Hallo,
u.a. bei ebay bieten angeblich private Verkäufer recht interessante, neue Artikel, z.T. professionell, selbst, in Serie gefertigt oder als Handelsware an.
So z.B. im gewerblichen Bereich Baggergreifer, hydraulische Erdbohrer für Baumaschinen und Altölöfen um nur einige zu nennen.
Am Ende der Artikelbeschreibung wird jedoch darauf hingewiesen, dass jegliche Garantie und Gewährleistung
ausgeschlossen sind, da es ein Privatverkauf handelt.
Bei einer konkreten Anfrage an den Anbieter nach Zertifikaten, Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung oder Hersteller kommen nur oft nur patzige, abweisende Antworten.
Ausgehend davon, dass die angebotenen Artikel technisch nicht schlecht sind, bleibt die Frage, wie bindend ist der Ausschluß von Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung wenn einduetig zu erkennen ist, dass der Artikel neu gefertigt wurde und unbenutzt ist, oder dass neue Produkte als Handelsware ( auch von privaten Anbietern ) angeboten werden und verkauft werden ?
MfG
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Ausschluß von Gewährleistung, Produkthaftung,
3. Juli 2012
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Frage vom 3. Juli 2012 | 08:18
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluß von Gewährleistung, Produkthaftung,
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2012 | 13:32
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
Wenn der VK in Wahrheit nicht privat ist, ist ein Gewährleistungsausschluß unwirksam.
Beweislast trägt der K.
Produkthaftung kann der VK sowieso nicht ausschließen. Entweder ist er nicht der Hersteller, dann kann er nicht für Dritte Verträge schließen. Oder er ist der Hersteller, dann ist er zur Produkthaftung gesetzlich verpflichtet.
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