Ausfall durch Mangel, Schadenersatz?

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausfall durch Mangel, Schadenersatz?

Hallo zusammen,
folgender Fall. Ich habe mir letzten Herbst ein ebike neu gekauft. Leider konnte ich damit nur wenige km im Winter/Frühjahr fahren, dann machte der Motor bereits Geräusche. Anfang Juni habe ich mich dann an Servicepartner gewendet, die den Motor kontrollieren bzw. zum Hersteller einschicken. Nach drei Wochen habe ich dann einen Ersatzmotor erhalten. Direkt defekt mit 0km, es kam gar nicht erst zum fahren. Der Händler hatte dann keine Lust mehr und gesagt, such dir einen anderen. Gesagt, getan, die haben den Motor wieder eingeschickt. Dort ist er nun seit knapp 6 Wochen, wie lang es noch dauert ungewiss. Bei anderen Firmen dauert so ein Austausch 1-2 Wochen, es wird nichts repariert, sondern man bekommt eben einen neuen Ersatzmotor. Nun bin ich aber bereits 9 Wochen ohne Bike, die Hauptsaison/Urlaub ist gelaufen. Es ist ein 2018er Modell, aktuell werden schon die 2020er präsentiert bzw. von den Händlern bestellt. Ich habe also ein Rad gekauft von dem ich noch nichts hatte und wenn ich es wieder bekomme, ist es eigentlich schon total veraltet., denn die neue Generationen sidn auf dem Markt. Muss ich das so hinnehmen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Welche Möglichkeiten gibt es?

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16 Antworten
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#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von embee):
Ich habe mir letzten Herbst ein ebike neu gekauft.

Zitat (von embee):
Anfang Juni habe ich mich dann an Servicepartner gewendet,

Daraus schließe ich, dass man eine Reparatur auf Grundlage einer vorhandenen Garantie angestrebt hat?

Zitat (von embee):
Der Händler hatte dann keine Lust mehr und gesagt, such dir einen anderen.

Was denn für ein Händler? Woher wusste dieser nun plötzlich von dem Sachmangel?

Zitat (von embee):
die haben den Motor wieder eingeschickt.

Wer sind denn jetzt "die" und in welchem Zusammenhang stehen "die" mit Verkäufer, Servicepartner und "Händler"?

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#2
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Zusatzinfos. Das Bike wurde online über eine Art Makler gekauft. Das Rad selbst wurde dann von einem Partner/Fachhändler am anderen Ende des Landes zu mir geliefert. Um nun einen Schaden zu reklamieren muss man sich einen Servicepartner des Fahrradherstellers vor Ort suchen. Das habe ich getan, dies war ein Premiumhändler, der kann die Reklamation wohl annehmen muss es aber nicht. Daraufhin wurde eben ein defekter Austauschmotor gesendet und der Händler sagte eben, dass er nun keine Lust mehr hat eine weitere reklamation durchzuführen. Darauf hin habe ich mir einen Champion-Partner des Fahrradherstellers gesucht, dieser ist durch seinen Status/Vertrag verpflichtet meine Reklamation anzunehmen und zu bearbeiten. Dieser hat also den Motor wieder eingesendet und auf dem Weg ist es nun, seit knapp 6 Wochen. Der Hersteller gibt keine Antwort, kein Zeitfenster wie lange es noch dauern wird. Wie geschrieben, bin ich nun seit 9 Wochen ohne Fahrrad.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von embee):
Ok, Zusatzinfos. Das Bike wurde online über eine Art Makler gekauft. Das Rad selbst wurde dann von einem Partner/Fachhändler am anderen Ende des Landes zu mir geliefert.
Und mit wem vom beiden ist man nun einen Kaufvertrag eingegangen?

Zitat (von embee):
Um nun einen Schaden zu reklamieren muss man sich einen Servicepartner des Fahrradherstellers vor Ort suchen.

Klingt für mich also so, als wolle man im Rahmen einer Garantie einen Schaden behoben haben. Die Antwort auf seine Fragen findet man demnach also in den Garantievereinbarungen, die uns unbekannt sind.



-- Editiert von NaibaF123 am 13.08.2019 18:30

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

So wie sich das liest, hat man die Herstellergarantie beansprucht. Dann wird das gelten, was in den uns unbekannten Garantiebedingungen steht.

In der Regel ist das die Reparatur aber kein Schadenersatz / Umtausch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Und mit wem vom beiden ist man nun einen Kaufvertrag eingegangen?

