemand über Kleinanzeigen o.Ä. günstig Dinge verkauft die er gar nicht besitzt. Damit das dem Käufer nicht gleich auffällt, weil dieser ja Ware erhält, bestellt der Verkäufer diese dann nach der Zahlung einfach irgendwo auf Namen und Anschrift seines Opfers und lässt ihm diese dann zustellen. Nachdem das ganze dann auffliegt ist der Betrüger längst verschwunden. Eine Anfrage bei der Postbank ergab, das es das Konto, welches für die Zahlung benutzt wurde nicht mehr gibt, man könne wegen des Datenschutz auch niemanden benennen der das Konto geführt hat. A vermutet das Konto wurde auf eine nicht existente Person registriert.
Eine Anzeige bei der Polizei gegen den unbekannten "Händler" in den Kleinanzeigen wurde nur widerwillig aufgenommen und kürzlich erhielt A ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das mitteilte das man keinen Täter ermitteln konnte. Wenn man selber etwas erreicht könne man sich ja nochmal melden.

Die besagte Kommode steht jetzt seit Monaten halb ausgepackt im Carport von A, welcher nicht weiss ob er die nun irgendwem zurückschicken oder abholen lassen muss oder ob er sie entsorgen darf. Luftfeuchtigkeit und die Katzen von A seinem Nachbarn hab dem Möbelstück nicht gut getan. Es dürfte als solches nicht mehr zu gebrauchen sein, es sei denn man arbeitet es wieder umständlich auf.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von hellmut123):
Die besagte Kommode steht jetzt seit Monaten halb ausgepackt im Carport von A

Wie kommt man denn auf so eine dumme Idee?
Damit dürfte A für den von ihm angerichteten Schaden voll haften.

Egal ob er sich aus der anderen Geschichte hätte heraus manövieren können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von hellmut123):
Die besagte Kommode steht jetzt seit Monaten halb ausgepackt im Carport von A, welcher nicht weiss ob er die nun irgendwem zurückschicken oder abholen lassen muss oder ob er sie entsorgen darf. Luftfeuchtigkeit und die Katzen von A seinem Nachbarn hab dem Möbelstück nicht gut getan. Es dürfte als solches nicht mehr zu gebrauchen sein, es sei denn man arbeitet es wieder umständlich auf.
Nach all dem Pech kam auch noch Dummheit dazu....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hellmut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da komme ich persönlich nicht ganz mit. A findet Rechnung und bemüht sich um Klärung, wird rigoros in seinen Anliegen ignoriert und mit Mahnungen überhäuft. Das Carport war die einzig Mögliche Lösung, er hat als Mieter keinen Keller/Dachboden und keine Möglichkeit da irgendwelche Sperrigen Dinge für unbestimmte Zeit ungenutzt in seiner kleinen Wohnung zu lagern.
Das das ganze sich so lange hinziehen kann wurde nicht berücksichtigt.
Aber es kann doch keiner verlangen das A dann losgeht, nachdem ihm ein Onlineversand mit dem er keinerlei rechtliche Verbindungen hat etwas liefert, was er dort weder bestellt, noch in Auftrag gegeben hat um dann vielleicht irgendwo auf seine Kosten eine Räumlichkeit zu mieten um das ganze dann dort bis zur Klärung unterzubringen. Und auch ein Rückversand auf eigene Kosten erschliesst sich mir nicht wirklich.
Ich glaub ich werd das nicht weiter erläutern, aber wenn die Forderung vom Möbelversand oder nun auch dem Inkasso gegen A rechtmässig sind, dann wäre das doch ne prima Idee für windige Geschäftsleute sich gewinnbringend ihrer Ladenhüter zu entledigen. Bei sowas könnt ich echt mal ins Essen brechen.

Edit
Im Grunde kann da nicht nur ein Geschäft finanzielle Vorteile draus machen, so gesehen könnte dann ja jeder der meint es nötig zu haben irgendein freies Wlan nutzen um andere finanziell zu ruinieren, indem er da einfach was auf Daten seines Opfers bestellt und hofft das dieser die Sendung annimmt und dann dafür zahlen muss. Das kann doch nicht richtig sein, spätestens wenn der vermeintliche Besteller einwirft keine Bestellung getätigt zu haben sollte doch auch der Versender hellhörig werden und an einer Klärung interessiert sein.


-- Editiert von hellmut123 am 30.06.2019 16:06

-- Editiert von hellmut123 am 30.06.2019 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von hellmut123):
aber wenn die Forderung vom Möbelversand oder nun auch dem Inkasso gegen A rechtmässig sind,

Sind sie nicht.

