Auto privat verkauft - Defekt - Käufer möchte Geld oder Verfahren

8. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Arkani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto privat verkauft - Defekt - Käufer möchte Geld oder Verfahren

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann helfen:

Ich habe einen Wagen privat verkauft mit ADAC-Kaufvertrag inkl. Ausschluss einer Gewährleistung.

Der Wagen wurde vom Käufer inkl. eigenen privaten Sachverständiger ausgiebig auf meiner privaten Hebebühne inkl. Probefahrt untersucht. Ich habe darauf hingewiesen, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten von mir selbst durchgeführt wurden – ich bin jedoch kein Fachmann.

Noch auf der Überführungsfahrt nach Vertragsabschluss blieb der Wagen wegen einer Panne (starker Ölverlust) stehen. Eine Werkstatt hat die Ursache gefunden: Ein „fehlerhafter Sitz des Dichtrings im Ölfilterdeckel". Dieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen.

Der Käufer fordert nun Schadensersatz (600€ Werkstattrechnung inkl. 500km Probefahrt auf meine Verantwortung) und droht mit einem Verfahren (Arglistige Täuschung).

Was habe ich für Rechte und Möglichkeiten?

Vielen Dank schon mal!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
mit ADAC-Kaufvertrag inkl. Ausschluss einer Gewährleistung.

Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschat und durch die „gesetzliche
Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.

Da wäre mal als erstes die Frage was konkret man da gemacht hat, wie der Wortlaut der Klausel mit dem Ausschluss lautet.



Zitat (von Arkani):
Dieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen.

Und dieser Ölwechsel war wann genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arkani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die super schnelle Reaktion!

Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."

Der Ölwechsel wurde ca. einen Monat und ca. 400km vor Verkauf vorgenommen. Einen Nachweis dafür gibt es aber nicht.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Dieser Fehler wurde vermutlich von mir trotz gewissenhaften Ölwechsel in Unwissen begangen.
Du hast also vermutlich den alten Kupfer Dichtring wieder verwendet.

Da der Mangel nicht arglistig verschwiegen und auch nicht absichtlich ein Fehler eingebaut wurde, sehe ich die Forderung des Käufers nur als leere Drohung an.

Von der rechtlichen Seite abgesehen: DU hast diesen Bockmist verursacht, ich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arkani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen Gummiring im Ölfilterdeckel (Da der Ölfilter natürlich ebenfalls mitgewechselt wurde).

Ich gebe Dir hier vollkommen recht.
Ich werde auch für die Werkstattkosten aufkommen und den Betrag dem Käufer überweisen.

Allerdings habe ich bei einem Schreiben, welches der Käufer von mir erwartet zu unterschreiben, etwas bauchweh:

"Nach Absprache zwischen Herrn *ich* und Herrn *Käufer*

wird folgendes festgehalten:

Hiermit willigt *ich*, einer Probefahrt von 500 Kilometern auf seine
Verantwortung, zu. Weiterhin erklärt sich *ich* bereit, die Reparaturkosten in
Höhe von 581,59 € zu übernehmen. Aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs beläuft sich
auf 269625 Kilometer (18 Kilometer mehr gemäß Kaufvertrag 269607 Kilometer).
Voraussetzung hierfür ist, dass *Käufer* das Fahrzeug auf sich ummeldet. Sollte
der Motor nach absolvierter Probefahrt keine auffälligen Motorgeräusche aufweisen, dies
wird vom Autohaus Russ & Janot in Erfurt überprüft, bleibt *Käufer* Eigentümer
des Fahrzeugs und es wird diesbezüglich von juristischen Verfahren abgesehen."


Sollte ich nicht unterschreiben, wird sofort ein juristisches Verfahren eingeleitet.

Ich habe Angst, mir mit meiner Unterschrift irgend ein Ei zu legen...

Nochmals vielen Dank für den für mich unfassbar wertvollen Support! :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:

Ja, das ist die Rechtsichere Klausel.



Zitat (von -Laie-):
DU hast diesen Bockmist verursacht, ich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest.

Nur das das dann juristisch als "Geständnis" meist zum Nachteil ausgelegt wird.



Zitat (von Arkani):
Ich habe Angst, mir mit meiner Unterschrift irgend ein Ei zu legen...

Eigentlich ist es ein ganzes Nest voller Eier ... fauler Eier ...



Der Käufer müsste erst mal die Arglist beweisen, das dürfte mehr als problematisch werden.
Dann hat er das Kfz ausführlich geprüft, sogar mit einem Sachverständigen.
Hier hat dann wohl schlicht der Sachverständige versagt.



Was ich machen würde?
Ich würde jetzt erst mal die Kommunikation einstellen und rein gar nichts zahlen.

Ich würde auch überlegen, ob ich nicht noch zur Sicherheit einen Anwalt befragen würde.
Das geht z.B. auch für kleines Geld gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 298x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Ich werde auch für die Werkstattkosten aufkommen und den Betrag dem Käufer überweisen.
Das ist dir natürlich unbenommen. Ich würde so einem ... äh ... Organismus? keinen Zentimeter entgegenkommen. Und schon gar nicht nach solchen Schoten:

Zitat (von Arkani):
"Nach Absprache zwischen Herrn *ich* und Herrn *Käufer* ...
Da wäre bei mir der Ofen aus.

Zitat (von Arkani):
Was habe ich für Rechte und Möglichkeiten?
Du hast das Recht und die Möglichkeit, die Einschüchterungsversuche des bösgläubigen Käufers einfach zu ignorieren.

Zitat (von -Laie-):
ich fände es nur fair wenn du dich angemessen an den entstandenen Kosten beteiligen würdest.
Es wäre mir anstelle des TS Arkani aber so was von egal, was du für angemessen hältst :augenroll:


-- Editiert von User am 8. März 2024 15:10

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arkani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ui Wow, Ok! :schock:

Also sehe ich das richtig, dass der Käufer rechtlich nichts gegen mich in der Hand hat, obwohl der Fehler auf mich zurückzuführen ist?

Seine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben?

Tausend Dank nochmals! :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1782 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Seine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben?
Finde den Wderspruch ...
Zitat (von Arkani):
Ich habe darauf hingewiesen, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten von mir selbst durchgeführt wurden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Seine einzige Möglichkeit wäre aber ein Verfahren wegen arglistiger Täuschung zu starten, wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben?

Nö, er würde sogar beweisen müssen, dass man den Fehler kannte und vorsätzlich verschwiegen hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Arkani):
Sollte ich nicht unterschreiben, wird sofort ein juristisches Verfahren eingeleitet.
Wie bitte??? Völliger Unsinn. Wenn der Käufer mir so kommen würde, dann würde ich gar nichts zahlen und jegliche Kommunikation einstellen. Sein Wagen sein Problem.

Zitat (von Arkani):
Also sehe ich das richtig, dass der Käufer rechtlich nichts gegen mich in der Hand hat, obwohl der Fehler auf mich zurückzuführen ist?
So ist es.

Zitat (von Arkani):
wobei er beweisen müsste, dass ich verschwiegen hätte, die Wartung selbst vorgenommen zu haben?
Nein, wie HvS bereits geschrieben hat, noch nicht einmal das würde ihm weiterhelfen.

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