Auto verkauft ohne Vertrag/ Privat

14. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
AlexWasserglück
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft ohne Vertrag/ Privat

Hallo Zusammen,
ich habe im Jan24 mein 14 Jahre altes Auto verkauft. Jedoch ohne Kaufvertrag. Ich weiß es ist blöd und glaubt mir, der Fehler passiert mir kein zweites mal. nach 2,5 Wochen hieß es, die Enkelin des Käufers musste heute mit leuchtender Mototkontrolleuchte in die Werkstatt. Der Kat und ein Getriebeschaden wären jetzt in der Werstatt aufgefallen. Der Käufer möchte das ich den Schaden übernehme oder das AUto zurücknehme. Er meinte ja, das bei der Probfahrt ein Schleifen aufgefallen wäre. Ich habe ihm gesagt, dass mir das Auto 7 Jahre treue geleistet hat und ich immer Zufrieden und immer in der Werkstatt war. Ich wusste also nicht was es hätte sein können. Jetzt meint er durch den Schnee hätte er ja keine richtige Probefahrt machen können. Aber das ist ja nicht mein Problem oder? Er droht jetzt mit seinem Anwalt. Er hat aber beim Kauf auch erzählt, dass sie schon mal ein altes Auto von Privat gekauft haben welches der Enkelin ebenfalls nach kurzer Zeit kaputt gegangen sei und sie ihr Geld zurück haben wollten. Die damalige Verkäuferin hat sie dann wohl einfach ignoriert. Vlt liegt es auch einfach an der Fahrerin? Was kann mir jetzt passieren?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von AlexWasserglück):
Was kann mir jetzt passieren?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Der Standard-Rat hier im Forum in solchen Fällen ist "Kommunikation erst mal einstellen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1850 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von AlexWasserglück):
Jedoch ohne Kaufvertrag.
MIT Kaufvertrag ... auch wenn der mündlich war.

Zitat (von AlexWasserglück):
nach 2,5 Wochen hieß es, die Enkelin des Käufers musste heute mit leuchtender Mototkontrolleuchte in die Werkstatt. Der Kat und ein Getriebeschaden wären jetzt in der Werstatt aufgefallen.
Du hast die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen. Beim Privatverkauf gibt es zwar keine Beweislastumkehr, aber je nach Diagnose der Werkstatt kann auch festgestellt werden, dass Kat und Getriebe bereits beim Kauf vor 2,5 Wochen defekt waren. Und dann bist Du in der Nachbesserungspflicht.

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