Autokauf Bezahlung und andere Dinge

11. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
HansJuergen2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Bezahlung und andere Dinge

Hallo, ich habe eine grundlegende Frage zum Autokauf und den rechtlichen Rahmen. Wir haben lange kein Auto besessen, so etwa 15 Jahre. Jetzt steht die Anschaffung eines Hochdachkombis an. Ich habe mich mit Freunden und Bekannten sowie dem WWW mal wieder ins Thema eingearbeitet und dann entschieden, einen Gebrauchtwagen bei einem renommierten Autohaus mit mehreren Filialen zu kaufen.

Der Kontakt war nett. Allerdings ging dann alles sehr zügig. Das Auto steht noch in einer weiter entfernten Filiale und muss noch final aufbereitet werden. Sehr viele detaillierte Originalbilder habe ich auch gesehen. Da sieht alles super aus.

Nun bahnt das Autohaus aber ohne dass ich den Wagen je live gesehen habe den Verkauf schon konkret an, dass ich schon eine verbindliche Bestellung zur Unterschrift hier liegen habe und es dann so laufen würde, dass ich das Ding letztlich eine Woche vor Abholung bezahlen werde, ohne es je live gesehen zu haben geschweige denn gefahren zu haben.

Das Angebot ist gut, zweifelsohne, der Autotyp gefragt und auch wenn ich dem Autohaus vertraue, weil renommiert und so weiter, fühlt es sich gerade irgendwie falsch an, 30k zu überweisen und darauf zu vertrauen, dass dann alles wird wie gewünscht.

Würde ich jetzt darauf bestehen, erst zu bezahlen, wenn live gesehen und gefahren, würde vermutlich der Prozess seitens des Autohauses abgebrochen werden, so mein Eindruck. Ist das ein normales Verhalten des Autohauses, oder läuft das in der Regel anders ab?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von HansJuergen2):
Ist das ein normales Verhalten des Autohauses,

Wenn es ein gefragter Autotyp ist, dann nimmt man einfach den nächsten Kunden der nicht so viele Problem macht.



Zitat (von HansJuergen2):
ohne es je live gesehen zu haben geschweige denn gefahren zu haben.

Bei mir ein K.O. Kriterium.
Insbesondere weil man dann keinen Gebrauchtwagen-Check bei einem Sachverständigen machen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von HansJuergen2):
Würde ich jetzt darauf bestehen, erst zu bezahlen, wenn live gesehen und gefahren, würde vermutlich der Prozess seitens des Autohauses abgebrochen werden, so mein Eindruck. Ist das ein normales Verhalten des Autohauses, oder läuft das in der Regel anders ab?


Einfach mal fragen. Oder - wenn die andere Filiale nicht allzuweit weg ist - dort hin fahren.

-- Editiert von User am 12. August 2024 09:22

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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