Autokauf Unfall Rückgabe

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
_schimiii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Unfall Rückgabe

Hallo liebe Community,

lange stiller Mitleser nun würde mich aber was brennend interessieren :)

eine Frage zu folgendem Fall:

Autohaus verkauft (26.07.2016) Person 1 ein Auto als unfallfrei. Im Vertrag steht "Art und Umfang lt. Vorbesitzer: KFZ ist fahrbereit" Auf Nachfrage warum nicht unfallfrei kam die Antwort da werden nur Schäden erfasst". Gutgläubig wird das unterschrieben.

Am 28.11.17 fährt Person 2 in das Auto von Person 1 und begeht Fahrerflucht. Person 2 konnte bis heute nicht ausfindig gemacht werden. Durch den Unfall kam raus (durch Gutachter bestätigt), dass das Auto bereits einen erheblichen Unfallschaden hatte.

Person 1 möchte das Auto zurückgeben an das Autohaus, diese möchten den Unfallschaden aber berechnen.

Darf das Autohaus Person 1 den Schaden berechnen ? Da aufgrund der arglistigen Täuschung (Autohaus wusste von dem Unfallschaden, ist sogar in der KFZ Historie) der Kaufvertrag von Anfang an nichtig ist.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von _schimiii):
Darf das Autohaus Person 1 den Schaden berechnen ?

Wenn man den Kaufgegenstand nicht in dem Zustand zurückgeben kann in dem er erworben wurde, würde man hier dem Verkäufer gegenüber für die Wertminderung durch den zweiten Unfall haften. Denn für den kann der Verkäufer ja nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von _schimiii):
.....der Kaufvertrag von Anfang an nichtig ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du jetzt 2 Jahre kostenlos gefahren bist. Die gefahrenen Kilometer und der Unfall werden dir selbstverständlich zugerechnet werden, denn dadurch hast du ja den Zustand des Wagens, gegenüber dem Kauf, verschlechtert.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
_schimiii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für deine Antwort. Damit habe ich schon gerechnet und ärgerlich ist es auch, da ohne den Unfall, welchen ich ja in keinsterweise zu verschulden habe, wäre das alles nie raus gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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