Auto verkauft - warte auf Geld

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
struppke1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Auto verkauft - warte auf Geld

Hallo,

ich habe am 29.10.08 meinen PKW an ein Autohaus verkauft. (Kein kleiner Krauter von der Ecke, sondern schon etwas größer.) Ankaufvertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben und liegt auch bei mir hier fertig zu Hause. Leider warte ich seither auf knapp 10000 EUR. Das Autohaus wollte das Auto nämlich gleich an einen anderen Kunden weiterverkaufen, jedoch kann der aus irgendwelchen Gründen nun doch nicht so einfach zahlen. Das ist mir jedoch egal, da ich einen KV mit dem Autohaus habe. Rechtsbeihilfe erhalte ich nicht, da meine Eltern noch für mich zuständig sind, da ich z.Zt. Fachabitur mache. Dutzende Telefonate brachten keinen Erfolg, da das Autohaus den Betrag nicht bezahlen will, bevor die das Geld von ihrem Kunden haben. Wenn ich jetzt aber zu einem Anwalt gehe und der ein schreiben aufsetzt was mich so ca. 150 EUR kosten würde bleib ich ja auf diesen Kosten sitzen. Hat einer für euch evtl. einen Ratschlag für mich, wie ich weiter vorgehen soll? Weiterhin entgehen mir Zinsen und meine Garage kann ich nicht nutzen, weil das Auto ist seither abgemeldet da drin steht. Vielleicht habt ihr je einen Tipp. Danke...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Ich hoffe nicht, dass in dem Vertrag, den das Autohaus aufgesetzt hat, eine Klausel ist, die die Zahlung von irgendwelchem Ereignis (Käufer finden) abhängig macht. Bitte prüfen!

Wenn da nichts zu finden ist, machst du einfach ein Einschreiben - Rückschein, fordere den Händler zur Zahlung des Kaufpreises auf, setzte eine Frist von 10 Tagen, nach Datum bestimmt, "Zahlen Sie bis dann und dann".

Wenn das Geld nicht bis zu diesem Termin überwiesen wurde, befindet sich der Verkäufer in Verzug. Dann kannst du einen Anwalt zu Hilfe nehmen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, die Kosten zahlt der säumige Verkäufer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein, nach Fristverletzung ist die Gegenseite in Verzug und müßte auch deinen Anwalt zahlen, wenn du dann einen einschaltest.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
struppke1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich Danke vielmals für die Antworten. Habe mir das Formular eben nochmal angeschaut. Da steht nichts von Sonderregelungen drin. Hier ein Link wo man das Formular mal sieht (leider nur sehr klein) http://www.vogel-forma.de/shop/shopdisplay.do?kgrpId=30

Es heißt aber nicht Kaufvertrag sondern "Ankaufschein für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug". Mein Name, meine Adresse, Stempel vom Autohaus, sämtliche Fahrzeugdaten, Ankaufspreis, Datum und Unterschriften, also alles notwendige sind drauf. Also für mich ist das trotzdem ein Kaufvertrag und bindend. Ihr wisst sicher besser was der genaue Unterschied ist.

Brauche jetz eigentlich nur noch ein kurzes "JA" als Bestätigung von euch. Dann werde ich das Einschreiben - Rückschein fertig machen.



-- Editiert von struppke1 am 29.01.2009 18:18

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

M. E. ist der Ankaufsschein ähnlich einem Kaufvertrag, mit gleichen Rechtsfolgen, wenn er solo ausgestellt wurde. Dementsprechend müsste die Zahlung sofort fällig sein und die Inverzugsetzung die entsprechenden Rechtsfolgen auslösen, also raus damit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
struppke1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke sehr bogus1, werde ich gleich morgen erledigen. Ich werde dann demnächst hier mal posten, was in der Sache rausgekommen ist.

Vielen Dank und einen angenehmen Abend noch...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
struppke1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

jetzt über 3 Monate später sieht die ganze Angelegenheit leider sehr schlecht aus. Anwältin hatte ich eingeschaltet. Jedoch keine Reaktion vom Autohaus. Trauriger Sachstand momentan. Autohaus hat bereits Insolvenzantrag gestellt und seine Pforten geschlossen. Meinen Fahrzeugbrief den ich dem Autohaus unter dem Vorwand zur angeblichen Prüfung überlassen hatte (AH wollte bei Kreditbank prüfen ob der angebliche Käufer einen Kredit erhält) wurde bei der Bank schon längst eingereicht und das Autohaus hat sich das Geld auszahlen lassen. Demzufolge ist mir der FzgBrief mit betrügerischer Absicht abgenommen worden und zudem der KV noch nicht erfüllt, da der Betrag nicht gezahlt wurde. Nach Rücksprache mit der Kreditbank wurde mir von dieser geschrieben, dass es Ihnen zwar leid täte, aber ich gerne den Fahrzeugbrief für 2.200EUR zurückkaufen könnte!!! Was soll das!!! Der FzgBrief ist doch immernoch mein Eigentum, da der KV doch nicht erfüllt wurde und unter betrügerischer Absicht abgenommen wurde, oder sehe ich das falsch? Das Auto hat ja auch nie der Händler gehabt, das stand und steht nämlich immernoch bei mir in der Garage. Beim Insolvenzverwalter brauch ich ja mit Sicherheit nicht anfragen weil da eh nichts zu holen sein wird...Was denkt ihr? Hab ich da ne Chance?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
struppke1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

für alle die evtl. auch mal in dieser Situation sind:

SACHVERHALT ABGESCHLOSSEN :o)

Nachdem ich ein Schreiben von der Bank bekommen hab, indem mir angeboten wurde 2.200EUR für die Herausgabe meines Fzg-Briefes zu zahlen, hatte ich bei der Bank angerufen und gesagt, dass das Auto die ganze Zeit bei mir stand und nie an das Autohaus übergebe wurde und des halb keine Eigentumsübertragung stattgefunden hat. Tadaa....Habe gestern meinen Brief zurückbekommen.

-- Editiert am 10.05.2009 09:49

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