Auto defekt.Besteht Gewährleistung?

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mike1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto defekt.Besteht Gewährleistung?

Hallo ich bin Mike.

Ich habe am 15.01.15 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft,für einen stolzen preis.
Bereits nach zwei Tagen trat der erste defekt auf,dieser wurde auch Kostenlos behoben.
Anfang dieser Woche trat ein ein weiterer Mangel auf,die Warnleuchte der Lenkung leuchtete auf.....also ab in die Werkstatt.
Nach zwei Tagen rief ich an um einen Zwischenstand zu erfahren....hier wurde mir dann gesagt,dass es wohl am Kabelbaum liegt.Ich sagte:es wird jawohl um einen Gewährleistungsfall handeln?!Daraufhin meinte der Händler,da werden wir uns schon einig.
Am heutigen Tag rief ich erneut an,da wurde mir gesagt der Kabelbaum wurde geöffnet aber er sei in Ordnung und das Steuergerät werde eingeschickt und auch die Lenkung selbst werde überprüft.
Auf meinem Kaufvertrag steht,"es besteht eine 1 jährige Gebrauchtwagengewährleistung"
Muss ich nun irgendetwas bezahlen?wenn das Steuergerät oder die lenkung selbst defekt ist?nach nichtmal 2 Wochen nach dem Kauf?Wie verhält sich hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers?
Was habe ich für Möglichkeiten?

Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

wichtig wäre auch mal zu wissen, wie alt ist das Fahrzeug, wieviele KM hat es runter?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mike1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi.
127400
Aber bei dem Mangel sollte der km stand unerheblich sein,
Mir geht es ja darum,das der Händler ja ein voll funktionstüchtiges Fahrzeug gewährleisten muss.
Und ich vermute,das der Fehler bereits vor kauf vorhanden war und lediglich gelöscht war.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

quote:
Mir geht es ja darum,das der Händler ja ein voll funktionstüchtiges Fahrzeug gewährleisten muss.

Hat er doch, am Tag der Abholung hat ja alles funktioniert.

Letztendlich muss er ein Fahrzeug liefern, dass dem Kaufvertrag entspricht und die - falls keine genaueren Definitionen im Kaufvertrag getroffen wurden - die übliche Beschaffenheit aufweist. Wenn nun ein Teil versagt, das bei diesem km-Stand üblicherweise (also im Rahmen der statitischen Schwankungen) das Ende seiner Lebensdauer erreicht, dann ist das kein Mangel.

Ein Steuergerät ist ein Lebensdauerbauteil, das darf gar nicht versagen (auch wenn es natürlich nicht ewig hält, das tut kein Bauteil). Ist das defekt, würde ich das als Mangel einstufen. Bei der Lenkung müsste man schauen, was genau der Defekt ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 31.01.2015 17:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mike1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm.......dann besteht ja grundsätzlich die Hoffnung,das er die kosten übernehmen muss!
Denn grundsätzlich ist möglich festzustellen ob der fehler schon einmal angelegen hat,trotz löschen Fehlerspeichers,werden ja alle einmal vorhandenen Fehler im festspeicher ich sag mal eingelagert.
Also mal sehen wie es weiter geht.....
Denn im Ernst,wenn sowas nicht im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten des Händlers behoben wird,kann man sich diese Gewährleistungsklamotte auch an die Wand nageln....ist dann eh nichts wert!

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41084x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir geht es ja darum,das der Händler ja ein voll funktionstüchtiges Fahrzeug gewährleisten muss. <hr size=1 noshade>

Nö, muss er nicht. Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.



quote:<hr size=1 noshade>Denn im Ernst,wenn sowas nicht im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten des Händlers behoben wird,kann man sich diese Gewährleistungsklamotte auch an die Wand nageln <hr size=1 noshade>

Dann kauft man sich einen Neuwagen.
Und selbst bei einem Neuwagen hat man das gleiche Problem: Ein ordnungsgemäßer Verschleiß/Verbrauch unterliegt nicht der Gewährleistung.
Bei einen Gebrauchtwagen ist ordnungsgemäße Verschleiß/Verbrauch natürlich analog zu den gefahrenen KM höher als bei einem Neuwqagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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