Hallo,
ich bin Privatperson und habe vor einer Woche per Handschlag einen Gebrauchtwagen für 7.000,-EUR von einem Händler gekauft, der den Wagen im Kundenauftrag verkauft.
Der Wagen soll mir mit frischer HU/AU übergeben werden.
Wir haben uns bereits auf einen Preis geeinigt, angezahlt habe ich nichts.
Der Verkäufer meint, wir machen dann wenn die HU/AU fertig ist den Kaufvertrag schriftlich.
Könnte er jetzt noch vom Verkauf zurücktreten?
Denn der Wagen ist noch inseriert und bei der Probefahrt ist mir ein ausgefallenes Abstandsradar aufgefallen - den Fehler wird er vor Übergabe aber auch noch beheben, sagte er.
Da dies aber entweder mit einer relativ günstigen Kalibrierung oder aber evtl auch nur mit einem Austausch des Moduls in Höhe von 1/5 des Gesamtkaufpreises zu beheben sein könnte, möchte ich sicher gehen ob er den Verkauf deswegen abbrechen könnte, oder ich auf Einhaltung des Handschlags pochen kann.
Natürlich, brennt das Auto jetzt in seiner Garage ab, steht der Abbruch außer Frage.
Ich weiß......Recht haben und Recht bekommen.... Aber das wäre dann ja erst die nächste Hürde
-- Editiert von User am 2. April 2024 17:45
Autokauf, Handschlag, Kaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatIch weiß......Recht haben und Recht bekommen.... Aber das wäre dann ja erst die nächste Hürde :
Eben ..
Handschlag? Was für ein Handschlag? Das war nur ein unverbindliches Gpspräch über das Auto ...
Zitatmöchte ich sicher gehen ob er den Verkauf deswegen abbrechen könnte :
Klar kann er das.
Zitatoder ich auf Einhaltung des Handschlags pochen kann. :
Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles pochen, auch wenn man nicht Pocher heißt..
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" ... siehe oben.
warum macht ihr / der Händler nicht den KV jetzt ? und schreibt rein: Hu / TÜV gemacht, das und das repariert, keine Fehler bekannt!
Wenn die Reparaturen dann doch teurer sind als gewollt, wird der Händler nicht zu diesem Preis verkaufen!
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Ok verstanden. Kaufvertrag möchte er noch nicht machen, ist klar weshalb.
Andere Frage, der Verkäufer ist Autohändler. Meldet sich bei WhatsApp mit seinem vollen Namen der im Impressum seines Autohandel steht und ebenso seine Nummer.
Er verkauft das Auto für einen Kumpel der eine Werkstatt betreibt aber auch irgendwie hauptberuflich eher LKW Fahrer sein soll (was aber ja auch eher egal ist) und bekommt dafür etwas Taschengeld, wie er es nennt.
Er meint er verkauft es aber als Privatperson im Kundenauftrag ohne Gewährleistung. Er kann zwar seine Privatdaten in den Kaufvertrag schreiben aber rechtlich gesehen bleibt er Gewerbetreibender oder? Die Gewährleistung kann er also gar nicht ausschließen.
Nur nachweisen müsste ich es.
-- Editiert von User am 4. April 2024 22:49
Zitatder Verkäufer ist Autohändler. :
Und offenbar so ziemlich das Gegenteil von seriös ...
Also wenn der Verkäufer meint, er verkauft im Dienste der Freundschaft, lässt sich dafür aber bezahlen wie er sagte, verheimlicht dass er beruflich offensichtlich ansonsten sonst auch Autos verkauft, dann muss er nach Paragraf 13 BGB Gewährleistung geben korrekt?
Sollte sich herausstellen, dass z.B. seine Frau eigentlich den Autohandel führt, wo er aber anscheinend mithilft indem er Telefonate, Probefahrten und Verhandlungen führt, wenn auch nur nachweisbar bei meinem einzelnen Autokauf, handelt er doch auch gewerblich oder?
In dem ganzen Konstrukt spielt es rechtlich gar keine Rolle, ob der Kumpel für den er den Wagen verkauft, angestellter LKW Fahrer ist oder selber einen Autohandel führt. Korrekt?
Zitatdann muss er nach Paragraf 13 BGB Gewährleistung geben korrekt? :
Falsch.
§ 13 BGB regelt nur wer den Status "Verbraucher hat
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die „gesetzliche Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
ZitatSollte sich herausstellen, dass z.B. seine Frau eigentlich den Autohandel führt, wo er aber anscheinend mithilft indem er Telefonate, Probefahrten und Verhandlungen führt, wenn auch nur nachweisbar bei meinem einzelnen Autokauf, handelt er doch auch gewerblich oder? :
Genau ... oder ...
ZitatIn dem ganzen Konstrukt spielt es rechtlich gar keine Rolle, ob der Kumpel für den er den Wagen verkauft, angestellter LKW Fahrer ist oder selber einen Autohandel führt. Korrekt? :
Falsch.
Jemand der einen Autohandel führt, darf sich seiner Pflichten nicht entledigen in dem er rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich "Strohleute" zwischenschaltet.
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