Die Rechnung stammt vom Makler. Reklamationen , Garantie etc. wird durch Servicepartner vom Fahrradhersteller durchgeführt, die Teile, in dem Fall der Motor wird aber nicht vom Servicepartner repariert, sondern immer direkt vom Hersteller ausgetauscht. Der Partner demontiert also und sendet es zum Hersteller. Sollten dennoch Kosten für die Repartur/Austausch oder was auch immer entstehen, muss man das beim Servicepartner vorlegen und bekommt es dann von dem Händler wieder, der das Bike ursprünglich geliefert hat. Nicht der Makler. Etwas verzwickt. Den Fehler sehe ich jedoch im Gesamten beim Hersteller, die Servicepartner haben alle schnell gehandelt, nun kommt aber eben kein neuer Motor vom Hersteller. Und dieser ist es auch der keinen Termin nennt. Für die Ausfallzeit, sofern diese über der Norm liegt muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben, oder kann der Hersteller sich so viel Zeit lassen wie er will? Ich weiß von anderen defekten Motoren, dass der Austausch nur 1-2 Wochen gedauert hat. Es wird ja auch lediglich nur ein Paket hin ein anderes zurück gesendet.

-- Editiert von embee am 13.08.2019 18:57

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben
Welcher Schaden ist den genau entstanden? Duhast doch sicherlich irgendwelche Belege, mit denen du deinen Finanziellen Schaden achweisen kannst oder?

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#7
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden ist vielfältig. Ich habe ein Fahrrad gekauft, dass ich nun nicht habe. Die Elektronik und Technik ist schnelllebig, ich hab also den normalen Preis gezahlt, wenn ich das Rad dann irgendwann mal nutzen kann ist es veraltet. Ich konnte mein Hobby nun nicht ausüben, musste viele zusätzliche Fahrten teuer mit dem Auto erledigen, musste den geplanten Bikeurlaub streichen, da ich kein Bike habe. Da kommt schon was zusammen. Das könnte ich nun noch weiter ausbauen, ein Schaden ist ohne Zweifel vorhanden, diesen zu belegen ist eine andere Geschichte. Beleg hin oder her, es kann doch trotzdem nicht sein, dass ich etwas kaufe was nicht nutzbar ist und der Hersteller alle Zeit der Welt hat diesen Schaden zu beheben ohne mich für die ausserordentliche Wartezeit/Ausfall zu entschädigen.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Es ist halt so, du möchtest Schadensersatz haben, allerdings muss es dazu auch einen belegbaren Schaden gegeben haben.

Dann stellt sich eine weitere Frage, was hast du denn dazu unternommen den Schaden so gering wie möglich zu halten? Bendeke, DU bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet.

Zitat:
ich hab also den normalen Preis gezahlt, wenn ich das Rad dann irgendwann mal nutzen kann ist es veraltet.
Das ist so eine Sache über die man allgemein striten könnte. Meiner Meinung nach ist das normales "Lebensrisiko". Auf der anderen Seite muss man aber auch bedenken, das Rad wird nicht genutzt, somit also eher weniger Wertverlust.

Zitat:
dass ich etwas kaufe was nicht nutzbar ist und der Hersteller alle Zeit der Welt hat diesen Schaden zu beheben ohne mich für die ausserordentliche Wartezeit/Ausfall zu entschädigen.
Dazu steht bestimmt mehr in den Garantiebedingungen drin.

DU hast halt den Fehler gemacht, die Sache über die Garantie abzuwickeln, hättest du dich an deinen VK gewand und die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch genommen, wäre die Angelegenheit in 14 Tagen durch gewesen...



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#9
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, den Schaden zu belegen ist schwer, natürlich könnte ich aber allein schon die gefahren Kilometer zusammen rechen, die ich zu den Händlern hin und her gefahren bin. Da kommen allein schon mehrere hundert Kilometer zusammen. Das kann man nachvollziehen.

Zitat:
Dann stellt sich eine weitere Frage, was hast du denn dazu unternommen den Schaden so gering wie möglich zu halten? Bendeke, DU bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet.


Mir ist keine Möglichkeit bewusst wie der Schaden zu mindern wäre. Ich wollte sogar nur den Motor hinbringen, so dass ich arbeit abgenommen hätte. Das ist aber nicht erlaubt, laut Hersteller, es muss das ganze Rad geliefert werden.

