Hi!
Habe einen Artikel über ebay.de aus österreich (privat) gekauft. der brief ist nach über einem monat nicht angekommen.
die verkäuferin sagt, sie könne nichts machen, da ich keinen versicherten versand gewählt habe. diesen hat sie weder in noch nach der auktion angeboten. ..
außerdem hat sie schon eine negative bewertung bzgl. eines nicht erhaltenen artikels.
ich habe ihr eine frist zur nacherfüllung gesetzt und mit rücktritt gedroht. das scheint sie alles wenig zu interessieren. ihre antwort: sie könne keinen nachforschungsantrag stellen, da ich keinen versicherten versand gewählt habe.
schön, das eine hat doch aber mit dem anderen nichts zu tun!? kenn mich mit österreichischem (oder hier internationalem) recht nicht so aus? in deutschland geht das versandrisiko auf den käufer über, wenn der leistungsort ein anderer ist, gilt das in diesem fall auch (s.a. §1064ABGB)?!
einen nachweis über den versand (kassenbon) habe ich i.ü. auch noch nicht gesehen...
wie kann ich priv.-rechtl. mein geld bzw. die ware bekommen und was würde eine anzeige wegen betrugs bringen?!
besten dank schonmal, gruß
PS habe den Beitrag hier herein geschrieben, weil mir im auslandsrecht-forum niemand geantwortet hat..
Artikel in Österreich gekauft, Risiko beim Versand?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Ein Link, bzw. die Artikelnr von Ebay wäre hilfreich.
Wenn es als Paket verschickt wurde, dann ist es normalerweise auch bis zu 500 Euro versichert - so ist es zumindest in Deutschland.
Anzeige wegen Betrug - die Polizei geht erst bei einem Betrag von über 100 Euro vor. Biste deutlich drunter, bringt das nix.
@ Teddyknuddel
liest du, bevor du schreibst???
>>der brief ist nach über einem monat nicht angekommen.
die verkäuferin sagt, sie könne nichts machen, da ich keinen versicherten versand gewählt habe.<<
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
danke epoeri, hatte beim lesen schon wieder die hoffnung auf kompetente hilfe verloren. kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, dass die polizei erst ab einem wert von 100€ "handelt". zwar sinken die erfolgschancen, je niedriger der warenwert, aber gesetz ist gesetz und von 100€ habe ich noch niemals etwas gelesen
Wo wurde die Ware denn angeboten? in Ö oder in D? Dementsprechend gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Viele Grüße, Michael
weiß ich gar nicht.. ösi-auktionen sind ja auch über die .de seite standardmäßig angeboten.
Ist aber wichtig!
Zuerst informieren, dann Fragen :-)
Viele Grüße, Michael
was ich damit sagen wollte ist: ich habe keine ahnung, woran man das erkennt!? hier die artikelnummer: 290056853065
Hi,
als Artikelstandort ist u.a. Deutschland! angegeben, bei ebay D ist der Artikel aufrufbar und somit sollte das Angebot, denke ich, wohl als in D angeboten gelten. Deutsches Recht sollte Anwendung finden.
Wenn die Verkäuferin den Versand beweisen kann, dann hast du einfach Pech gehabt, sorry.
EIne Anzeige wegen Betruges wird gar nichts bringen, da müßtest du Ihr schon den Vorsatz nachweisen können, dich betrügen zu wollen.
Viele Grüße, Michael
@ Mirk
warum drückst du alles so allgemein aus, scheust du dich jemandem der Frage stellt eine Antwort zu geben, die genau auf Ihn zugeschnitten ist?
Der Zusatz Verbraucher und Unternehmer hat z.B. gar nichts mit der Fragestellung zu tun, ist also völlig überflüssig. Der Rest ist allgemein gehalten. Erwartest du wirklich, daß jemand der hier nur ab und zu mal einfach so reinschaut ( dies ist bei sehr vielen Fragestellern der Fall) die richtige Interpretation aus deinen Texten zieht? Ich denke ein Leserforum sollte einfache Antworten (Meinungen) auf einfache Fragen geben.
Viele Grüße, Michael
mhm, sie sagt sie hätte einen nachweis über den versand, wisse aber nicht, wie man einscannt (wie blöd muss man sein??). ihre eltern gehören übrigens zu den besten anwälten österreichs... soso!
die frage ist und bleibt: übernimmt der käufer nach österreichischem recht das versandrisiko oder nicht?
Keine Ahnung, aber meiner Meinung nach ist hier deutsches Recht anzuwenden und somit würde das Versandrisiko von ihr mit einer nachweisbaren Einlieferung enden. Aber wie gesagt, den Nachweis sollte sie erbringen können. Einfach nur sagen: "Ja, habe ich" reicht nicht. Wenn sie zu dumm ist das Papier einzuscannen, dann soll sie das von ihren Eltern, die ja zu den besten Anwälten in Ö gehören, machen lassen. Beste Anwälte sollten so etwas schon können :-)
Viele Grüße, Michael
Viele Grüße, Michael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
31 Antworten
-
6 Antworten