Guten Tag,
Ich habe im Dezember 2018 ein Auto gekauft beim Händler mit 1 Jahr Gewährleistung. Im April hat das Auto ein AGR Ventil Problem gehabt und ich habe mit dem Händler Kontakt gehabt und habe ihm telefonisch gesagt, dass ich Gebrauch hab Ihm die Fehler erläutern und Ihm eine Frist von 2 Wochen gegeben um diese zu beheben. Nun hat er heute das Auto vorbeigebracht, anbei ein schreiben wo drin steht "wie besprochen haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aus Gründen reiner Kulanz, folgende Punkte durchgeführt: erneuern AGR Ventil"
weiterhin stand darunter "Dieses schreiben versteht sich ohne Präjudiz für zukünftige Vorkommnisse und es wir keine Schuld geben oder Verpflichtung unsererseits eingeräumt".
Mein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben. Nun zu meiner Frage, ob das alles so richtig war & meines Wissens nach muss der Händler doch dennoch Vorkommnisse in der Zukunft übernehmen und mir nicht so eine Klausel reinpacken wo er keine Schuld mehr trägt. Wenn z.b nächsten Monat das Ventil erneut defekt ist muss er es doch erneut reparieren, weil es ja die erste Nachbesserung einer Sachmängelhaftung war. Ich habe den Händler erneut angerufen und Ihm gesagt, das dass mit dem Schreiben nicht so geht und ich ein ordentliches Schreiben möchte, wo er nicht seine Verpflichtungen abgibt und sich komplett aus der Sache rausholt, sodass ich bei weiteren Probleme dadrauf sitzen bleiben. Angemerkt nochmal, das dass ohne meines Wissens und vollmacht unterschrieben wurde.
-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:38
-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39
-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39
-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39
Autokauf - Gewährleistung - Händler bestätigt Reparatur nicht richtig - keine Schuld/Verpflichtung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatIch habe den Händler erneut angerufen und Ihm gesagt, das dass mit dem Schreiben nicht so geht und ich ein ordentliches Schreiben möchte, wo er nicht seine Verpflichtungen abgibt und sich komplett aus der Sache rausholt, :
Dann einfach mal abwarten, ob er den Wunsch erfüllen möchte.
Denn Kulanz darf ein Verkäufer jederzeit gewähren.
Ja, aber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft
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Zitataber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft :
Wenn man mal davon absieht, das "Gewährleistung" vor über 17 Jahren abgeschafft und durch die die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt wurde ...
Wann und wie genau hat man das gemacht?
Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?
Du meinst wann der Händler den entsprechenden Gegenbeweis angetreten hat, da der Käufer durchaus noch in der Beweislastumkehr festsitzt?ZitatWann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren? :
Wer ist denn Vertragspartner des Händlers?ZitatMein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben. :
Zitat:Du meinst wann der Händler den entsprechenden Gegenbeweis angetreten hat, da der Käufer durchaus noch in der Beweislastumkehr festsitzt?ZitatWann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren? :
Wer ist denn Vertragspartner des Händlers?ZitatMein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben. :
Ich bin Vertragspartner.
Zitat:Zitataber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft :
Wenn man mal davon absieht, das "Gewährleistung" vor über 17 Jahren abgeschafft und durch die die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt wurde ...
Wann und wie genau hat man das gemacht?
Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?
mit einem Vordruck hab ich den Händler darüber informiert, in jedem Schreiben, dass von Ihm kam war auch die Rede von in Bezug auf Ihr schreiben etc.
Hier :
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ………………. habe ich bei Ihnen das Fahrzeug
Hersteller: …………………………………..
Typ: …………………………………..
Kennzeichen: …………………………………..
Fahrzeug-Ident.Nr.: …………………………………..
gekauft. Die Übergabe/Lieferung des Fahrzeugs erfolgte am ……………….. .
Leider habe ich an dem Fahrzeug folgende erhebliche Mängel festgestellt (genaue
Beschreibung des Mangels bzw. der Mängel):
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
Ich fordere Sie daher auf, die oben genannten Mängel im Rahmen Ihrer
Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum
………………..
auf Ihre Kosten gem. § 439 Abs. 1, Alt. 1 BGB zu beseitigen.
-- Editiert von bikhrobe am 14.05.2019 11:57
ZitatIch fordere Sie daher auf, die oben genannten Mängel im Rahmen Ihrer :
Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum
………………..
auf Ihre Kosten gem. § 439 Abs. 1, Alt. 1 BGB zu beseitigen.
Zitatdass von Ihm kam war auch die Rede von in Bezug auf Ihr schreiben etc. :
Das ist gut. Damit wird sich der Händler nicht auf Kulanz berufen können. Eine weitere Bestätigung, allein weil es keinerlei Anspruch darauf gibt, wäre wirkungslos.
Zitatmit einem Vordruck hab ich den Händler darüber informiert, :
Das ist natürlich ideal, dann entfällt normalerweise das "Rettungsnetz" Kulanz / Garantie.
Gibt es eine Übersicht, was genau zu welchem Datum gemacht wurde?