Zitat:
Auf der anderen Seite muss man aber auch bedenken, das Rad wird nicht genutzt, somit also eher weniger Wertverlust.
Das ist wie beim Auto, wenn es angemeldt ist, egal wie viel km, es verliert im ersten jahr ein Haufen Wert. Der Motor von 2018 wird nicht weiter in die neuen Modell verbaut, es gab 2019 was neues udn es ist schon für die 2020er Modelle was neues angekündigt. Da es sich um Elektronik udn Software handelt ist es wie mit Software. Ich habe also vergeleichweise Windows 8.1 gekauft als es aktuell war, kann es aber erst nutzen wenn Win 10 auf dem Markt ist. Folglich habe ich Nachteile. So ist das bei dem Motor auch. Reichweite, Kraft etc,. wird immer besser.

Zitat:
Dazu steht bestimmt mehr in den Garantiebedingungen drin.
Da steht leider nichts drin über Zeiträume einer Reaparatur etc.

Zitat:
DU hast halt den Fehler gemacht, die Sache über die Garantie abzuwickeln, hättest du dich an deinen VK gewand und die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch genommen, wäre die Angelegenheit in 14 Tagen durch gewesen...


Das verstehe ich nicht. Ich muss mich laut Garantiebestimmung an den Händler wenden, wo ich das Bike gekauft habe. Das habe ich getan, mit den Worten, der Motor macht selstame Geräusche, da stimmt was nicht. Worauf ich mich eben mit einem der Servicepartner in Verbindung setze sollte, um das prüfen zu lassen. Wurde ja auch getan, der Motor dann eingeschickt. Auf dem Weg ist es ja. Was hätte ich nun anders machen sollen?

Auf einer Kanzlei Seite steht z.B folgendes: Der Käufer muss den Verkäufer zunächst zur Nachlieferung („Umtausch") oder Nachbesserung („Reparatur") auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen.
Was ist denn aber nun eine angemessene Frist? Normal, hierzu nehme ich Vergleichswerte anderer Firmen, dauert das nur einen Bruchteil von der bereits verstrichenen Zeit. Wen genau muss ich auffordern? Ich habe den Servicepartner schon mehrfach aufgefordert den Sachverhalt zu klären, Druck zu machen und zu erfragen wann ich mit dem Fahrrad rechnen kann. Nichts.



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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von embee):
Auf einer Kanzlei Seite steht z.B folgendes: Der Käufer muss den Verkäufer zunächst zur Nachlieferung („Umtausch") oder Nachbesserung („Reparatur") auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen.

Das würde bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung gelten.
Die hat man aber offenbar gar nicht beansprucht, sondern die Herstellergarantie.



Zitat (von embee):
Was ist denn aber nun eine angemessene Frist?

In der Regel 14 Tage



Zitat (von embee):
Wen genau muss ich auffordern?

Zitat (von embee):
Ich muss mich laut Garantiebestimmung an den Händler wenden, wo ich das Bike gekauft habe.




Zitat (von embee):
Mir ist keine Möglichkeit bewusst wie der Schaden zu mindern wäre.

In dem man den Fehler unverzüglich beim bemerken meldet und nicht erst im Sommer wenn "Saison" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die hat man aber offenbar gar nicht beansprucht, sondern die Herstellergarantie.

Ich habe nichts gewählt, ich habe wie geschrieben nur gesagt, dass mit dem Motor was nicht stimmt. Alles andere haben die Partner in die Wege geleitet.

Zitat:
In der Regel 14 Tage
Diese sind lange verstrichen. Und nun?

Zitat:
In dem man den Fehler unverzüglich beim bemerken meldet und nicht erst im Sommer wenn "Saison" ist.
Der Motor wurde nicht schlagartig lauter, sondern nur langsam. Es hätte auch an der Kälte liegen können, dass sich der Motor anders anhört. Somit bin ich davon ausgegangen, dass es wieder normal wird, mit steigenden Temperaturen. Als es dann aber im Mai warm war, hat sich nichts gebessert sondern eher mit jedem mal verschlechtert. Vom Kontakt des Verkäufers, bis zum finden eines Partners, schneller geht es also wirklich nicht. Der erste Motor wurde ja auch innerhalb 2-3 Wochen gewechselt. Dass nun aber als Ersatz ein defekter neuer Motor geliefert wird, spricht ja schon für die Qualitätskontrolle, der Kunde wird hier zum Versuchsobjekt, Überprüfung kann man sich sparen, der Kunde wird sich schon melden wenn was nicht in Ordnung ist. Und nun direkt im Anschluss dauert nun plötzlich mehr als doppelt so lange, das kann nicht sein. Auch kann ich nichts dafür, dass die ihre Ware nicht kontrollieren bevor sie an den Kunden versendet wird.

So, und nun wäre es schön wenn wir wir mal Möglichkeiten und Rechte die mir zustehen suchen, anstatt eher nach Vorwürfen zu suchen was ich falsch gemacht habe. Die Schuld liegt nicht bei mir und ich hatte keine Wahl etwas anders zu machen.



