Autohaus will Teil nicht zurücknehmen.

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fragant993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohaus will Teil nicht zurücknehmen.

Hallo, mich würden die Meinungen zu folgendem Sachverhalt interessieren:

A gibt sein Auto in eine Vertrags-Werkstatt und lässt dort einen Service durchführen. Dabei fällt dem Werkstattmeister M auf, dass eine Manschette am Auto defekt sei. Dafür müsse die Antriebswelle auch getauscht werden, was ca. 2000 Euro kosten würde. A lässt sich daraufhin mündlich einen weiteren Termin geben, ohne allerdings der Bestellung der Teile zuzustimmen.

in der Zwischenzeit lässt A sein Fahrzeug bei einer anderen Werkstatt deutlich günstiger ohne den Tausch der Antriebswelle reparieren, welcher augenscheinlich unnötig gewesen wäre.

Nun hat A in der Zeit den Termin bei der Vertragswerkstatt völlig vergessen. Es meldet sich M, der das zur Kenntnis nimmt, allerdings auf die Bezahlung der Teilekosten besteht, die er bestellt habe und nicht mehr an den Fahrzeughersteller zurückgeben könne.

Hat M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Fragant993):
Hat M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?

Wenn M Sachen bestellt ohne das er auch nur im geringsten ein Auftrag hat, dann ist das sein unternehmerisches Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8451 Beiträge, 4046x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn M Sachen bestellt ohne das er auch nur im geringsten ein Auftrag hat
Dem würde ich so nicht zustimmen!

Es wurde ein termin ausgemacht um das KFZ zu reparieren. Die includiert für mich auch, dass hier der TE indirekt der Bestellung der Teile zustimmt.
Es ist lebensfremd, dass das KFZ einen Termin zur Reparatur hat, aber benötigte Teile erst dann bestellt werden, wenn das KFZ auch seinen Termin wahrnimmt.

Ich würde hier eher versuchen mich gütlich mit dem Werkstattbetreiber zu einigen...

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6425 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es ist lebensfremd, dass das KFZ einen Termin zur Reparatur hat, aber benötigte Teile erst dann bestellt werden, wenn das KFZ auch seinen Termin wahrnimmt.


Sehe ich auch so.....

Termin gemacht, es wurde besprochen was repariert wird = Auftrag erteilt. Der TE hat an keiner Stelle gesagt dass er erst eine andere Werkstatt aufsucht um Angebote zu vergleichen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2070 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es wurde ein termin ausgemacht um das KFZ zu reparieren. Die includiert für mich auch, dass hier der TE indirekt der Bestellung der Teile zustimmt.


Es hat sich aber doch herausgestellt, dass die bestellten Teile für die Reparatur absolut gar nicht notwendig gewesen sind. Das sehe ich eher als Anhaltspunkt.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Es hat sich aber doch herausgestellt, dass die bestellten Teile für die Reparatur absolut gar nicht notwendig gewesen sind. Das sehe ich eher als Anhaltspunkt.


Es mag sein, dass es irgendeinen Hersteller gibt (mir ist keiner bekannt) der vorschreibt, dass beim Austausch der Achsmanschetten die Antriebswelle mit getauscht werden müsse, dann sähe die Sache eventuell anders aus.

Zitat (von Fragant993):
Dafür müsse die Antriebswelle auch getauscht werden, was ca. 2000 Euro kosten würde.


Darf man fragen um was für ein Fahrzeug es sich hier handelt?
Selbst bei deutschen "Premiumherstellern" kosten Antriebswellen (jeweils 2 Stück) zwischen 200 - max . 500€ (für nen 911er).



-- Editiert von User am 30. November 2022 13:22

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es ist lebensfremd, dass das KFZ einen Termin zur Reparatur hat, aber benötigte Teile erst dann bestellt werden, wenn das KFZ auch seinen Termin wahrnimmt.


Genau das Gegenteil ist der Fall.

Ausnahme; wenn ein kompletter, unterschriebener Werkstattauftrag vorliegt der die AGB mit einbezieht.

Zitat (von Fragant993):
Hat M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?


Lass dir doch von ihm einfach erklären, auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage er die Kosten fordert.

Wenn er dann mit den Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen kommt, soll er dir bitte sagen wann du diesen zugestimmt hast.

Zitat (von Fragant993):
die er bestellt habe und nicht mehr an den Fahrzeughersteller zurückgeben könne.


Sehr unwahrscheinlich; Zumal bei einem Teil wie einer Antriebswelle.

Müsste er auch im Zweifel beweisen. In der Regel wird nach längerer Zeit höchstens eine `Wiedereinlagerungsgebühr`erhoben. Die wäre dann wenn überhaupt der entstandene Schaden.

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
zwischen 200 - max . 500€ (für nen 911er).


