Wir haben unseren gebrauchten Volvo bei Ebay eingestellt. In der Artikelbeschreibung gaben wir unter anderem, neben den Mängeln, unseren Erfahrungswert beim Verbrauch (ca. 9l) an.
Das Auto ging bei Ebay nicht weg- allerdings meldete sich jemand über Ebay, der das Auto danach zu einem geringeren Preis erwarb. Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen unter Ausschluß jeder Sachmängelhaftung. Das Fahrzeug ging außerdem als Bastlerfahrzeug/Teileträger weg.
Nun behauptet der Käufer, das Auto verbrauche über 20 Liter, er willes zurückgeben bzw. uns verklagen.
Ich denke, wir haben alles richtig gemacht und haben nichts zu befürchten, oder?
Auto verkauft, Ärger mit Käufer
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



genau so sehe ich das auch!
der verbrauch wäre ja auch auf die fahrweise zurück zu führen.
gruss,
kristijan
Da muß ich (teilweise) widersprechen. Ihre Angabe zum Verbrauch stellt mE eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Insofern können Sie sich gem. § 444 BGB
nicht auf den Gewährleistungsausschluß berufen. Sollte der Wagen nun also unabhängig von der Fahrweise tatsächlich einen deutlich höheren Verbauch aufweisen, so würde dies einen Mangel darstellen, für den Sie haften würden.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da kein Kaufvertrag über eine Ebayauktion geschlossen wurde, sollte doch eigentlich die dortige Beschreibung gegenstandslos geworden sein??
Oder sehe ich das falsch?
Schließlich hat der Käufer auch nicht bei Ebay esteigert, sondern billiger außerhalb erworben.
und ein bastlerfahrzeug als teileträger erhalten....
daher spielt m.e. der verbrauch keine rolle mehr
gruss,
kristijan
Er erzählte noch, sein letztes Auto hätte 18 Liter geschluckt.
Im Kaufvetrag haben wir keine 9 Liter zugesichert- und wie gesagt, hat er das Auto nicht bei Ebay ersteigert, sondern wollte es billiger haben und hat das Ende der Auktion abgewartet und sich gemeldet, nachdem das Auto verkauft war. Uns liegt es fern, jemandem was vorzulügen
Er erzählte noch, sein letztes Auto hätte 18 Liter geschluckt.
Im Kaufvetrag haben wir keine 9 Liter zugesichert- und wie gesagt, hat er das Auto nicht bei Ebay ersteigert, sondern wollte es billiger haben und hat das Ende der Auktion abgewartet und sich gemeldet, nachdem das Auto verkauft war. Uns liegt es fern, jemandem was vorzulügen
quote:
Da kein Kaufvertrag über eine Ebayauktion geschlossen wurde, sollte doch eigentlich die dortige Beschreibung gegenstandslos geworden sein??
Das kommt wohl auf die genauen Umstände des Einzelfalls an - sofern aber auf das ebay-Angebot Bezug genommen wurde, gelten die dort gemachten Beschaffenheitsangaben auch für den - außerhalb der ebay-Plattform geschlossenen - Vertrag.
quote:
und ein bastlerfahrzeug als teileträger erhalten....
daher spielt m.e. der verbrauch keine rolle mehr
Das sehe ich anders, s.o.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
natürlich muss es heissen "nicht verkauft war"
nur mal am Rande bemerkt - es handelt sich um einen 17 Jahre alten Volvo Kombi für 750 € - mit viel teuer Extrakram und nicht um einen neueren Gebrauchtwagen. Ich denke man muss m.E. berücksichtigen, dass das nicht mal annäherungsweise ein Neuwagen ist, eher ein Youngtimer... aber irgendwie haben wir den Eindruck, der Kerl hat keinen Cent auf der Naht, und weiß als KFZ- Mechaniker einen guten Trick, wie man ein Auto so manipuliert, dass man im Nachhinein den Preis drücken kann... Das Auto hat definitiv und so lange wir es fuhren 9 bis 10 Liter auf 100 km verbraucht und basta!
@kaffeetante
deshalb sehe ich das anders als Bob.Vila
und bin der meinung das ihr es richtig gemacht habt. mein auto verbraucht im schnitt 10,5 l wenn ich alledings mit vollgas und ständigem kickdown fahre komme aich auch auf 20 und mehr liter
gruss,
kristijan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
23 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
17 Antworten
-
16 Antworten