-- Editiert von embee am 13.08.2019 22:56

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
So, und nun wäre es schön wenn wir wir mal Möglichkeiten und Rechte die mir zustehen suchen,
Einwurfeinschreiben senden mit Fristsetzung zur Magelbeseitigung mit Frist vn mindestens 14 Tagen. Ob Erfolgversechend, kann man nicht sagen, da ja die Garantie genutzt wurde.

Zitat:
Die Schuld liegt nicht bei mir und ich hatte keine Wahl etwas anders zu machen.
Doch die Schuld liegt LEIDER ganz aleine bei dir! Daher für die Zukunft, beim Händler einfach die wenigen Worte sagen, dass man einen Gewährleisstungsfall hat und selbige in Anspruch nimmt! Was in irgendwelchen Garantieschreiben etc steht interessiert nicht, die gesetzliche Gewährleisstung die ein Händler IMMER geben muss wird in Anspruch genommen, nichts anderes....

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#13
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Entweder stehe ich auf dem Schlauch oder wir reden irgendwie aneinander vorbei. Ich habe den Verkäufer zu Beginn kontaktiert und gesagt, ich habe vermutlich einen Defekt, der Motor macht Geräusche, daraufhin wurde ich zum Servicepartner geschickt. An welcher Stelle habe ich nun eine Garantie eingeleitet? Ich habe doch gar nicht irgendetwas zur Wahl angeboten bekommen oder mich geäussert.

Wem genau soll ich nun einen Frist setzen? Dem Servicepartner, dem Verkäufer oder dem Hersteller? Am Letzteren hängt es ja, es ist aber keine Kommunikation zwischen Kunde und Hersteller vorgesehen.

Wenn ich nun mit den Worten "Ich habe einen Gewährleisstungsfall und möchte selbige in Anspruch nehmen" den Händler kontaktiert hätte, was wäre dan anders? Er hätte mich ebenso zum Servicepartner geschickt, der widerum hätte ebenfalls den Motor wieder zum Hersteller gesendet etc. also alles identisch.

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Wem genau soll ich nun einen Frist setzen?
Das ist die grosse Frage, ich würde sagen Hersteller, evtl auch der VK.

Zitat:
Wenn ich nun mit den Worten "Ich habe einen Gewährleisstungsfall und möchte selbige in Anspruch nehmen" den Händler kontaktiert hätte, was wäre dan anders?
Eine Menge! Unteranderem wären ordetliche Fristen einzuhalten.

Zitat:
Er hätte mich ebenso zum Servicepartner geschickt, der widerum hätte ebenfalls den Motor wieder zum Hersteller gesendet etc. also alles identisch.
Wen der Händler dan beauftragt ist egal, allerdings hätten die dann zu Dir kommen müssen, nicht umgekehrt.

Mag sein, dass der Ablauf an sich gleich gewesen wäre, aber bei einem Gewährleisstungsfall kümmern die sich auch anderst, weil der Händler Druck macht ;) Der Händler weiss von seinen gesetzlichen Pflichten bei der Gewährlesstung. Daher "umgehen" diese die ja auch gerne ml und verweisen die Kunden erstmal gerne auf die Garantie.
Bei der Garantie, da kümmert es den Händler recht wenig bis gar nicht, was passiert ;)

Glaub mir, bei Gewährleisstung spuren die im allgemeinen anders ;)

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#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von embee):
Wenn ich nun mit den Worten "Ich habe einen Gewährleisstungsfall und möchte selbige in Anspruch nehmen" den Händler kontaktiert hätte, was wäre dan anders?

Dann hätte der Schaden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung behoben werden müssen. Der Händler hätte zwei Versuche der Nachbesserung gehabt, welche in angemessener Frist (ca. 14 Tage) erfolgt hätten sein müssen. Nach erfolgloser zweiter Nachbesserung hätte man vom Kaufvertrag zurücktreten können. Aber das ist nur hätte hätte hätte.

Da der Kauf bereits länger als 6 Monate her war (letzter Herbst bis Juni), wäre man Beweispflichtig gewesen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag. Das gelingt meist nicht. Insofern sehe ich den Weg über die Garantie im Nachhinein nicht als verkehrt an. Aber dennoch: da uns die Garantiebedingungen unbekannt sind, können wir hier nichts sinnvolles beitragen.

Also: Garantiebedingungen lesen und schauen was dort zu Fristen, erfolglosen Reparaturen und nicht möglichen Reparaturen niedergeschrieben steht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Antleaf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die Infos.

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