Autokauf - Gewährleistung - Händler bestätigt Reparatur nicht richtig - keine Schuld/Verpflichtung

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Gewährleistung - Händler bestätigt Reparatur nicht richtig - keine Schuld/Verpflichtung

Guten Tag,
Ich habe im Dezember 2018 ein Auto gekauft beim Händler mit 1 Jahr Gewährleistung. Im April hat das Auto ein AGR Ventil Problem gehabt und ich habe mit dem Händler Kontakt gehabt und habe ihm telefonisch gesagt, dass ich Gebrauch hab Ihm die Fehler erläutern und Ihm eine Frist von 2 Wochen gegeben um diese zu beheben. Nun hat er heute das Auto vorbeigebracht, anbei ein schreiben wo drin steht "wie besprochen haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aus Gründen reiner Kulanz, folgende Punkte durchgeführt: erneuern AGR Ventil"

weiterhin stand darunter "Dieses schreiben versteht sich ohne Präjudiz für zukünftige Vorkommnisse und es wir keine Schuld geben oder Verpflichtung unsererseits eingeräumt".

Mein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben. Nun zu meiner Frage, ob das alles so richtig war & meines Wissens nach muss der Händler doch dennoch Vorkommnisse in der Zukunft übernehmen und mir nicht so eine Klausel reinpacken wo er keine Schuld mehr trägt. Wenn z.b nächsten Monat das Ventil erneut defekt ist muss er es doch erneut reparieren, weil es ja die erste Nachbesserung einer Sachmängelhaftung war. Ich habe den Händler erneut angerufen und Ihm gesagt, das dass mit dem Schreiben nicht so geht und ich ein ordentliches Schreiben möchte, wo er nicht seine Verpflichtungen abgibt und sich komplett aus der Sache rausholt, sodass ich bei weiteren Probleme dadrauf sitzen bleiben. Angemerkt nochmal, das dass ohne meines Wissens und vollmacht unterschrieben wurde.

-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:38

-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39

-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39

-- Editiert von bikhrobe am 09.05.2019 17:39

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Ich habe den Händler erneut angerufen und Ihm gesagt, das dass mit dem Schreiben nicht so geht und ich ein ordentliches Schreiben möchte, wo er nicht seine Verpflichtungen abgibt und sich komplett aus der Sache rausholt,

Dann einfach mal abwarten, ob er den Wunsch erfüllen möchte.

Denn Kulanz darf ein Verkäufer jederzeit gewähren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
aber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft

Wenn man mal davon absieht, das "Gewährleistung" vor über 17 Jahren abgeschafft und durch die die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt wurde ...

Wann und wie genau hat man das gemacht?

Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?


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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?
Du meinst wann der Händler den entsprechenden Gegenbeweis angetreten hat, da der Käufer durchaus noch in der Beweislastumkehr festsitzt?

Zitat (von bikhrobe):
Mein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben.
Wer ist denn Vertragspartner des Händlers?

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#5
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Harry van Sell):
Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?
Du meinst wann der Händler den entsprechenden Gegenbeweis angetreten hat, da der Käufer durchaus noch in der Beweislastumkehr festsitzt?

Zitat (von bikhrobe):
Mein Vater hat ohne meines Wissens und ohne Vollmacht meinerseits, dieses Schreiben, dass auf mich gerichtet ist unterschrieben.
Wer ist denn Vertragspartner des Händlers?


Ich bin Vertragspartner.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bikhrobe):
aber hatte Ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass es alles im Rahmen der Gewährleistung abläuft

Wenn man mal davon absieht, das "Gewährleistung" vor über 17 Jahren abgeschafft und durch die die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt wurde ...

Wann und wie genau hat man das gemacht?

Wann und wie genau hat man die von Gesetz geforderten Beweise erbracht, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen kommt, die Teile also bereits bei Übergabe fehlerbehaftet waren?


mit einem Vordruck hab ich den Händler darüber informiert, in jedem Schreiben, dass von Ihm kam war auch die Rede von in Bezug auf Ihr schreiben etc.

