Artikel mit falschen Spezifikationen geliefert-- Vertragserfüllung

12. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Artikel mit falschen Spezifikationen geliefert-- Vertragserfüllung

Hallo,
ich habe bei einem Onlinehändler eine Kamera gekauft.
Als die Kamera geliefert wurde, stellte sich heraus, dass viele Angaben, zb. Auflösung, Zoom usw., welche in der Artikelbeschreibung standen, nicht genauso vorhanden waren. Statt x10 otischer Zoom, waren es nur x8. Falsche Belichtungszeit usw.. Werte, die nicht diese Kamera, sondern das Nachfolgemodell hat.
Verkäufer hat sich da vertan.

Angeboten haben wir den Händler diese 500€ Kamera dennoch zu nehmen, wenn er im Preis runtergeht.
Das lehnt er ab und bietet nur eine Rückabwicklung an.

Wie weit haben wir ein Recht auf Vertragserfüllung. Sprich, dass die (oder eine andere) Kamera geliefert wird, die die angegebenen Spezifikationen hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125359 Beiträge, 40484x hilfreich)

Zitat (von Michel13):
Wie weit haben wir ein Recht auf Vertragserfüllung.

Insoweit es möglich wäre.
Also wäre mal als erstes die Frage, ob es den Artikel so gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

wie weit ist es wichtig, ob es eine Kamera mit diesen Spezifikationen gibt?

Eine mit ählichen Spezifikationen gibt es. Allerdings ist die gut 300€ teurer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125359 Beiträge, 40484x hilfreich)

Zitat (von Michel13):
wie weit ist es wichtig, ob es eine Kamera mit diesen Spezifikationen gibt?

Wenn man eine Antwort darauf hat, wie man etwas liefern soll, dass es nicht gibt, ist es nicht mehr wichtig.



Zitat (von Michel13):
Eine mit ählichen Spezifikationen gibt es.

Also ist es nicht möglich den Vertrag zu erfüllen. Bleibt logischerweise nur noch die Rückabwicklung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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