Artikel nicht erhalten 2005€

11. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Wave214
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel nicht erhalten 2005€

Hallo, ich hatte im Juni einen Artikel im Wert von 2005€ bei einem Namen Haften Elektroanbieter bestellt. Der Artikel wurde laut DHL an einen Nachbarn zugestellt, jedoch hat dieser ihn nie bekommen bzw an mich weiter geben (laut Nachforschungen von Dhl) . Somit habe ich die gekaufte Ware nicht erhalten. Nun stecke ich im Dilemma, dass ich per Paypal bezahlt habe und wenn ich mein Geld zurück ziehe, wird Paypal gegen mich vorgehen, da sie den Antrag auf Käuferschutz ablehnen. Desweiteren hat mich der Verkäufer des Betruges nun angezeigt. Da ich den Artikel nicht habe, kann mir nichts nachgewiesen werden, aber wie soll ich nun vorgehen um mein Geld zurück zu bekommen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Wave214):
Da ich den Artikel nicht habe, kann mir nichts nachgewiesen werden

Interessant ... die Unschuldigen betonen in der Regel, das ihnen nichts nachgewiesen werden kann, weil sie unschuldig sind. Und nicht weil sie ein Beweismittel nicht mehr (bei sich) haben...



Zitat (von Wave214):
aber wie soll ich nun vorgehen um mein Geld zurück zu bekommen?

Den Verkäufer gerichtsfest in Verzug setzen und dann nötigenfalls vor Gericht klagen.
Wobei das Zivilverfahren oft zurückgestellt wird, bis das Strafverfahren durch ist.



Zitat (von Wave214):
da sie den Antrag auf Käuferschutz ablehnen

Man sollte sich mit diesem "Käuferschutz" mal mal beschäftigen - dann wird man recht schnell feststellen, das dieser "Schutz" einem recht schnell recht teure Gerichtsverfahren bescheren kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Wave214):
Nun stecke ich im Dilemma, dass ich per Paypal bezahlt habe und wenn ich mein Geld zurück ziehe, wird Paypal gegen mich vorgehen, da sie den Antrag auf Käuferschutz ablehnen.
Ich verstehe das Dilemma nicht. Du hast deine Ware nicht erhalten. Also wäre der nächste logische Schritt die Ware zu fordern, anstatt das Geld über dubiose Wege zurückzuerhalten-

Zitat (von Harry van Sell):
Interessant ... die Unschuldigen betonen in der Regel, das ihnen nichts nachgewiesen werden kann, weil sie unschuldig sind. Und nicht weil sie ein Beweismittel nicht mehr (bei sich) haben...
Ich mus szugeben, dass ich das auch nicht verstanden habe. Vielleicht war der TE beim formulieren der Fallbeschreibug nur nicht ganz bei sich...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Wave214
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Unschuld lässt sich ja ableiten, da ich den artikel nie erhalten habe, dh habe ich ihn nicht dh unschuldig.

Der Verkäufer reagiert auf keine Schriftlichen Aufforderungen und Telefonisch wird einem mitgeteilt, man werde zurück gerufen, was nie passiert.

Paypal lehnte den Antrag auf Käuferschutz ab, da es laut DHL Sendungsverfolgung an einen Nachbar zugestellt wurde. Also bringt mir das nichts..

Ich habe auch nirgends wo gesagt, dass ich den Artikel nicht mehr habe, sondern dass ich ihn nicht habe bzw nie erhalten habe.

Meine Frage war, ob ich nun weiter warten soll, Mahnungen schicken oder eine Anzeige bei der Polizei machen soll, etc

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Desweiteren hat mich der Verkäufer des Betruges nun angezeigt


Woher wissen Sie das?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wave214
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Woher wissen Sie das?


Da ich von der Polizei zu einem freiwilligen Verhör geladen worden bin zu dem ich jedoch nicht gegangen bin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Vielleicht war der TE beim formulieren der Fallbeschreibug nur nicht ganz bei sich.

Dann hoffen wir mal, das ihm so was nicht bei der Kommunikation mit den Ermittlern, dem Staatsanwalt, dem Gericht ooder dem Verkäufer passiert ...



Zitat (von Wave214):
Die Unschuld lässt sich ja ableiten, da ich den artikel nie erhalten habe, dh habe ich ihn nicht dh unschuldig.

Wow, Zirkelschluss mit einer unbewiesenen Behauptung ...



Zitat (von Wave214):
Meine Frage war, ob ich nun weiter warten soll, Mahnungen schicken oder eine Anzeige bei der Polizei machen soll, etc

Ich würde mich erst mal damit beschäftigen, wie ich meine Unschuld beweisen könnte ...
Denn immerhin gehen ja nicht nur der Verkäufer sondern offenbar auch die Ermittler und auch die Staatsanwaltschaft davon aus, das man einen Betrug begangen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 177x hilfreich)

Also wenn ich Wave wäre, würde ich erst einmal berichten, was der Nachbar gesagt hat, als du das Paket abholen wolltest?
Dann solltest du mal hier berichten, ob die Post eine Abgabegenehmigung beim Nachbarn haben? Denn du bist der Empfänger!
Und wenn DHL ein Paket für 2000.- beim Nachbarn abgibt, muss der zumindest eine Empfangsunterschrift geben. Und dann kann er nicht mehr sagen: Hats nicht bekommen.
Und dann solltest du uns mal erklären, warum du nicht zu dem Verhör gegangen bist, wenn dir das Paket so wichtig ist?

-- Editiert von Daskalos am 12.10.2021 19:21

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Wave214):
Desweiteren hat mich der Verkäufer des Betruges nun angezeigt.

Das verstehe ich nicht. Der Verkäufer hat Dich angezeigt wegen Betrugs? Worin soll der Betrug denn bestehen? Der hat doch sein Geld über PayPal bekommen und Du wartest auf Deine Ware (die möglicherweise Dein Nachbar hat). Ich verstehe jetzt irgendwie nicht, wieso der Verkäufer Dir da Betrug vorwirft bzw. worin genau der Betrug bestehen soll? Oder hast Du Dein Geld doch zurückgezogen und der Verkäufer hat nun eine offene Forderung gegen Dich? Bitte um Erklärung!

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Worin soll der Betrug denn bestehen?

Der Käufer wird wohl vom Verkäufer die Neulieferung gefordert haben ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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