Hier :
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ………………. habe ich bei Ihnen das Fahrzeug
Hersteller: …………………………………..
Typ: …………………………………..
Kennzeichen: …………………………………..
Fahrzeug-Ident.Nr.: …………………………………..
gekauft. Die Übergabe/Lieferung des Fahrzeugs erfolgte am ……………….. .
Leider habe ich an dem Fahrzeug folgende erhebliche Mängel festgestellt (genaue
Beschreibung des Mangels bzw. der Mängel):
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
Ich fordere Sie daher auf, die oben genannten Mängel im Rahmen Ihrer
Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum
………………..
auf Ihre Kosten gem. § 439 Abs. 1, Alt. 1 BGB zu beseitigen.


-- Editiert von bikhrobe am 14.05.2019 11:57

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#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Ich fordere Sie daher auf, die oben genannten Mängel im Rahmen Ihrer
Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum
………………..
auf Ihre Kosten gem. § 439 Abs. 1, Alt. 1 BGB zu beseitigen.


Zitat (von bikhrobe):
dass von Ihm kam war auch die Rede von in Bezug auf Ihr schreiben etc.


Das ist gut. Damit wird sich der Händler nicht auf Kulanz berufen können. Eine weitere Bestätigung, allein weil es keinerlei Anspruch darauf gibt, wäre wirkungslos.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
mit einem Vordruck hab ich den Händler darüber informiert,

Das ist natürlich ideal, dann entfällt normalerweise das "Rettungsnetz" Kulanz / Garantie.


Gibt es eine Übersicht, was genau zu welchem Datum gemacht wurde?

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#8
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fehler am Auto wurde am 22.04 entdeckt, am 23.04 ging das o.g Schreiben raus, am 25.04 kam die Nachricht vom Händler : "
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.04.2019 bitten wir um Zusendung von Bildern
des defekten AGR-Ventils sowie entsprechende Fehlerspeicher-Ausdrucke oder
ähnliche Hinweise auf ein defektes AGR-Ventil. Ebenso ist in dem Kostenvoranschlag
kein Kilometerstand vermerkt. Bitte diesen auch noch durchgeben."

daraufhin hat er jegliche Kostenvoranschläge abgelehnt, da Ihm diese zu teuer wurden & er hat das Auto am 04.05 abgeholt und es am 09.05 vorbei gebracht, mit dem Schreiben, dass es nur aus Kulanz repariert wurde & es wurde in diesem schreiben auch nicht genau erläutert was gemacht wurde.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Damit dürfte die Karte "Kulanz / Garantie" zu Asche verbrannt sein ...


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#10
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Wie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein
Er möchte halt nicht ihr Freund sein... Ich verstehe die Frage nicht. Sich am reparierten Auto erfreuen käme mir jetzt in den Sinn. So ein kooperativer Händler, der für seine Pflichten einsteht, ist längst nicht die Regel.

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#12
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von bikhrobe):
Wie soll ich am besten Vorgehen? Auf Anrufe geht er nicht mehr ein
Er möchte halt nicht ihr Freund sein... Ich verstehe die Frage nicht. Sich am reparierten Auto erfreuen käme mir jetzt in den Sinn. So ein kooperativer Händler, der für seine Pflichten einsteht, ist längst nicht die Regel.

Das Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde, und er gibt mir ja keine erneute Gewährleistung. Kann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht & ich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde. Deshalb möchte ich eine Anerkenntniss wo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird, und kein schreiben von ihm das er sich aus der rechtspflicht rausnimmt.

-- Editiert von bikhrobe am 15.05.2019 09:56

-- Editiert von bikhrobe am 15.05.2019 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Das Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde,

Irrelevant.



Zitat (von bikhrobe):
ich hab kosten im Wert von 900€

Warum? Wodurch?



Zitat (von bikhrobe):
wofür er nicht mehr haftet

Liest Du eigentlich was man hier schreibt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Kann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht
Klar, kann sein. Dann muss er halt erneut nachbessern.

