folgendes Problem,
habe vor 2 Wochen mein abgemeldetes Bastlerfahrzeug Fahrzeug für 1000 € verkauft und Ihn für den Käufer bis vorgestern in meinem Garten stehen lassen, weil er diesen erst dann abschleppen konnte.
Jetzt bekomme ich von Ihm ne SmS, dass das Auto einen Getriebeschaden hat war mir aber 100 prozent nicht bekannt, weil der Wagen noch fuhr und eigentlich nur Probleme mit der Achse hatte und dem Homogelenk am Reifen.
Hat er jetzt Gewährleistungsrechte gegenüber mir??
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Auto Privatkauf!
15. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2010 | 10:28
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Privatkauf!
#1
Antwort vom 15. September 2010 | 10:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
und auch als ich den abgemeldet habe fuhr der immernoch!!!!
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#2
Antwort vom 15. September 2010 | 12:25
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Hat er jetzt Gewährleistungsrechte gegenüber mir?
Hast du die Gewährleistung denn beweisbar ausgeschlossen? Die Info hättest du netterweise auch selbständig bringen können.
Wenn ja, müßte der K dir arglistiges Verschweigen nachweisen, also Kenntnis des Mangels vor Vertragsschluß.
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#3
Antwort vom 15. September 2010 | 17:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja also ich habe auf den Kaufvertrag geschrieben, dass die mir bekannten Mängel die Achse und das Homogelenk sind und das diese aufjedenfall behoben werden müssen und zu dem das ich keine Garantie oder Gewährleistung übernehme.
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