Auftragseingang vs. Posteingang

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
redrat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragseingang vs. Posteingang

Hallo, bin neu hier und steh gerade mit einem großen Fragezeichen vor dieser Frage. Allerdings brauche ich eine beweiskräftige Antwort, da ich der Meinung bin, dass ich und mein Kollege Recht haben. Wir erhalten regelmäßig Aufträge von Kunden. Das Auftragseingangsdatum ist oftmals abweichend vom Posteingangsdatum. Unsere Chefin erwartet von uns, dass wir ab sofort das Auftragsdatum des Kunden ignorieren und wir nur das Posteingangsdatum in unserem internen Programm eingeben. In Folge würde das bedeuten bspw. Kunde schickt seinen Auftrag am 02.01.2023 ab und datiert seinen Auftrag auf 02.01.2023 (dies ist für mich ganz klar das Auftragsdatum). Eintreffen per Post dieses Auftrags ist der 12.01.2023 (dies ist für mich ganz klar das Posteingangsdatum). Meine Chefin erwartet, dass wir jedoch beide Male den 12.01.2023 eintragen. In meinen Augen ist dies nicht richtig. Zum einen ist es für uns nachträglich unglaublich schwer herauszufinden, welche Preise gelten, wenn eine Preiserhöhung stattfindet. Bspw. letztes Jahr wurde zum 01.04.2022 erhöht. Dementsprechend kamen viele Aufträge vor diesem Stichtag herein, weil die Kunden noch den alten Preis erhalten wollten. Dies kann ich mit der neuen Methode nur durch heraussuchen des Auftrags herausfinden und nicht mehr über das System. (Deutlich größerer Zeitaufwand) Zudem irritiert dieses Datum sicherlich auch den Kunden, da er ja - dem Beispiel von mir folgend - den Auftrag am 02.01.2023 erstellt hat und so ggf. nicht gleich zuordnen kann. Weiterhin sehe ich diese Vorgehensweise bei einem Bericht für die öffentl. Zustellung als grenzwertig, da unser Kunde sicherlich nachweisen muss, dass er innerhalb der Frist eine Nachforschung beauftragt hat, die möglicherweise durch den Posteingang bei uns überschritten ist.
Oder liegen wir (mein Kollege und ich doch komplett falsch?
Vielen Dank für eine tatkräftige Unterstützung, egal wer nun von uns Recht hat.
LG T und M

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111185 Beiträge, 38557x hilfreich)

Zitat (von redrat):
Unsere Chefin erwartet von uns, dass wir ab sofort das Auftragsdatum des Kunden ignorieren

1. Der Chef bestimmt wie die Arbeit erledigt wird.
2. Ob das Auftragsdatum des Kunden überhaupt relevant ist, dass könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von redrat):
Weiterhin sehe ich diese Vorgehensweise bei einem Bericht für die öffentl. Zustellung als grenzwertig

Was soll ein "Bericht für die öffentliche Zustellung" sein?



Zitat (von redrat):
und so ggf. nicht gleich zuordnen kann.

Schlampige innerbetriebliche Organisation ist das Problem des Unternehmers.



Zitat (von redrat):
Zum einen ist es für uns nachträglich unglaublich schwer herauszufinden, welche Preise gelten, wenn eine Preiserhöhung stattfindet.

Auch da könnte es helfen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1729 Beiträge, 266x hilfreich)

Grundsätzlich sehe ich persönlich das Auftragsdatum auch als den Zeitpunkt, zu dem der Auftrag bei Auftragnehmer eingegangen ist. Mir würde da im Traum nicht einfallen da irgendein Datum des Kunden zu nehmen, was der da draufgeschrieben hat. Schon gar nicht, wenn davon die Preisfindung abhängt (was wäre denn, wenn der Kunde einfach den 1.1.2000 als Auftragsdatum draufschreibt? Gelten für ihn dann etwa die Preise vom 1.1.2000? Wohl eher nicht).

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#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4873 Beiträge, 805x hilfreich)

Zitat (von redrat):
Oder liegen wir (mein Kollege und ich doch komplett falsch?
Ja.

Auftragsdatum kann nur das Datum des Eingangs bei Euch sein.



Zitat (von redrat):
In Folge würde das bedeuten bspw. Kunde schickt seinen Auftrag am 02.01.2023 ab und datiert seinen Auftrag auf 02.01.2023 (dies ist für mich ganz klar das Auftragsdatum).
Und was ist, wenn der Kunde auf den 31.10.2022 datiert hätte?

Zitat (von redrat):
Zum einen ist es für uns nachträglich unglaublich schwer herauszufinden, welche Preise gelten, wenn eine Preiserhöhung stattfindet. Bspw. letztes Jahr wurde zum 01.04.2022 erhöht. Dementsprechend kamen viele Aufträge vor diesem Stichtag herein, weil die Kunden noch den alten Preis erhalten wollten.
Ja und? Wenn die Aufträge bei Euch vor dem 1.4. eingegangen sind, gilt halt die alte Preisliste, sonst die neue. Wenn es dem Kunden wichtig ist, das korrekte Datum einzuhalten, schickt er den Auftrag per Fax.

Und nochmal zu oben: wenn ich Euch jetzt einen Auftrag schicke, auf dem ich 31.3.22 als Auftragsdatum schreibe .... bekomme ich dann die alten Konditionen? Wohl nicht.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10172 Beiträge, 4108x hilfreich)

Ihr habt eine rein schriftliche Auftragsannahme, sprich die Kunden bestellen per Post?
Und wer sind eure Kunden, gewerblich oder Endverbraucher?

Zitat (von bostonxl):
Auftragsdatum kann nur das Datum des Eingangs bei Euch sein.

In der Pauschalität richtig, aber ein solches "Bestellsystem" bietet großes Potential für Probleme, je nachdem wie man "Eingang" definiert.

Was zählt?
Das Datum des Kundenschreibens, der Poststempel, oder der Zeitpunkt des Eingangs in der Firma?
Wenn es letzteres ist, was passiert beispielsweise mit einer Bestellung die "übersehen" wurde, oder der Brief unter den nächsten Ordner gerutscht ist?
Auf Basis welcher Daten will man dann den Eingang nachvollziehen?
Poststempel, Funddatum, würfeln?

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 12:27

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