Hallo,
Ich habe mir vor einer Woche ein Fitnessgerät gekauft und leider ging nach den 2. mal trainieren schon etwas kaputt.
Der Händler meinte, dass ich das Gerät auf eigener Rechnung zurückschicken muss. Stimmt das? Wenn ja, dann ist das nicht gerade günstig!
Bitte um Hilfe!
-- Editier von U.Ehrlich am 15.08.2017 20:27
-- Editiert von Moderator am 15.08.2017 20:50
-- Thema wurde verschoben am 15.08.2017 20:50
Auf eigene Rechnung Zurückschicken
15. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2017 | 20:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Auf eigene Rechnung Zurückschicken
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 16. August 2017 | 00:32
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
Ja das stimmt.
Wenn es sich bei dem Defekt aber um einen Mangel handelt, der unter die Gewährleistung fällt, muss der Händler Dir diese Kosten erstatten,
#2
Antwort vom 16. August 2017 | 09:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich habe noch mal eine Mail an den Händler geschrieben das ich das nicht einsehe, da der Defekt ja nicht von mir verschuldet ist
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2017 | 09:46
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatIch habe noch mal eine Mail an den Händler geschrieben das ich das nicht einsehe :
Das wird den Händler (zu Recht) nicht interessieren, denn die Behauptung "Ich war es nicht!" kommt auch von Leuten, denen das Gerät beim Transport in die Wohnung, aus dem 4 Stock entglitten ist...
Anstatt auf "Ich sehe es nicht ein, ich war es nicht" zu setzen und auf Dinge zu pochen, auf die man kein Anrecht hat, sollte man eventuell eher versuchen, den Händler vor Versand davon zu überzeugen, dass ein Sachmangel vorliegt, der nicht von Ihnen zu vertreten ist, z.B. über Fotos etc.. Dann ist die Bereitschaft der Händler die Kosten direkt zu übernehmen in der Regel deutlich größer.
Ob das nach einer solch netten E-Mail aber immer noch der Fall ist...., ich würde es als Händler nun garantiert nicht mehr machen.
Aber nochmal, der Händler muss Ihnen die Transportkosten erstatten, falls es sich um einen Schaden handelt, der von der Sachmängelhaftung gedeckt ist, aber auch nur dann.
Der Händler hat das Recht auf Prüfung vor der Kostenübernahme und dazu müssen SIE das Gerät zu ihm schicken und auch die Kosten vorstrecken.
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