Auf Erfüllung des KV bestehen

4. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dude09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Erfüllung des KV bestehen

Hallo zusammen,

kleiner Sachverhalt:

Ich habe am 29.05. einen Fernseher bei Otto online bestellt. Dieser war reduziert, zudem habe ich noch einen Gutscheincode verwendet und 5% Rabatt auf den Preis erhalten. Dabei war eine BluRay Box (Spiderman). Otto bietet momentan die 100 Tage Zahlpause an, von der ich Gebrauch gemacht habe. Der Endpreis betrug rund 800,- Euro.
Am gleichen Abend wurde ich angerufen von Otto und gebeten eine Anzahlung zu leisten, da der Betrag hoch ist und ich Neukunde bin.
Ich bin soweit geschult, dass ich weiß, dass mein Bestellvorgang keinen Kaufvertrag abschließt, sondern nur ein Angebot meinerseits darstellt, dass einer Annahme bedarf. Nun habe ich aber eine Anzahlung geleistet auf den Fernseher, zu der ich seitens Otto aufgefordert wurde. Ist damit ein gülltiger KV zustande gekommen?

Weiter im Text, heute Morgen lese ich in der Sendeauskunft, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist. Eine Benachrichtigung per Email habe ich darüber nie erhalten. Der Fernseher war definitiv lieferbar als ich bestellt habe. Wurde ja auch zu der Anzahlung aufgefordert.

Habe mich jetzt mit dem Support in Verbindung gesetzt, der mir zum ersten nur sagte, dass der Artikel vergriffen ist und ich mir was Ähnliches aussuchen sollte. Das ist keine Alternative für mich, da ich genau das Modell möchte und der Preis einfach gut war.
Habe daraufhin aber dennoch mal geguckt, ob was vorhanden ist, was meinen Ansprüchen genügt. Habe dann genau den Fernseher gefunden, unter einer anderen Artikelnummer, aber ohne die BluRay Box und für 150,- Euro mehr :/. Für mich stellt sich das jetzt so dar, dass die Bluray Box nicht mehr lieferbar ist, der TV aber schon. Die Bluray Box interessiert mich aber nicht. Gerade erhielt ich eine Mail, dass ich auch gerne diesen Artikel kaufen könne und er dann in 2-3 Tage bei mir wäre, allerdings ohne Hinweis auf einen Preiserlass. Ich müsste wohl dann den höheren Preis für den TV ohne BluRays bezahlen... So habe ich dem Support angeboten mir nur den TV zu dem vereinbarten Preis von 800 Euro zu schicken und warte jetzt auf die Antwort...

In der Aufforderung zur Anzahlung steht noch ein Hinweis, wo ich mir nicht sicher bin, ob er rechtliche Auswirkungen in dem Fall hat:

"Wichtig: Die geleistete Zahlung wird nicht auf Ihrer Rechnung ausgewiesen, sondern direkt in Ihr Kundenkonto gebucht."


Meine Frage ist nun, ob erstmal ein KV zustande gekommen ist und ich in dem Zuge dann auf die Erfüllung pochen kann? Ich sehe mein Angebot als durchaus fair an, da Otto ja an den Blurays sparen würde.

Ich möchte nochmal betonen, dass die beiden TV Modelle definitiv gleich sind. Die Aktion mit der Bluray Box war knappe 100 Euro günstiger als der TV ohne! Und diesen Preis möchte ich nun haben!

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!

Freundliche Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Nun habe ich aber eine Anzahlung geleistet auf den Fernseher, zu der ich seitens Otto aufgefordert wurde. Ist damit ein gülltiger KV zustande gekommen?


Nach verständiger Betrachtung ja - wieso sollte man dich zu einer Anzahlung auffordern, wenn man dein Angebot immer noch als "noch nicht angenommen" hätte betrachten wollen?

quote:
Meine Frage ist nun, ob erstmal ein KV zustande gekommen ist und ich in dem Zuge dann auf die Erfüllung pochen kann?


IMO ja.

Auch ein "nicht mehr lieferbar" ist irrelevant; notfalls muß dein Vertragspartner dir halt das Gerät bei der Konkurrenz beschaffen.
Nur wenn Erfüllung unmöglich ist (die Ware ist als Neugerät nirgends mehr auf dem Markt zu bekommen), würde die Gegenseite von der Leistungspflicht frei (sich allerdings schadensersatzpflichtig machen in Höhe der Differenz Wert zu Kaufpreis).

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das jetzt etwas anders. Ich würde sagen hier ist der KV noch nicht zustandegekommen.

Bzw hat hier der K auch ein recht einfaches aber nicht einfach zu lösendes Problem, die Aufforderung eine Anzahlung zu leissten kamtelefonisch, ist also nicht beweisbar.
Der TE könnte ja auch von sich aus einfach einen Teil des geldes angewiesen haben.

Der TE müsste beweisen können, dass es diese Aufforderung gab, sollte es zu einem rechtsstreit kommen. Nur wird ihm das bei einem Telefonat so gut wie gar nicht möglich sein...

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#3
 Von 
Dude09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine Email erhalten, in der ich zur Anzahlung aufgefordert werde.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Am gleichen Abend wurde ich angerufen von Otto und gebeten eine Anzahlung zu leisten

quote:
ich habe eine Email erhalten, in der ich zur Anzahlung aufgefordert werde.

Ja was denn nun? Mal so, mal so!?!?



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-- Editiert lesen-denken-handeln am 05.06.2013 11:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dude09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde nachmittags angerufen, ob es für mich in Ordnung wäre eine Anzahlung zu leisten. Daraufhin bat ich die Dame mir die Informationen per Email zur Verfügung zu stellen. Also trifft beides zu.

Grüße

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