Ausschluss der Gewährleistung?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
tizian1995
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausschluss der Gewährleistung?

Hallo zusammen,

folgendes,
vor 3 Monaten habe ich einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Im Kaufvertrag steht folgendes:
"gekauft wie gesehen" und "wie besprochen verzichte ich ...(mein Name)... auf die gesetzliche Gewährleistung."

Mein Auto hat nun nach 3 Monaten einen Schaden, der laut Werkstatt schon beim Kauf bestanden haben muss, wahrscheinlich aufgrund dessen, dass das Auto sehr lange stand (Klimakühler ist defekt).
Dieser Mange wurde mir verschwiegen. Habe ich als Käufer irgendwelche Chancen gegenüber dem Verkäufer?

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Als Privatperson oder als Unternehmer gekauft?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tizian1995
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Als Privatperson.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dann ist der Gewährleistungsausschluss nichtig, gegenüber Privatpersonen kann ein solcher nicht vereinbart werden.

Das "gekauft wie gesehen" kann nur bei offensichtlichen Mängeln helfen, mehr bringt das auch nicht.

Dem Händler schriftlich mit Nachweis (Fax und/oder Einschreiben) eine Frist (14 Tage, nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx" setzen) und zur Nacherfüllung auffordern. Da der vermutlich so wenig Ahnung hat, dass er sich im Recht fühlt, wird man das anschließend mit einem Anwalt durchsetzen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tizian1995
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Dann ist diese Klausel komplett ungültig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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