Aufreissen der Verpackung

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
achselkaffee
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufreissen der Verpackung

Dass Aufreissen der Verpackung nicht zum Kauf verpflichtet, ist bekannt. Wie sieht es bei Fotoarbeiten aus?
Im KIGA unseres Sohnes wurden die Kinder fotographiert. Die Photomappen sind nun fertig und diesmal in Folie eingeschweisst. Sicher nicht ohne Grund...
Nun kann ich mir aber nicht alle Bilder so betrachten, wie ich es möchte. Mag aber auch nicht die Katze im Sack kaufen. Darf ich nun die Folie auch bei Fotoarbeiten öffnen, oder nicht. Auf der Folie steht geschrieben: Aufreissen verpflichtet zum Kauf mindestens 1 Serie.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Selbstverständlich würde ich die Folie entfernen und vor Kauf die Bilder anschauen.
Daß Aufreißen nicht zum Kauf verpflichtet, weiß auch der Fotograph. Sein Hinweis auf der Folie ist ein Versuch, geltendes Recht zu umgehen.
Es sind halt dann doch manche Eltern bereit, die eingeschweißten Bilder, ohne sie vorher gesehen zu haben, zu kaufen.
Zudem würde ich den Fotograph darauf ansprechen.

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