Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann helfen:
Ich habe einen Wagen privat verkauft mit ADAC-Kaufvertrag inkl. Ausschluss einer Gewährleistung.
Der Wagen wurde vom Käufer inkl. eigenen privaten Sachverständiger ausgiebig auf meiner privaten Hebebühne inkl. Probefahrt untersucht. Ich habe darauf hingewiesen, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten von mir selbst durchgeführt wurden – ich bin jedoch kein Fachmann.
Noch auf der Überführungsfahrt nach Vertragsabschluss blieb der Wagen wegen einer Panne (starker Ölverlust) stehen. Eine Werkstatt hat die Ursache gefunden: Ein „fehlerhafter Sitz des Dichtrings im Ölfilterdeckel". Dieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen.
Der Käufer fordert nun Schadensersatz (600€ Werkstattrechnung inkl. 500km Probefahrt auf meine Verantwortung) und droht mit einem Verfahren (Arglistige Täuschung).
Was habe ich für Rechte und Möglichkeiten?
Vielen Dank schon mal!
Auto privat verkauft - Defekt - Käufer möchte Geld oder Verfahren
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Zitatmit ADAC-Kaufvertrag inkl. Ausschluss einer Gewährleistung. :
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschat und durch die „gesetzliche
Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Da wäre mal als erstes die Frage was konkret man da gemacht hat, wie der Wortlaut der Klausel mit dem Ausschluss lautet.
ZitatDieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen. :
Und dieser Ölwechsel war wann genau?
Erstmal vielen Dank für die super schnelle Reaktion!
Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."
Der Ölwechsel wurde ca. einen Monat und ca. 400km vor Verkauf vorgenommen. Einen Nachweis dafür gibt es aber nicht.
Vielen Dank
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Du hast also vermutlich den alten Kupfer Dichtring wieder verwendet.ZitatDieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen. :
Da der Mangel nicht arglistig verschwiegen und auch nicht absichtlich ein Fehler eingebaut wurde, sehe ich die Forderung des Käufers nur als leere Drohung an.
Von der rechtlichen Seite abgesehen: DU hast diesen Bockmist verursacht, ich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest.
Es handelt sich um einen Gummiring im Ölfilterdeckel (Da der Ölfilter natürlich ebenfalls mitgewechselt wurde).
Ich gebe Dir hier vollkommen recht.
Ich werde auch für die Werkstattkosten aufkommen und den Betrag dem Käufer überweisen.
Allerdings habe ich bei einem Schreiben, welches der Käufer von mir erwartet zu unterschreiben, etwas bauchweh:
"Nach Absprache zwischen Herrn *ich* und Herrn *Käufer*
wird folgendes festgehalten:
Hiermit willigt *ich*, einer Probefahrt von 500 Kilometern auf seine
Verantwortung, zu. Weiterhin erklärt sich *ich* bereit, die Reparaturkosten in
Höhe von 581,59 € zu übernehmen. Aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs beläuft sich
auf 269625 Kilometer (18 Kilometer mehr gemäß Kaufvertrag 269607 Kilometer).
Voraussetzung hierfür ist, dass *Käufer* das Fahrzeug auf sich ummeldet. Sollte
der Motor nach absolvierter Probefahrt keine auffälligen Motorgeräusche aufweisen, dies
wird vom Autohaus Russ & Janot in Erfurt überprüft, bleibt *Käufer* Eigentümer
des Fahrzeugs und es wird diesbezüglich von juristischen Verfahren abgesehen."
Sollte ich nicht unterschreiben, wird sofort ein juristisches Verfahren eingeleitet.
Ich habe Angst, mir mit meiner Unterschrift irgend ein Ei zu legen...
Nochmals vielen Dank für den für mich unfassbar wertvollen Support!
ZitatIm Kaufvertrag ist folgendes vermerkt: :
Ja, das ist die Rechtsichere Klausel.
ZitatDU hast diesen Bockmist verursacht, ich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest. :
Nur das das dann juristisch als "Geständnis" meist zum Nachteil ausgelegt wird.
ZitatIch habe Angst, mir mit meiner Unterschrift irgend ein Ei zu legen... :
Eigentlich ist es ein ganzes Nest voller Eier ... fauler Eier ...
Der Käufer müsste erst mal die Arglist beweisen, das dürfte mehr als problematisch werden.
Dann hat er das Kfz ausführlich geprüft, sogar mit einem Sachverständigen.
Hier hat dann wohl schlicht der Sachverständige versagt.
Was ich machen würde?
Ich würde jetzt erst mal die Kommunikation einstellen und rein gar nichts zahlen.
Ich würde auch überlegen, ob ich nicht noch zur Sicherheit einen Anwalt befragen würde.
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forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]
Das ist dir natürlich unbenommen. Ich würde so einem ... äh ... Organismus? keinen Zentimeter entgegenkommen. Und schon gar nicht nach solchen Schoten:ZitatIch werde auch für die Werkstattkosten aufkommen und den Betrag dem Käufer überweisen. :
Da wäre bei mir der Ofen aus.Zitat"Nach Absprache zwischen Herrn *ich* und Herrn *Käufer* ... :
Du hast das Recht und die Möglichkeit, die Einschüchterungsversuche des bösgläubigen Käufers einfach zu ignorieren.ZitatWas habe ich für Rechte und Möglichkeiten? :
Es wäre mir anstelle des TS Arkani aber so was von egal, was du für angemessen hältstZitatich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest. :

-- Editiert von User am 8. März 2024 15:10
Ui Wow, Ok!
Also sehe ich das richtig, dass der Käufer rechtlich nichts gegen mich in der Hand hat, obwohl der Fehler auf mich zurückzuführen ist?
Seine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben?
Tausend Dank nochmals!
Finde den Wderspruch ...ZitatSeine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben? :
ZitatIch habe darauf hingewiesen, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten von mir selbst durchgeführt wurden :
ZitatSeine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben? :
Nö, er würde sogar beweisen müssen, dass man den Fehler kannte und vorsätzlich verschwiegen hat.
Wie bitte??? Völliger Unsinn. Wenn der Käufer mir so kommen würde, dann würde ich gar nichts zahlen und jegliche Kommunikation einstellen. Sein Wagen sein Problem.ZitatSollte ich nicht unterschreiben, wird sofort ein juristisches Verfahren eingeleitet. :
So ist es.ZitatAlso sehe ich das richtig, dass der Käufer rechtlich nichts gegen mich in der Hand hat, obwohl der Fehler auf mich zurückzuführen ist? :
Nein, wie HvS bereits geschrieben hat, noch nicht einmal das würde ihm weiterhelfen.Zitatwobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben? :
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