Artikelbeschreibung falsch! Recht auf Minderung?

30. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
africolarules
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikelbeschreibung falsch! Recht auf Minderung?

Hallo habe bei Neckermann, einen Artikel erworben, die Festplatte wurde mit 40GB beworben im Anzeigentext. Es stellte sich allerdings heraus das die aber nur 20GB hat. Da ich eigentlich lieber eine Preisminderung hätte anstatt das Gerät zurückzugeben wollt ich gerne wissen ob dies einfach so möglich ist?

Welche Fristen gibt es hier und muss ich den Anzeigentext aufheben? Was wäre gewesen wenn ich den Mangel erst nach Monaten festgestellt hätte?

Außerdem wurde die Lieferzeit mit 1-2 Wochen benannt, aber letzendlich habe ich ca. einen Monat drauf gewartet.... Was kann ich hier noch tun?

-- Editiert von africolarules am 30.11.2005 12:51:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Anzeigentexte sind immer so eine Sache....

wie heisst es doch so schön....>für etwaige Druckfehler übernehmen wir keine Haftung< so oder so ähnlich....

Außerdem hättest du das auf der Verpackung lesen können. dort steht doch bestimmt, wieviel GB das Ding hat. Oder gehst du immer danach, was in so einer Anzeige steht?

Also ich würde entweder das ding zurück geben, wenns das Geld nicht wert ist(14Tg-Frist) oder das Ding behalten.

Ich glaube kaum, das du minderung erwarten kannst. Weil, wie gesagt, auf der VP alles nochmal draufstehen müsste!?

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"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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#2
 Von 
africolarules
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es war ja nicht wirklich ne Anzeige sondern eine Produktbeschreibugn auf www.neckermann.de

Aber wie es aussieht hab ich da ja wenig chancen, naja...

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

nach Ihren Schilderungen wurde Ihnen eine Kaufsache verkauft, dessen Eigenschaften nicht mit denen korrespondieren, die Ihnen in der Artikelbeschreibung zugesichert worden sind. Dieses begründet einen Sachmangel. Sie haben somit Gewährleistungsrechte, unter welchen auch die Minderung fällt. Allerdings müssen Sie dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit der Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben. Dieses nennt man primäre Gewährleistungsrechte. Ihre sekundären Gewährleistungsrechte wie die Minderung, den Schadensersatz und den Rücktritt haben Sie erst, nachdem Ihre primären Gewährleistungsrechte nicht möglich sind.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

das ist natürlich was anderes wie eine Prospektanezeige

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ich frage mich die ganze Zeit was für ein Art. das ist der nur 20 gb hat.

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
africolarules
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Xbox 360 diese wird hier eindeutig mit 40 Gb beschrieben, http://www.neckermann.de/index.mb1?mb_f020_id=wVBeOOA-mHnIMKFhkPr_r-PQQaQLszL9&mb_v301_ch=74587,
wer entscheidet denn ob ich vom Vertrag zurücktreten, Minderung oder Schadenersatz (wäre das in dem Falle nicht dasselbe, verlangen kann?

Hat Neckermann nicht irgendwo ne Klausel womit die sich gegen so etwas absichern?

Vielen Dank schonmal für die viele Hilfe..

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