Guten Abend!
Kann mir jeman sagen inwiefern man einem Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass ein verkaufter Artikel (Onlineauktion) nicht mehr zur Verfügung steht. Auktion wurde mit Höchstgebot vom Käufer beendet bzw. Zeit ist abgelaufen. Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen. Dieser droht jetzt allerdings mit Anwaltsschreiben.
Danke schonmal
-- Editiert von eveninhisyouth am 17.01.2019 23:08
Artikel nicht mehr verfügbar, Kauf abgebrochen.
17. Januar 2019
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Frage vom 17. Januar 2019 | 23:08
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel nicht mehr verfügbar, Kauf abgebrochen.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2019 | 09:26
Von
Status: Schlichter (7850 Beiträge, 1612x hilfreich)
Eine Eidestattliche Erklärung hilft aber sicher. Eventuell auch ein Schreiben eines Elektrikers oder KFZ Meisters usw.
#2
Antwort vom 18. Januar 2019 | 10:19
Von
Status: Unbeschreiblich (123900 Beiträge, 40294x hilfreich)
ZitatArtikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen. :
Der ist bereits verkauft und zwar an den Höchstbietenden.
ZitatKann mir jeman sagen inwiefern man einem Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass ein verkaufter Artikel (Onlineauktion) nicht mehr zur Verfügung steht. :
Das sollte gerichtsfest geschehen.
Was im übrigen nicht davon befreit den Vertrag zu erfüllen oder Schadenersatz zu leisten.
ZitatEine Eidestattliche Erklärung hilft aber sicher. :
Damit wird sich ein Gericht und auch die Gegenseite in der Regel nicht zufrieden stellen.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2019 | 12:11
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen
Man könnte auch dem K (nach Absprache) den defekten Artikel liefern, damit dieser prüfen kann, ob das wirklich stimmt.
Wenn man natürlich mit "den hab ich schon entsorgt" ankommt, wird nahezu jedes Gericht dieses Landes eher glauben, man wolle sich vor der Vertragserfüllung drücken - umso günstiger der Artikel wegging, desto eher.
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