Nur hat A eine fremde Sache beschädigt und dafür haftet er dann widerum mit dem Betrag X.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hellmut123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht doch aber gar nicht um irgendeine Schadenersatzforderung/Wertersatz o.ä. sondern um die Zahlung des eines Kaufpreises von 399€ zu denen sich mittlerweile noch diversen Gebühren für Mahnungen vom Versandhaus und Inkassokosten gesellt haben.
Der entstandene Sachschaden ist von A bisher keinem anderen Beteiligten mitgeteilt worden. Dem Inkasso dürfte der Zustand des Artikels doch ohnehin egal sein. Die haben nach eigenen Angaben eine gültige Forderung und wollen diese auch vollstrecken.
Dazu kommt halt noch das der an der Sache entstandene Schaden nie passiert wäre, hätte das Versandhaus angemessen reagiert nachdem A mitgeteilt hat dort nie etwas bestellt zu haben. Stattdessen schickt man ihm eine IP von sonstwo und die Forderung doch bitte umgehend zu zahlen.
Um das so auszudrücken, es war A nicht möglich die Kommode anders unterzubringen ohne das dies mit Kosten für A verbunden gewesen wäre.

Und ich sehe ehrlichgesagt auch nicht warum er das hätte tun müssen, nachdem er dem Versandhaus mitgeteilt hat das er dort nie etwas geordert hat. Das fand immerhin bereits eine knappe halbe Stunde nach Zustellung statt. Wurde aber wie schon mehrfach gesagt von diesem ignoriert und auf Zahlungspflich verwiesen, welche man ne Woche später mit Datum/Zeit und einer IP der vermeintlichen Bestellung begründet hat, wo Datum und Zeit zwar zeitlich zum Kleinanzeigenkauf passen, aber die IP auf keinen Fall an A. Nichtmal ansatzweise.

-- Editiert von hellmut123 am 30.06.2019 17:07


-- Editiert von hellmut123 am 30.06.2019 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von hellmut123):
Es geht doch aber gar nicht um irgendeine Schadenersatzforderung/Wertersatz

Noch nicht.

Wenn dann aber das Unternehmen irgend wann mal verstanden hat, das es gar keinen Kaufvertrag gibt, wird man die Ware wieder abholen wollen. Und dann geht es um Schadenersatzforderungen wenn es da nur noch Sperrmüll gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Hat man denn die Kommode von der Kleinanzeige bekommen? Wenn nicht: hat man dort weiterhin Kontakt aufgenommen bzw. die Polizei eingeschaltet, wegen der gefälschten Bestellung?

Warum hat man die Kommode nicht retourniert, wenn man keine Unterstellmöglichkeit hat und die Bestellung nicht aufgegeben hat.

Letztendlich wirf das Verhalten sehr viele Fragen auf...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Sie kaufen eine Kommode und haben dann keinen Platz, um sie hinzustellen? Alles wäre jedenfalls besser gewesen als der Carport.

Was ich aber nicht ganz verstehe, ist der Lieferant der derzeitigen Kommode der gleiche wie das Möbelhaus? Oder handelt es sich dabei um zwei verschiedene Parteien? Warum hat man außer dem Verkäufer nicht auch das Möbelhaus über die falsche Bestellung informiert?

-- Editiert von fb367463-2 am 02.07.2019 05:46

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Warum hat man außer dem Verkäufer nicht auch das Möbelhaus über die falsche Bestellung informiert?

Hat er doch.
Der Fragesteller hat beim Möbelhaus nichts bestellt, also kann das Möbelhaus auch nicht die Bezahlung verlangen. Wenn dem Möbelhaus bzw. die Inkassofirma nicht beweisen kann, dass der Fragesteller etwas bestellt hat, werden die Zahlungsaufforderungen ins Leere laufen.
Wenn der Fragesteller keine Bestellung getätigt hat, muss die Kommode natürlich in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden, wobei Kosten und Aufwand der Rückgabe vom Möbelhaus zu tragen sind. Der Fragesteller muss die Kommode "nur" zur Abholung bereithalten.
Jetzt kommt halt das mögliche Eigentor des Fragestellers, nämlich die Verschlechterung der Ware durch die Lagerung im Carport. Grundsätzlich muss der Fragesteller die Ware nämlich erstmal so sorgfältig lagern, wie er es mit eigenem Eigentum tun würde. Und dass man ein eigenes, fabrikneues 400€-Möbelstück nach draußen stellt, ist halt lebensfremd. Wenn man allerdings das Möbelhaus ausreichend zur Abholung aufgefordert hat oder das Möbelhaus die Abholung nachweisbar verweigert hat, dann könnte das Verschlechterungsrisiko auf das Möbelhaus übergegangen sein (Annahmeverzug).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen