Auftragnehmer möchte Zahlung nicht erstatten

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)
Auftragnehmer möchte Zahlung nicht erstatten

Hallo zusammen,

welche möglichkeiten hat ein Käufer, wenn der Verkäufer eine Anzahlung nicht erstatten will.
Es kommen ausreden wie Krankenhausaufenthalt etc..
Er will einfach das Geld nicht zurückzahlen!

Anzeige wegen Betrug wurde bereits erstattet.

Bleibt als einziges Mittel ein Mahnbescheid?
Wie läuft es ab, wenn der Verkäufer den Mahnbescheid widerspricht.?
Entstehen dem Käufer kosten, wenn der Verkäufer wegen dem Mahnbescheid zum Anwalt geht sowie den Mahnbescheid widerspricht?
Obwohl er NICHT im Recht ist?

Es geht um 300€

Liebe Grüße

-- Editiert von User am 11. November 2023 12:43

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40736x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Obwohl er NICHT im Recht ist?

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?



Zitat (von derdatedoktor):
Bleibt als einziges Mittel ein Mahnbescheid?

Nö, man kann auch direkt klagen.



Zitat (von derdatedoktor):
Wie läuft es ab, wenn der Verkäufer den Mahnbescheid widerspricht.?

Der Käufer kann dann klagen oder es lassen.



Zitat (von derdatedoktor):
Entstehen dem Käufer kosten, wenn der Verkäufer wegen dem Mahnbescheid zum Anwalt geht sowie den Mahnbescheid widerspricht?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17699 Beiträge, 9688x hilfreich)

Vorab: Ist überhaupt klar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung besteht?
Primär schuldet ein Verkäufer nämlich die Lieferung der Ware und nicht die Rückzahlung des Geldes ....

Zitat (von derdatedoktor):
Bleibt als einziges Mittel ein Mahnbescheid?

Es ist zumindest das einzig sinnvolle Mittel.

Zitat (von derdatedoktor):
Wie läuft es ab, wenn der Verkäufer den Mahnbescheid widerspricht.?

Der Käufer bekommt eine Mitteilung, dass der Verkäufer widersprochen hat.
Dann muss sich der Käufer überlegen, ob er es auf Gerichtsverfahren ankommen lassen will.
Wenn ja, muss der Käufer die Gerichtskosten vorstrecken und eine Klageschrift einreichen.

Zitat (von derdatedoktor):
Entstehen dem Käufer kosten, wenn der Verkäufer wegen dem Mahnbescheid zum Anwalt geht

Erstmal muss derjenige die Kosten tragen, der den Anwalt beauftragt.
Sollte es sich am Ende herausstellen, dass der Mahnbescheid unberechtigt sein sollt, dann kann der Verkäufer die Erstattung der Anwaltskosten verlangen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1636 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
welche möglichkeiten hat ein Käufer, wenn der Verkäufer eine Anzahlung nicht erstatten will.


Wofür war denn die Anzahlung, und auf welcher rechtlichen/vertraglichen Grundlage verlangst du sie zurück?

Zitat (von derdatedoktor):
Anzeige wegen Betrug wurde bereits erstattet.


Und wie ist da der Stand der Dinge?

Zitat (von derdatedoktor):
Obwohl er NICHT im Recht ist?


Wer hier im Recht ist, lässt sich anhand deiner unzureichenden Schilderung des Sachverhalts leider nicht feststellen.

Manchmal glaubt man, im Recht zu sein - und ist es dann doch nicht.


-- Editiert von User am 12. November 2023 08:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe bereits ein Thema hier im Forum geoffnet, dort sollte alles drisntehen.

https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Foto-Shooting-mehrfach-verschoben-durch-Fotograf-__f615138.html

Zuletzt hat der Fotograf gesagt, das ich bitte meine Kontoverbindung angeben soll, da er das Geld, sobald er aus dem Krankenhaus entlassen ist, mir erstatten möchte, da ich mit Strafanzeige sowie Meldung an Kleinanzeigen und PayPal gedroht habe.

