Hallo,
bedingt durch nunmehr 4maligem Austausch wegen Defekte des mit Kartenvertrages erworbenem Handy bin ich nicht mehr bereit dieses zum 5x zu tauschen und bestand nun auf Wandlung. Dem Netzbetreiber wurde das mitgeteilt, gleichzeitig habe ich meine Bereitschaft einer eventuelle Zuzahlung für ein anderes Handymodell ausgesprochen. Eine Wandlung noch der Erwerb eines anderen Handys wurde vom Netzbetreiber abgelehnt. Da ich bedingt durch das defekte Handy das Mobilfunknetz des Betreibers nicht nutzen kann, habe ich eine außerordentliche sofortige Kündigung des Vertrages ausgesprochen. Die wurde mit dem Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Hinweis das Handyerwerb und Kartenvertrag zwei vollkommen verschiedene Verträge sind, zurück gewiesen.
Ich suche daher Rechtsgrundlagen die es mir ermöglichen in einem Antwortschreiben an den Netzbetreiber meiner Kündigung Nachdruck zu verhelfen.
Außerordentliche sofortige Kündigung eines Handyvertrages
21. Oktober 2002
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Frage vom 21. Oktober 2002 | 21:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche sofortige Kündigung eines Handyvertrages
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