Hallo Foris,
folgender Fall, hab einen Kunden bei Ebay ein Autoradio gewerblich mit AGBs etc. verkauft. Der Kunde hat sich nach fast 1 Jahr per Email gemeldet und sagt das das Gerät defekt sei und er es einschicken möchte, allerdings müsste ich die Kosten für den Aus/Einbau bezahlen. Dem habe ich widersprochen, da ich solche Kosten nicht trage, danach hatte er mir vorgeschlagen das ich Ihm ein Austauschgerät schicken soll und er wäre auch bereit dafür auch etwas zu zahlen, hab ihm vorgeschlagen das das er dann ein neues gerät aus kulanz erhält, allerdings würde ich dann nur den damaligen kaufpreis ersetzen, die differenz müsste er dann zahlen und mir auch das defekte gerät einschicken damit ich auch eine gutschrift von meinem lieferanten erhalte. jetzt meldet sich der kunde und behauptet er hätte das gerät verkauft und ist sauer. ich hab ihm aber gesagt das es ein austauschgerät NUR gegen das defekte gibt und das ich kulanterweise den damaligen kaufpreis übernehmen würde, so hab ich ihm jetzt den vollständigen uvp angeboten, jetzt hat er mir gemailt das er mich angezeig that und beschimpft mich als betrüger...
bin ich da jetzt im falschen film oder wie?? er sagt ich würde mir die dinge so drehen wie ich will, was absoluter quatsch ist, damals hat er beim kauf meine agbs zugestimmt und dort wurde das thema garantie und gewährleistung klar definiert.., er hätte ja auch vom kaufvertrag zurücktreten können, dann hätte ich ihm den kaufpreis kulanterweise erstattet..., mir kommt das so vor als wolle der kunde ein günstiges zweigerät erwerben....
was sagt ihr dazu??
Austausch Gerät ohne Rücksendung?
21. Dezember 2008
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Frage vom 21. Dezember 2008 | 12:31
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Austausch Gerät ohne Rücksendung?
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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