Der Fehler am Auto wurde am 22.04 entdeckt, am 23.04 ging das o.g Schreiben raus, am 25.04 kam die Nachricht vom Händler : "
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.04.2019 bitten wir um Zusendung von Bildern
des defekten AGR-Ventils sowie entsprechende Fehlerspeicher-Ausdrucke oder
ähnliche Hinweise auf ein defektes AGR-Ventil. Ebenso ist in dem Kostenvoranschlag
kein Kilometerstand vermerkt. Bitte diesen auch noch durchgeben."
daraufhin hat er jegliche Kostenvoranschläge abgelehnt, da Ihm diese zu teuer wurden & er hat das Auto am 04.05 abgeholt und es am 09.05 vorbei gebracht, mit dem Schreiben, dass es nur aus Kulanz repariert wurde & es wurde in diesem schreiben auch nicht genau erläutert was gemacht wurde.
Damit dürfte die Karte "Kulanz / Garantie" zu Asche verbrannt sein ...
Wie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein
Er möchte halt nicht ihr Freund sein... Ich verstehe die Frage nicht. Sich am reparierten Auto erfreuen käme mir jetzt in den Sinn. So ein kooperativer Händler, der für seine Pflichten einsteht, ist längst nicht die Regel.ZitatWie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein :
Zitat:Er möchte halt nicht ihr Freund sein... Ich verstehe die Frage nicht. Sich am reparierten Auto erfreuen käme mir jetzt in den Sinn. So ein kooperativer Händler, der für seine Pflichten einsteht, ist längst nicht die Regel.ZitatWie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein :
Das Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde, und er gibt mir ja keine erneute Gewährleistung. Kann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht & ich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde. Deshalb möchte ich eine Anerkenntniss wo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird, und kein schreiben von ihm das er sich aus der rechtspflicht rausnimmt.
-- Editiert von bikhrobe am 15.05.2019 09:56
-- Editiert von bikhrobe am 15.05.2019 10:09
ZitatDas Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde, :
Irrelevant.
Zitatich hab kosten im Wert von 900€ :
Warum? Wodurch?
Zitatwofür er nicht mehr haftet :
Liest Du eigentlich was man hier schreibt?
Klar, kann sein. Dann muss er halt erneut nachbessern.ZitatKann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht :
Es gibt bei der Sachmängelhaftung quasi kein "richtig" repariert. Es muss (bzw. sollte) danach funktionieren. Darum sollte man die Sachmängelhaftung nicht überbewerten bzw. wenn die Möglichkeit besteht mit einem gewissen Eigenanteil eine bessere Lösung herbeiorganisieren. Es ist eben keine uneingeschränkte, 2-jährige-Funktionsgarantie.Zitatich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde. :
Die Zusage gibt einem das BGB.Zitatwo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird :
... oder das billigste aus demZitatsondern ein gebrauchtes... :
-- Editiert von Guruhu am 15.05.2019 11:51
Hallo,
da du in dem Thread hier noch nichtmal den KM Stand genannt hast ist für mich momentan auch noch fraglich, ob der Händler überhaupt hat aktiv werden müssen. Kann auxch gut sein, dass nicht.
Das ist egal, es muss nur funktionieren. Selbst wenn er es gewechselt haben sollte, musst du davon ausgehen kein Neuteil bekommen zu haben, sondern ein gebrauchtes...Zitat:Das Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde
Zitat:Klar, kann sein. Dann muss er halt erneut nachbessern.ZitatKann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht :
Es gibt bei der Sachmängelhaftung quasi kein "richtig" repariert. Es muss (bzw. sollte) danach funktionieren. Darum sollte man die Sachmängelhaftung nicht überbewerten bzw. wenn die Möglichkeit besteht mit einem gewissen Eigenanteil eine bessere Lösung herbeiorganisieren. Es ist eben keine uneingeschränkte, 2-jährige-Funktionsgarantie.Zitatich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde. :
Die Zusage gibt einem das BGB.Zitatwo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird :
... oder das billigste aus demZitatsondern ein gebrauchtes... :ChinesenmarktZubehör
-- Editiert von Guruhu am 15.05.2019 11:51
Funktioniert ja alles, aber er hat jegliche rechtliche Bindungen ausgeweißt in dem Schreiben, Bild in der Verlinkung https://ibb.co/CznrNPF
Mir geht es darum, dass er es mir korrekt bestätigen muss und nicht alles so ausweist wie auf dem Bild zusehen.
Er muss dir überhaupt nichts bestätigen. Er musste (vermutlich) nachbessern, das hat er nun getan. Das Schreiben ist rechtlich wirkungslos.
Damit ist alles in bester Ordnung. Das wurde dir aber auch schon mehrfach hier mitgeteilt
... und würde vor nahezu jedem Gericht dieses Landes (in dem Gesamtkontext dieser Geschichte) als klarer Umgehungstatbestand gewertet werden.ZitatDas Schreiben ist rechtlich wirkungslos. :
Der Händler könnte maximal im Nachhinein noch den Nachweis (!= Behauptung) erbringen, dass der entsprechende Mangel nicht unter die Sachmängelhaftung viel, er es aber aus reiner Gnädigkeit dennoch erledigt hat. Das hätte jedoch meiner Ansicht nach unmittelbar im Zusammenhang mit dem Schreiben geschehen müssen. Nicht beliebig später.
ZitatMir geht es darum, dass er es mir korrekt bestätigen muss :
Muss er nicht und damit Ende der Fahnenstange - ob es Dir nun gefällt oder nicht.
Gut, alles in allem weiß ich dann,das er mir nichts bestätigen muss und dass er bei weiteren Komplikationen erneut nachbessern muss, dann bin ich beruhigt.
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