Hallo,
angenommen, ein Gewährleistungsfall tritt nach 3 Monaten ein, und der (gewerbliche) Verkäufer fordert mich auf, die Ware zu ihm zu bringen. Das ein Sachmangel vorliegt ist unstrittig und wird vom Verkäufer und Herstellerauch als solcher anerkannt.
Dies kostet mich Zeit und Geld:-( Habe ich einen Anspruch darauf, diese Auslagen vom Verkäufer erstattet zu bekommen? Schließlich hätte ich die Auslagen ja nicht, wenn die Sache mängelfrei wäre.
Gruß
Willi
Aufwand bei Gewährleistungsfall
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Guten Abend,
der Verkäufer muss alle zur Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zudem ist zu bedenken, dass ein *Zeitaufwand* alleine noch keinen ersatzfähigen Schadensposten darstellt. Wenn Sie also 2 Stunden aufwenden, können Sie diese dem Verkäufer nicht in Rechnung stellen.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Das wäre ja auch noch schöner.
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Klar, Zeit dürfte keinen Sinn machen, aber mit den Fahrtkosten ist sicherlich schon geholfen... ganz normal die KM-Pauschale von 30Cent, oder wie?
LG
Willi
--- editiert vom Admin
Der Erfüllungsort ist hier massgeblich.
Wenn Sie also zum Kauf in den Laden gegangen sind, ist der Erfüllungsort der Ladentresen,insofern gibt es hier kein Fahrtkosten.
Das sagte mein Dozent im KVR auch. Er war sich aber nciht 100%ig sicher.
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--- editiert vom Admin
@powerseller: Na ja,genörgelt hat er ja garnicht.
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