Ich weiß jetzt nicht, ob ich mit meinem Fall in diesem Forum richtig bin:
Ich habe am Samstag ein Auto gekauft. Der Verkäufer steht im Kfz-Brief sowie im Kaufvertrag (ADAC-Kaufformular). Er war seit 3 Monaten im Besitz des Fahrzeuges. Das Auto ist mittlerweile umgemeldet. Heute erfuhr ich nach einem Telefonat mit der Erstbesitzerin, dass diese mit dem Zweitbesitzer/Verkäufer im Rechtsstreit wegen des Fahrzeuges steht. Ihr Sohn hatte das Fahrzeug ohne ihr Wissen veräußert. Kann es nun sein, dass ich das Fahrzeug tatsächlich zurückgeben muss? Der Anwalt der Besitzerin will sich hierzu am Telefon nicht äußern, sondern schriftlich mit mir in Kontakt treten. Das finde ich merkwürdig. Kann mir bitte jemand sagen, ob ich mir Sorgen machen muss, oder ob ich das Fahrzeug guten Gewissens behalten kann. Für eine schnelle Info wäre ich sehr dankbar!
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"Gruß Ria"
Autokauf - muss ich das Fahrzeug tatsächlich zurückgeben?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
*Der Anwalt der Besitzerin will sich hierzu am Telefon nicht äußern*
Besitzerin bist du!
*Ihr Sohn hatte das Fahrzeug ohne ihr Wissen veräußert.*
Wir kennen die Details nicht. Es könnte einiges davon abhängen, ob der Wagen gestohlen oder unterschlagen wurde. Auf der anderen Seite, ist es so, daß du Ansprüche gegenüber deinem VK haben würdest, wenn du das Auto an die ursprüngliche Eigentümerin abgeben müßtest.
Danke für die Antwort. Klar, Besitzer bin ich - habe mich bei der Wortwahl etwas vertan, sorry. Ich meinte natürlich vorherige bzw. Erstbesitzerin. Das Auto wurde nicht gestohlen, ihr Sohn durfte es nutzen, wohl aber nicht einfach so verkaufen. Ich bin nun der "dritte im Bunde", kann demzufolge von den bisherigen Geschehnissen nichts wissen. Darf man bei einem privaten Autokauf tatsächlich nicht davon ausgehen, dass der im Kfz-Brief eingetragene Besitzer auch rechtmäßiger Eigentümer ist? Wie sonst kann man sich sicher sein bei einem Autokauf? Kann es tatsächlich sein, dass ich das Fahrzeug zurückgeben muss?
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"Gruß Ria"
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*Darf man bei einem privaten Autokauf tatsächlich nicht davon ausgehen, dass der im Kfz-Brief eingetragene Besitzer auch rechtmäßiger Eigentümer ist?*
Ob dies ausnahmslos gilt, können andere hier besser beurteilen. Wenn aber der Sohn im Fahrzeugbrief eingetragen war, dann hat dein VK den Wagen sicherlich gutgläubig erworben. Dementsprechend sehe ich für dich keine Probleme.
Bitte kein Crossposting:
<a href="http://www.123recht.net/DRINGEND!!-Frage-zum-Autokauf__f93394.html">http://www.123recht.net/DRINGEND!!-Frage-zum-Autokauf__f93394.html</a>
-- Editiert von normi am 01.08.2007 12:22:47
Nein, im Kfz-Brief stand die Mutter des Sohnes, danach wurde der Verkäufer eingetragen, der es an mich verkauft hat
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"Gruß Ria"
Es scheint also so zu sein, als ob das Auto vom Sohn unterschlagen wurde. Ich mag aber nun nicht beurteilen, ob es ein gutgläubiger Erwerb ist, wenn der VK nicht mit der im Brief eingetragenen Person gleich ist. Dementsprechend könnte es bereits sein, daß dein VK kein Eigentum an dem Auto erworben hat, und du somit auch nicht. Dann müßtest du es herausrücken, hast aber Ansprüche gegenüber deinem VK.
Gilt für mich nicht "gutgläubiger Erwerb"?? Sollte man vor einem Kauf immer die "Historie" eines Autos recherchieren? Man darf sich demnach nicht darauf verlassen, dass der Verkäufer beim Deal im Besitz des Kfz-Briefes ist und sogar als Eigentümer drin steht? Das würde bedeuten, immer Finger weg, sobald ein Auto mehrere Vorbesitzer hat!?
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"Gruß Ria"
Ich muß gestehen, daß ich kein Fachmann bin, was Autokaufverträge angeht. Möglicherweise hast du recht und du kannst den Wagen gutgläubig erworben haben, obwohl er sich nicht im Eigentum des VK befunden hat.
Vielleicht sollten sich hier auch andere äußern.
-- Editiert von normi am 01.08.2007 12:41:54
Schade, nun steh ich wieder am Anfang und weiß nicht, woran ich nun bin. Werde meinen Beitrag in Auto Kauf und Verkauf weiterführen.
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"Gruß Ria"
--- editiert vom Admin
Fein, dann lagen wir ja zuletzt ganz richtig.:)
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