[color=red]Hallo zusammen,
meine Anfrage begründet sich auf einen Autokauf im Oktober letzten Jahres bei einem Autohaus in Dresden, mittlerweile ist der Besitzer bereits ca. 10.000km mit dem Fahrzeug gefahren.
Sachverhalt:
Im Oktober 2008 kaufte man für einen Preis von 10.990€ einen Ford Focus Ghia, Bj. 12/2005 mit einen Kilometerstand von 52.300 km. Im Kaufvertrag wurde, wie auch im Beratungsgespräch ein Vorschaden des Fahrzeugs kurz erwähnt, nämlich dass der linke Kotflügel sowie die Motorhaube ("nach"-)lackiert wurden. Außerdem alter- und gebrauchsabhängige Spuren. Zusätzlich wurde nach!!! der Unterzeichnung des Kaufvertrages ein Dekra-Gutachten vom Autohaus angefertigt, indem diesbezüglich steht: "reparierter Vorschaden vorhanden", ohne nähere Erläuterung. Man ging natürlich davon aus, dass es nur ein Kratzer o.ä. war, und vertraute dem Händler.
Problemstellung:
Nach und nach hat man den dringenden Verdacht, dass zumindest der Kotflügel nicht nur lackiert, wie im Beratungsgespräch angesprochen, sondern auch gespachtelt bzw. umfangreicher repariert wurde. So weist er an dieser Stelle kleinere Dellen auf, sowie halt das typische Bild einer Spachtelung.
Fragestellung:
1.) Ist der Kaufvertrag durch die unwahre/ ungenaue Angabe des Vorschadens hinfällig?
2.) Muss man ein Gutachten als Beweis anfertigen lassen, in welchem Fall muss man die Kosten nicht übernehmen?
3.) Welche Vorgehensweise würdet ihr denjenigen vorschlagen?
4.) Hat man überhaupt eine Chance? Oder hat der Händler sich genügend mit Dekra-Gutachten (rep. Vorschaden) und Kaufvertrag (Nachlackierung) abgesichert?
Ich danke Euch, für Eure Antwort!
Maria[/color]
-- Editiert am 13.05.2009 09:01
Autokauf und Vorschaden
13. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2009 | 08:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf und Vorschaden
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2009 | 10:12
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 291x hilfreich)
ad 1.
Nein. Zunächst mal müßte der K beweisen, daß überhaupt ein Mangel, d.h. eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt.
ad 2.
Klar - eine bloße Vermutung wird als Beweis kaum ausreichen.
ad 3.
Erst mal einen "normalen" Fachmann (noch keinen teuren Gutachter) die Sache anschauen und beurteilen lassen.
ad 4.
Das Gutachten sichert den VK nicht ab, da es erst nach Vertragsschluß angefertigt wurde. Wie die Formulierung im Kaufvertrag lautet und welcher konkrete Schaden nun vorliegt, wissen wir nicht.
Und jetzt?
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