Hallo zusammen,
folgendes,
vor 3 Monaten habe ich einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Im Kaufvertrag
steht folgendes:
"gekauft wie gesehen" und "wie besprochen verzichte ich ...(mein Name)... auf die gesetzliche Gewährleistung."
Mein Auto hat nun nach 3 Monaten einen Schaden, der laut Werkstatt schon beim Kauf bestanden haben muss, wahrscheinlich aufgrund dessen, dass das Auto sehr lange stand (Klimakühler ist defekt).
Dieser Mange wurde mir verschwiegen. Habe ich als Käufer irgendwelche Chancen gegenüber dem Verkäufer?
Ausschluss der Gewährleistung?
27. Juli 2015
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Frage vom 27. Juli 2015 | 18:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausschluss der Gewährleistung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2015 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Als Privatperson oder als Unternehmer gekauft?
#2
Antwort vom 27. Juli 2015 | 22:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Als Privatperson.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2015 | 23:01
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Dann ist der Gewährleistungsausschluss nichtig, gegenüber Privatpersonen kann ein solcher nicht vereinbart werden.
Das "gekauft wie gesehen" kann nur bei offensichtlichen Mängeln helfen, mehr bringt das auch nicht.
Dem Händler schriftlich mit Nachweis (Fax und/oder Einschreiben) eine Frist (14 Tage, nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx" setzen) und zur Nacherfüllung auffordern. Da der vermutlich so wenig Ahnung hat, dass er sich im Recht fühlt, wird man das anschließend mit einem Anwalt durchsetzen müssen.
#4
Antwort vom 27. Juli 2015 | 23:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
#5
Antwort vom 27. Juli 2015 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Dann ist diese Klausel komplett ungültig.
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