Das war vor 2 Wochen, ich weiß aber, das er nicht in Krankenhaus war, da er zwischenzeitlich andere Aufträge angenommen hat und ich mit weiteren Opfern geschrieben habe, da er wohl weitere Personen Betrogen hat.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17699 Beiträge, 9688x hilfreich)


Zitat (von derdatedoktor):
Ich habe bereits ein Thema hier im Forum geoffnet, dort sollte alles drisntehen.

Also nach dem anderen Thread schuldet der Fotograf nur einen neuen Ersatztermin, aber keine Rückzahlung.

Zitat (von derdatedoktor):
Zuletzt hat der Fotograf gesagt, das ich bitte meine Kontoverbindung angeben soll, da er das Geld, sobald er aus dem Krankenhaus entlassen ist, mir erstatten möchte, da ich mit Strafanzeige sowie Meldung an Kleinanzeigen und PayPal gedroht habe.

Das geht aus dem anderen Thread aber nicht hervor.
Wenn die Rückzahlung zugesagt wurde, muss sich der Fotograf auch dran halten.
Sehe ich das richtig, dass für die Rückzahlung kein konkreter Termin zugesagt wurde?

Wenn Betrug im Raum steht:
Liegen denn Name und Adresse des Fotografen vor? Und wie sicher ist, dass Name und Adresse auch "echt" sind?
Ein Mahnbescheid funktioniert nur mit echtem Namen und echter Adresse.
Nicht alle Betrüger sind intelligent - aber die intelligenten Betrüger nutzen nicht ihre echten Namen und echten Adressen für die Betrügereien.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Rückzahlung zugesagt wurde, muss sich der Fotograf auch dran halten.


Nachdem zuletzt ohne Absage der Fotograf zum Termin nicht erschienen ist, hat der Fotograf gesagt, das sobald er aus dem Krankenhaus entlassen wurde, das Geld erstatten will.

Ich weiß aber, das er nicht in Krankenhaus war, da er in der Zeit ein anderes Fotoshootings gemacht hat.

Im Grunde wird man nur verarscht und hingehalten, inzwischen wurde man auf sämtlichen Plattformen (Instagram/Kleinanzeigen) blockiert.

Auf Facebook gab es in den letzten Tagen mehrere negative Bewertungen, ich habe Kontakt mit den Personen aufgenommen welche die Rezensionen geschrieben haben.
Diese berichten über gleiche oder ähnliche Fälle...

Bei Erstattung der Anzeige konntr bestätigt werden, das der Name und die Adresse vorliegen, es wird sich defitiniv um die Person handeln.

-- Editiert von User am 14. November 2023 11:26

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#7
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?


Bei welchem Anwalt wäre ich gut aufgehoben, welche Fachrichtung?

Ich weiß, 300€ sind echt lächerlich, aber wenn es nun mal nicht anders geht.

Meine SB bei der Rechtschutz liegt bei 250€, finanziell lohnt es sich nicht, aber ohne komme ich nicht zur Ruhe, so verarscht zu werden.

LG und schönen Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?


Bei welchem Anwalt wäre ich gut aufgehoben, welche Fachrichtung?

Ich weiß, 300€ sind echt lächerlich, aber wenn es nun mal nicht anders geht.

Meine SB bei der Rechtschutz liegt bei 250€, finanziell lohnt es sich nicht, aber ohne komme ich nicht zur Ruhe, so verarscht zu werden.

LG und schönen Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17699 Beiträge, 9688x hilfreich)

Das sollte eigentlich jeder Anwalt hinbekommen, ohne dass eine spezielle Fachrichtung nötig ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40736x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Bei welchem Anwalt wäre ich gut aufgehoben, welche Fachrichtung?

Die Fachrichtung sollte "Vertragsrecht" sein.

Aber wie drkabo schon sagt, eigentlich sollte es jeder können....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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