Zitat (von bikhrobe):
ich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde.
Es gibt bei der Sachmängelhaftung quasi kein "richtig" repariert. Es muss (bzw. sollte) danach funktionieren. Darum sollte man die Sachmängelhaftung nicht überbewerten bzw. wenn die Möglichkeit besteht mit einem gewissen Eigenanteil eine bessere Lösung herbeiorganisieren. Es ist eben keine uneingeschränkte, 2-jährige-Funktionsgarantie.

Zitat (von bikhrobe):
wo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird
Die Zusage gibt einem das BGB.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
sondern ein gebrauchtes...
... oder das billigste aus dem Chinesenmarkt Zubehör


-- Editiert von Guruhu am 15.05.2019 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

da du in dem Thread hier noch nichtmal den KM Stand genannt hast ist für mich momentan auch noch fraglich, ob der Händler überhaupt hat aktiv werden müssen. Kann auxch gut sein, dass nicht.

Zitat:
Das Problem ist, das mir nicht ersichtlich ist ob das Agr Ventil getauscht oder gesäubert wurde
Das ist egal, es muss nur funktionieren. Selbst wenn er es gewechselt haben sollte, musst du davon ausgehen kein Neuteil bekommen zu haben, sondern ein gebrauchtes...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von bikhrobe):
Kann sein dass es in 2 Wochen wieder defekt ist, weil er es nur gereinigt hat und nicht getauscht
Klar, kann sein. Dann muss er halt erneut nachbessern.

Zitat (von bikhrobe):
ich hab kosten im Wert von 900€, wofür er nicht mehr haftet, aber dran Schuld ist weil es nicht richtig repariert wurde.
Es gibt bei der Sachmängelhaftung quasi kein "richtig" repariert. Es muss (bzw. sollte) danach funktionieren. Darum sollte man die Sachmängelhaftung nicht überbewerten bzw. wenn die Möglichkeit besteht mit einem gewissen Eigenanteil eine bessere Lösung herbeiorganisieren. Es ist eben keine uneingeschränkte, 2-jährige-Funktionsgarantie.

Zitat (von bikhrobe):
wo mir meine erneute Gewährleistung zugesagt wird
Die Zusage gibt einem das BGB.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
sondern ein gebrauchtes...
... oder das billigste aus dem Chinesenmarkt Zubehör


-- Editiert von Guruhu am 15.05.2019 11:51


Funktioniert ja alles, aber er hat jegliche rechtliche Bindungen ausgeweißt in dem Schreiben, Bild in der Verlinkung https://ibb.co/CznrNPF
Mir geht es darum, dass er es mir korrekt bestätigen muss und nicht alles so ausweist wie auf dem Bild zusehen.

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#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Er muss dir überhaupt nichts bestätigen. Er musste (vermutlich) nachbessern, das hat er nun getan. Das Schreiben ist rechtlich wirkungslos.
Damit ist alles in bester Ordnung. Das wurde dir aber auch schon mehrfach hier mitgeteilt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Das Schreiben ist rechtlich wirkungslos.
... und würde vor nahezu jedem Gericht dieses Landes (in dem Gesamtkontext dieser Geschichte) als klarer Umgehungstatbestand gewertet werden.

Der Händler könnte maximal im Nachhinein noch den Nachweis (!= Behauptung) erbringen, dass der entsprechende Mangel nicht unter die Sachmängelhaftung viel, er es aber aus reiner Gnädigkeit dennoch erledigt hat. Das hätte jedoch meiner Ansicht nach unmittelbar im Zusammenhang mit dem Schreiben geschehen müssen. Nicht beliebig später.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von bikhrobe):
Mir geht es darum, dass er es mir korrekt bestätigen muss

Muss er nicht und damit Ende der Fahnenstange - ob es Dir nun gefällt oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, alles in allem weiß ich dann,das er mir nichts bestätigen muss und dass er bei weiteren Komplikationen erneut nachbessern muss, dann bin ich beruhigt.

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