Bei welchem Vertragsautohaus der Marke hast du die Preise erfragt? :wink:

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16412 Beiträge, 5803x hilfreich)

Die Preise sind realistisch. ca. 200€ im freien Handel und 500€ in der Vertragswerkstatt. Das passt für einen 911er.
Bei 2000€ für den Wechsel einer Antriebswelle werde ich aber hellhörig. Das ist extrem viel!
Bei einigen Autos kann das Gelenklager nicht zerstörungsfrei geteilt werden. Dann gibt es nur 2 Möglichkeiten
1) Es gibt flexible Manschetten, welche über einen speziellen Trichter gezogen und montiert werden.
2) Austausch der kompletten Antriebswelle. Dies ist dann oft der günstigere Weg da man nicht so viel Zeit benötigt um die neue Manschette zu montieren.
Antriebswellen sind meist nicht teuer, die Arbeit ist das was den Preis in die Höhe treibt.
Wie teuer soll die Antriebsachse denn sein? Bis ca. 200€ würde ich mich da auf gar keinen Streit einlassen und bezahlen. Die Hauptschuld sehe ich hier nämlich beim Fragesteller der den Vertrag gebrochen hat.

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Preise sind realistisch.


Nö!

Zitat (von -Laie-):
Das passt für einen 911er.


Nö! Was bringen eigentlich immer solche pauschalen Aussagen? Noch dazu bei einem Fahrzeug das seit über 50 Jahren gebaut wird! Hilft hier doch keinem weiter.

Zitat (von -Laie-):
ca. 200€ im freien Handel und 500€ in der Vertragswerkstatt.


Wenn du meinst. :wink:

993 332 024 85 - ca. 900€ x 2 =?
930 332 037 00 - ca. 850€ x 2 =?
965 332 037 18 - ca. 1200€ x 2=?


Zitat (von -Laie-):
Die Hauptschuld sehe ich hier nämlich beim Fragesteller der den Vertrag gebrochen hat.


Welcher Vertrag? Den könnte der Werkstattmeister wie nachweisen?

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16412 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
993 332 024 85 - ca. 900€ x 2 =?
930 332 037 00 - ca. 850€ x 2 =?
965 332 037 18 - ca. 1200€ x 2=?

Und was bringen spezielle Ausnahmen bei einem Fahrzeug das so lange hergestellt wird und von 2x war keine Rede.

Zitat (von charlyt4):
Welcher Vertrag?
Der Vertrag über die Reparatur welche der Fragesteller, nach dessen eigener Aussage, in Auftrag gegeben hat.

P.S.: So ein paar dieser Teile habe ich durchaus schon gekauft und gewechselt ;)

-- Editiert von User am 30. November 2022 15:50

Signatur:

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#11
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Fragant993):
Dafür müsse die Antriebswelle auch getauscht werden, was ca. 2000 Euro kosten würde. A lässt sich daraufhin mündlich einen weiteren Termin geben, ohne allerdings der Bestellung der Teile zuzustimmen.


Was bedeutet denn "mündlich einen weiteren Termin" ?

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es wurde ein termin ausgemacht um das KFZ zu reparieren.

Keine Ahnung wie man aus diesem Wortlaut des TE oben, darauf kommt.

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und was bringen spezielle Ausnahmen


Abgesehen davon dass das keine speziellen Ausnahmen sind; was bringen pauschale Aussagen das ein in den Raum geworfener Preis passt!?

Zitat (von -Laie-):
und von 2x war keine Rede.


Doch.

Zitat (von spatenklopper):
bei deutschen "Premiumherstellern" kosten Antriebswellen (jeweils 2 Stück) zwischen 200 - max . 500€


Zitat (von -Laie-):
Der Vertrag über die Reparatur


Zitat (von charlyt4):
Den könnte der Werkstattmeister wie nachweisen?

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 169x hilfreich)

Zitat (von Fragant993):
A lässt sich daraufhin mündlich einen weiteren Termin geben,


Wie oben schon gefragt: Für was war dieser Termin vorgesehen, wenn man das Auto noch nicht reparieren lassen wollte?

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#14
 Von 
Fragant993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu den Fragen: Der Sachverhalt bzw. der Wagen stehen nicht mit mir in Zusammenhang, daher kann ich leider nicht viel mehr dazu sagen.

Der Termin der Zwischen A und M vereinbart wurde, wurde zwischen den beiden nicht weiter besprochen, lediglich das Datum wurde abgemacht, aber keine Details oder was gemacht wird besprochen. Es gab auch keinen konkreten Kostenvoranschlag.

Die 2000€ beziehen sich auf eine mündliche Schätzung, die M auf Nachfrage was so eine Reparatur generell kosten würde abgeben habe.

Zu der Reparatur: In der Werkstatt des M wurde offenbar behauptet, es wäre Vorgabe des Herstellers, die Antriebswelle mit zu tauschen. In der anderen Werkstatt wurde über die Software- / den Reparaturleitfaden des Herstellers nichts dergleichen gefunden, daher war dort die Reparatur auch deutlich günstiger und einfacher.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Fragant993):
Der Termin der Zwischen A und M vereinbart wurde, wurde zwischen den beiden nicht weiter besprochen, lediglich das Datum wurde abgemacht, aber keine Details oder was gemacht wird besprochen.


A macht einen neuen Termin mit M hat aber keine Ahnung warum und wofür :???:

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